Autokaufvertrag beim Händler

16. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
pa489707-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokaufvertrag beim Händler

Hallo zsm,

Kurz zu meiner Story, ich hab 2014 ein Auto gekauft , mir wurde da nichts von einem Unfall erzählt , heute war ich bei einem KFZ Sachverständigen wegen einer anderen Sache, und der hat mich gefragt ob ich schon mal einen Unfall hatte, da die Beifahrer Tür + hinterer Tür erhebliche Lackbeschichtung aufweist. Um ehrlich zu sein wusste ich das nie und heute habe ich im Kaufvertrag nachgeschaut, da steht unter „ (Zahl, Art und Umfang)" nichts eingetragen , und unter „Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: (Kästchen angekreuzt : Repariert, wenn repariert, dann folgende: …. ) auch nichts weiter drin, sodass ich davon ausgegangen bin damals, dass wirklich ein minimaler Schaden mal war , sprich kleine Delle oder kleiner Kratzer. Der Verkäufer ist auch überhaupt nicht auf das Thema drauf eingegangen bzw hat es mal erwähnt. Meine Frage , kann ich da eigentlich vorgehen ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von pa489707-52):
Meine Frage , kann ich da eigentlich vorgehen ?

Man hat ein Unfallfahrzeug gekauft und bekommen.

Wogegen konkret möchte man denn da vorgehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa489707-52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nicht ordnungsgemäß deklariert was für einen Schaden der Wagen hatte. Mir wurde nichts von einem
Schaden erzählt. Wie gesagt in dem Feld „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer" ist nichts eingetragen und im Feld „Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" Repariert , wenn repariert, folgende" angekreuzter …. Nach folgende müsste eigentlich genau eingetragen werden was bei dem Wagen genau repariert wurde ?! Oder ist dies irrelevant ?

Frage : kann man Schadensersatz anfordern ?

-- Editiert von User am 16. April 2023 14:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Nach neun Jahren willst Du Dich auf einen damals evtl vorhandenen Unfallschaden berufen? Zu 99,9 % chancenlos.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von pa489707-52):
Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer


Könntest du nachweisen dass es einen Unfall in der Besitzzeit des Vorbesitzers gab?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120163 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von pa489707-52):
Es ist nicht ordnungsgemäß deklariert was für einen Schaden der Wagen hatte.

Und diese Pflicht zur "Ordnungsgemäßen Deklaration" soll woher kommen?



Zitat (von pa489707-52):
Mir wurde nichts von einem Schaden erzählt.

Irrelevant.
Wenn man nicht liest was man unterschreibt, ist das nichts was man dem Verkäufer anlasten könnte.



Zitat (von pa489707-52):
Frage : kann man Schadensersatz anfordern ?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Und selbst bei berechtigter Forderung könnte der Verkäufer sich des Problems einfach entledigen, in dem er die Einrede der Verjährung erhebt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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