Autoreifen Reklamation abgelehnt

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dennis765423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Autoreifen Reklamation abgelehnt

Hallo!

leider wurde mir die Reklamation meiner fehlerhaften Winterreifen abgelehnt.
Kurze Zusammenfassung:
Über einen Onlineshop wurden 4 neue Winterreifen der Marke Dunlop geordert.
Diese wurden dann in einer Fachfirma (Mercedes Vertragswerkstatt) montiert und schon beim montieren wurde ich darauf hingewiesen, dass etwas nicht ganz rund läuft. Wir montierten trotzdem:
Schnell merkte ich, dass das Lenkrad stark vibrierte. Eine Woche später fuhr ich erneut zu Mercedes, es wurde nochmals geprüft ob man mit Auswuchten (ausgleichen mit Gewichten) etwas verbessern konnte. Ich fuhr wieder eine Woche zum Testen. Fazit: Unfahrbar!
Wir haben auf der Wuchtmaschine auch Videos gemacht, wo ganz klar zu erkennen ist, dass die Felgen keine Beschädigung haben und sauber laufen. Die Reifen dagegen haben einen deutlich sichtbaren Höhenschlag!!

Ich habe daraufhin mit dem Onlineshop kontakt aufgenommen und um Klärung gebeten.
Hier die Antwort:

Zitat:
wir bedauern dass es bei Ihrer Bestellung zu einer Beanstandung gekommen zu sein scheint.
Moderne Reifen sind zwar sehr belastbar, aber natürlich nicht gegen im Gebrauch zugefügte Beschädigungen gefeit.
Die Ursachen der häufigsten Defekte:
• zu geringer Reifenfülldruck
• Beschädigungen durch das Überfahren z.B. von Bordsteinkanten
• Beschädigungen durch Fremdkörper
• Beschädigungen durch Hochdruckreiniger
• Beschädigungen durch Öl und Kraftstoff
Wir können die Reifen zur technischen Begutachtung senden. Nach erfolgreicher Rückholung
und Weiterversand zum Hersteller müssen wir uns ca. 4-8 Wochen bis zum Abschluss der
technischen Prüfung gedulden. Stellt sich dort heraus das es sich um einen Material- oder
Produktionsfehler handelt wird der Kaufbetrag selbstverständlich umgehend erstattet. Falls der
Schaden durch eigenes Verschulden entstanden ist, oder kein Mangel vorhanden ist werden
die Reifen entsorgt oder kostenpflichtig an Sie retourniert.

Als Anlage senden wir ein Beanstandungsformular. Dies benötigen wir vollständig ausgefüllt zurück,
danach werden wir umgehend die Abholung einleiten. Eine Kopie des KFZ-Scheins benötigen wir ebenfalls.

Falls Sie umgehend Ersatz benötigen müssen Sie leider bis zum Abschluss der Begutachtung
in Vorkasse treten. Wenn Sie wünschen legen wir die Bestellung gerne für Sie an.

Bei Fragen helfen wir gerne weiter!


Alle Vermutungen können klar ausgeschlossen werden. Die Mängel waren ab KM 1 noch während der Montage aufgefallen.
Da ich aufgrund dieser Antwort mehr als angenervt von dem Verhalten des Shops war habe ich neue Reifen gekauft und diese montieren lassen. Zumal ich schnell sauberlaufende Winterreifen brauchte!
Wir haben darauf hin die Reifen runtergeschmissen und neue Reifen von Goodyear aufgezogen.
Das Ergebnis: Die neuen Reifen laufen wunderbar ruhig!

Ich war mir also schon absolut sicher, dass ich den Kaufbetrag erstattet bekomme und habe mit dem Shop die Abholung vereinbart, was dann nach langem Hin - und Her mit DPD am 04.02.2020 geschah.

Gestern, 18.03.2020 kam folgende Rückmeldung:

Zitat:
soeben erhielten wir das Ergebnis Ihrer Reklamation.
Das Ergebnis lautet : Ablehnung .
Wir bedauern, Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können.
Bitte beachten Sie, dass die Reklamationsbeurteilung einzig dem Hersteller obliegt auf dessen Ausgang wir keinerlei Einfluss haben.
Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit , ob die Reifen an Sie zurück gesendet oder vernichtet werden sollen.
Falls wir bis dato keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, werden wir die Reifen der Vernichtung zuführen.


Das ist meiner Meinung nach eine riesen Frechheit diese Reklamation mit einem einfach Abgelehnt zu beenden!
Wir sind uns absolut sicher, dass die Reifen nicht in Ordnung waren.

Ich bin aktuell etwas ratlos was ich nun tun sollte?!
Wie ist die rechtliche Lage?

Hoffe ihr könnt hier weiterhelfen und dafür bedanke ich mich schonmal im Voraus.
LG

-- Editiert von Dennis765423 am 19.03.2020 17:54

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Dennis765423):
Über einen Onlineshop wurden 4 neue Winterreifen der Marke Dunlop geordert.

Und wann geliefert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dennis765423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
wann geliefer


20.11.19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Dann befindet man sich noch innerhalb der gesetzlichen Beweislastumkehr.

Bedeutet der Verkäufer muss nachweisen, das kein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.

Das

Zitat (von Dennis765423):
Das Ergebnis lautet : Ablehnung .

erfüllt diese Bedingungen nicht mal ansatzweise.



Das
Zitat (von Dennis765423):
Bitte beachten Sie, dass die Reklamationsbeurteilung einzig dem Hersteller obliegt auf dessen Ausgang wir keinerlei Einfluss haben.

ist einzig das Problem des Verkäufers.



Sofern das Schreiben ohne Zustellnachweis kam, könnte man so tun, als wäre es nie angekommen und in ca. 8 Tagen per Einschreiben entsprechend reklamieren.


Oder man verweist den Verkäufer auf die Beweislastumkehr und fordert ihn gerichtsfest zur Leistung auf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dennis765423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Könnten Sie mir noch kurz sagen ob die Mail so "gerichtsfest" wäre?:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass wir uns zeitlich innerhalb der gesetzlichen Beweislastumkehr befinden.
Deshalb müssen Sie als Verkäufer nachweisen, dass kein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.
Dies haben Sie mir Ihrer Antwort nicht getan!

Wie in meiner ersten Mail, in der ich die Mängel erstmalig angezeigt habe, habe ich Sie darauf hingewiesen, dass Videoaufnahmen vorliegen, auf denen klar zu erkennen ist, dass a) die Felgen keinen Schlag und b) die Reifen einen deutlich sichtbaren Höhenschlag aufweisen.
Ich bin gerne bereit diese Aufnahmen mit Ihnen zu teilen, sodass Sie die Reklamation beim Hersteller durchgesetzt bekommen.

Weiterhin erwarte ich eine zeitnahe Rückzahlung des Rechnungsbeitrags bis zum 03.04.2020.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,


Gibt es hier Fristen bis wann ich die Begleichung der Rückzahlung fordern kann?
Vielen Dank vorab.

-- Editiert von Dennis765423 am 23.03.2020 16:03

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Mit "gerichtsfest" ist die Art der Kommunikation gemeint, E-Mail ist dafür eher ungeeignet, bevorzugen sollte man in solchen Fällen die schriftliche Art der Kommunikation in Form eines Briefes mit Sendungsverfolgung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dennis765423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Inhaltlich wäre die Mail aber korrekt?
Da ich mich aktuell unter Corona Quarantäne befinde wird das mit einem Brief diese Woche schwierig und ich möchte ungern Zeit verlieren.
Ich würde der Mail eine Zustellbestätigung und/oder Lesebestätigung anhängen, wäre das vergleichbar?

-- Editiert von Dennis765423 am 23.03.2020 16:16

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann befindet man sich noch innerhalb der gesetzlichen Beweislastumkehr.

Bedeutet der Verkäufer muss nachweisen, das kein Fall der gesetzlichen Mängelhaftung vorliegt.
Ich vermute mal, der Hersteller wird die Reifen geprüft und keinen Mangel festgestellt haben. 4 Reifen sollen alle mangelhaft gewesen sein? O.k., es soll Zufälle geben.........

Im ersten Moment recht das um einen Gewährleistungsfall abzulehnen. Solltest du der Meinung sein, dass das nicht zutrifft, dann steht es dir frei zu klagen. Im Laufe des Prozesses wird dann der Verkäufer darlegen müssen, warum er die Gewährleistung verweigert. Das Gericht wird dann darüber entscheiden, ob die Gründe ausreichend sind oder nicht.

Signatur:

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Dennis765423):
Diese wurden dann in einer Fachfirma (Mercedes Vertragswerkstatt) montiert und schon beim montieren wurde ich darauf hingewiesen, dass etwas nicht ganz rund läuft. Wir montierten trotzdem:
Warum montiert man Reifen, die laut Auskunft der Vertragswerkstatt "nicht rund laufen". Meines Erachtens muss hier der Hersteller gar nicht mehr viel nachweisen. Reifen montiert trotz Unwucht, gefahren, nochmaliger Versuch auszuwuchten, wieder gefahren ... das ist jeder Reifen hin.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen mit , ob die Reifen an Sie zurück gesendet oder vernichtet werden sollen.
Da würde ich mich glatt mal 14 Tage nicht melden und hoffen, dass der Händler Wort hält. :grins:
Nach Vernichtung ist die Sache dann noch einfacher.

Zitat:
wird das mit einem Brief diese Woche schwierig und ich möchte ungern Zeit verlieren.
Warum wieder so hektisch? Du hast doch noch ausreichend Zeit. Ich würde daher erst einmal noch per Email kommunizieren.

Zitat:
Ich würde der Mail eine Zustellbestätigung und/oder Lesebestätigung anhängen, wäre das vergleichbar?
Richtig beweisbar ist das aber auch nicht (die Antwortmail könntest du dir auch selbst geschickt haben).

Zitat:
4 Reifen sollen alle mangelhaft gewesen sein?
Genau das könnte der Knackpunkt sein. Warum wurden denn alle 4 Reifen bemängelt (bzw. ersetzt)?
Wurde der defekte Reifen wenigstes gekennzeichnet?

Zitat:
Reifen montiert trotz Unwucht, gefahren, nochmaliger Versuch auszuwuchten, wieder gefahren ... das ist jeder Reifen hin.
Na und? Selbst wenn das alles den Mangel erst erzeugt hat (was nicht möglich ist), der Händler müsste den einwandfreien Zustand bei Übergabe trotzdem nachweisen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich vermute mal,

Ja, vermuten, raten , interpretieren ... alles nutzlos. Genau wie der Versuch eine gesetzliche Mänglehaftung mit "abgelehnt" von Tisch wischen zu wollen.

Der Verkäufer hat hier den ersten Nachbesserungsversuch schon verbraten.
Idealerweise macht er das auch mit dem zweiten - dann könnte man zurücktreten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Dennis765423
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal vielen Dank für die Kommentare.

Zitat (von guyfromhamburg):
Reifen montiert trotz Unwucht, gefahren, nochmaliger Versuch auszuwuchten, wieder gefahren ... das ist jeder Reifen hin.


Ich denke Sie haben noch nie gesehen wie ein Rad ausgewuchtet wird oder?! Da wird nichts an dem Reifen an sich bearbeitet! Es werden kleine Gewichte auf die Felge aufgeklebt um die unrund laufende Masse des Reifens (und ggf. auch der Felge) auszulgleichen.
Dies ist bis zu einem Gewissen Grad auch möglich. Sobald aber hierzu noch eine Verformung des Reifens kommt ist irgendwann Schluss mit den Möglichkeiten.
Die Räder wurden alle auf 0 gewuchtet - das vibrierende Lenkrad merkt man wegen der Deformation natürlich trotzdem.
Der Reifen an sich nimmt hierdurch keinerlei Schaden!

Zitat (von reckoner):
Warum wieder so hektisch? Du hast doch noch ausreichend Zeit. Ich würde daher erst einmal noch per Email kommunizieren.


So habe ich es nun versucht.

Zitat (von reckoner):
Genau das könnte der Knackpunkt sein. Warum wurden denn alle 4 Reifen bemängelt (bzw. ersetzt)?
Wurde der defekte Reifen wenigstes gekennzeichnet?


Keiner der Reifen lief absolut rund! Begutachtet wurde schlussendlich mit mehrere Kollegen auf der Wuchtmaschine. Ich möchte das gerne nochmal hervorheben, dass dies nicht in irgendeiner Hinterhofklitsche durchgeführt wurde von Personal das keine Ahung hat!
Natürlich waren nicht alle 4 Reifen eine reinste Katastophe - 2 wurden so deklariert, 2 mit nur "leichtem Höhenschlag". Soll ich mir nun 2 weitere "grenzwerte" Reifen vom Shop schicken lassen, eine Woche später WIEDER zur Werkstatt fahren nur um festzustellen, dass ich am Ende 4 grenzwertige Reifen fahre und mich damit zufriedengeben soll?
Ich habe sowohl das Vertrauen in den Shop (wegen mMn frecher Kommunikation) und eben des Reifenherstellers verloren. Dazu kommt, dass man so Mitten im Winter auch auf gute Winterreifen angewiesen ist. Das ist nunmal kein Artikel den ich zig mal hin und her schicken kann bis die Ware vollkommen in Ordnung bei mir ankommt.

Zur Verdeutlichung des Problems hier einfach mal eins der Videos:

https://drive.google.com/open?id=1O20wpXRtPphU8aQ-qhqZ5BsJUf7TS9JY
Ich denke so erkennt man das Problem sehr deutlich. Bitte mal vorstellen, was mit dieser Masse passiert, die da unrund läuft bei Geschwindigkeiten jenseits der 80km/h.

Sobald ich eine Rückmeldung des Shops auf meine Mail bekommen habe gebe ich hier nochmal eine Rückmeldung.

-- Editiert von Dennis765423 am 23.03.2020 20:04

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Keiner der Reifen lief absolut rund!
Oh, damit hatte ich jetzt nicht gerechnet.

Trotzdem musst du dem Shop die Möglichkeit geben die Mängel zu beheben (hier durch Ersatzlieferung), einfach vom Vertrag zurücktreten geht nicht.

Stefan

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