Autokauf / versteckte Mängel / Gewährleistung

18. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
rock_hudson
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf / versteckte Mängel / Gewährleistung

Im Oktober 2023 wurde ein Audi A1 Gebrauchtwagen Bj. 2013 als Anfängerauto für meine Tochter gekauft, mit einem Musterkaufvertrag von mobile.de, der vom Verkäufer (der angeblich lt. eigener Aussage gewerblich als Gebrauchtwagenhändler tätig ist) bereitgestellt wurde. In ein Freifeld ist folgendes vom Verkäufer eingetragen "keine Garantie, keine Gewährleistung, wie gesehen so gekauft, keine Gewährleistung, Probefahrt wurde durchgefüht, keine Rücknahme, keine Gewährleistung auf die Steuerkette".
Das mit der Gewährleistung habe ich vor Unterschrift in Anwesenheit des Verkläufers gestrichen (hatte nicht gesehen dass es noch ein zweites Mal aufgeführt ist), dafür hat der Verkäufer das mit der Steuerkette ergänzt. Die Checkbox "Das Fahrzeug hat keinen Unfallschaden erlitten, seit es im Eigentum des Verkäufers war" ist nicht angekreuzt (ist mir erst heute aufgefallen), allerdings hatte es der Verkläufer wohl nur zum Zweck des Wiederverkaufs angemeldet.

Ein Dreivierteljahr später bzw. nach dem Winter ist nun der Lack auf der Motorhaubenfront bzw. Motorhaubenkante und am hinteren Radlauf/Einstieg auf einer Lälnge von einigen Zentimeter "aufgeplatzt", hier hat man zuvor (zumindest als Laie) keine schadhaften Stellen gesehen. Lt. Lackierfachwerstatt hat sich die Spachtelmasse unter dem Lack von der Karosserie gelöst, da dies nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Das ganze fachmännisch vor dem Winter in Stand setzen zu lassen kostet schnell an die 2.000 EUR oder sogar mehr, die Fachwerkstatt sagt dass man den tatsächlichen Schaden und Umfang der Instansetzungsmaßnahmen erst sieht, wenn die beiden Stellen "aufgeschliffen" wurden.

Was noch gesagt werden kann, dass ich mit dem Verkäufer gemeinsam bei einer Prüforganisation war, diese das Fahrzeug in Kenntnis dass es verkauft werden soll geprüft hat und eine neue Plakette / AU zugteilt wurde, es wurde auf ein paar Punkte hingewiesen bzw. Tipps an mich als Käufer gegeben, die kommen werden (Auspuff und Bremsen), aber auf keine Karosseriemängel. Die vorgenannten beiden Punkte wurden in den Verkaufspreis "eingepreist".

Hier wäre nun meine Frage, ob es sich um einen verteckten Mangel handelt und der Verkäufer noch zu einer Minderung des Verkaufspreises herangezogen werden kann, so dass die Reparaturkosten zumindest in Teilen gedeckt werden können?

Besten Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von rock_hudson):
Hier wäre nun meine Frage, ob es sich um einen verteckten Mangel handelt

War er denn bei Kauf sichtbar?



Zitat (von rock_hudson):
und der Verkäufer noch zu einer Minderung des Verkaufspreises herangezogen werden kann, so dass die Reparaturkosten zumindest in Teilen gedeckt werden können?

Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschat und durch die „gesetzliche
Mängelhaftung" (genauer „Rechte des Käufers bei Mängeln gemäß BGB") ersetzt.
Etwas auszuschließen das es nicht gibt, ist also sinnlos
Allerdings sind Gerichte bei Privatleuten mitunter sehr tolerant, was das verwenden falscher Begriffe angeht. Da lässt man sogar "keine Garantie" als Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung durchgehen.

Die Ausschlussklausel ist ganz offensichtlich auch keine AGB.

Insofern sehe ich da keinen Ansatzpunkt, wenn man dem Verkäufer nicht das arglistige Verschweigen der Mängel nachweisen kann oder er auf Kulanz was macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17907 Beiträge, 6041x hilfreich)

Zitat (von rock_hudson):
Hier wäre nun meine Frage, ob es sich um einen verteckten Mangel handelt
Meiner Meinung nach: ja

Zitat (von rock_hudson):
und der Verkäufer noch zu einer Minderung des Verkaufspreises herangezogen werden kann,
Nur auf freiwilliger Basis. Der Verkäufer wäre lediglich verpflichtet den Mangel zu beheben. Wie er das macht, das ist Sache des Verkäufers.

Ein gewerblicher Verkäufer kann die gesetzliche Mängelhaftung nicht wirksam gegenüber einer Privatperson ausschließen. Egal was dazu im Vertrag steht.

Signatur:

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