B-Ware Fernseher defekt, Händler fordert auf, lokalen Reperaturdienst zu nutzen

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
drdonald
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
B-Ware Fernseher defekt, Händler fordert auf, lokalen Reperaturdienst zu nutzen

Hallo,

ich habe im Dez. 07 einen B-Ware Fernseher mit 12 Monaten Gewährleistung erworben. Dieser ist nun defekt. Der Händler fordert mich auf, sicher um die enormen Speditionskosten bei 50kg Gewicht zu sparen, den Fernseher bei einem lokalen Fernsehreparaturdienst in Stand setzen zu lassen. Er würde mir die Kosten ersetzen. Muss ich mich auf so etwas einlassen? Wie kann ich sicherstellen, dass er die Reparatur auch zahlt? Ein Fernsehtechniker wird wohl kaum auf Rechnung tätig werden.

Schöne Grüße,
DrDonald

-- Editiert von drdonald am 07.10.2008 19:43:06

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung ist der Händler verantwortlich und nicht Sie.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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#2
 Von 
drdonald
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Schönen Dank für die Ausführungen. Die Versandkosten hin und zurück muss der Händler dann tragen oder?

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Auch für die Abholung der Ware und deren Rückverfrachtung ist der Verkäufer verantwortlich und zur Übernahme der Kosten verflichtet. Es wäre empfehlenswert vorab mit dem Verkäufer zu sprechen und diesen aufzufordern, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. In genau welcher Form er dies tut, ist grundsätzlich diesem überlassen.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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#4
 Von 
drdonald
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Besten Dank! Dann hoffe ich mal, dass er sich nicht auf die Beweislastumkehr beruft.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Bitte beachten Sie, dass Sie vorher in Erfahrung bringen sollten, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt! Das ist wichtig!

Nicht dass der Verkäufer annimmt, dass Sie einen normalen Reparaturauftrag anstreben, für welchen Sie kostenpflichtig sein würden.

Gewährleistungsfälle sind Fälle, in welchen die Kaufsache von Anfang an bei Übergabe schon mangelhaft war.

Nicht darunter Fallen z.B. Fälle, in welchen der Käufer die Kaufsache selbst beschädigt hat, oder in welchen der Schaden auf dem normalen Verschleiss beruht.

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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#6
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Zitat Rönner
> …. für die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung ist der Händler verantwortlich …

Aus eben diesem Grund – meine ich – kann der Verkäufer auch verlangen, dass der Fernseher zu einem lokalen Fachgeschäft zur Reparatur gebracht wird, jedenfalls dann, wenn der Verkäufer den Reparaturauftrag erteilt und nicht etwa der Käufer die Kosten vorschießen muss.

Aus dem Gewährleistungsrecht ergibt sich – meine ich – kein Anspruch des Käufers, die mangelhafte Sache an den Verkäufer in jedem Fall zurückschicken zu dürfen, wenn der Verkäufer eine kostengünstigere Alternative angeboten hat.

Ich würde daher nachfragen, wie der Verkäufer sich die Sache konkret vorgestellt hat, insbesondere ob er selbst den Reparaturauftrag erteilen möchte (daran müsste dem Verkäufer ja eigentlich schon deshalb gelegen sein, weil er die Rechnung über die Fernsehreparatur benötigt, um diese als Betriebsausgabe geltend zu machen bzw. sich Vorsteuer erstatten zu lassen). Der Käufer bringt den Fernseher in die Werkstatt, die Werkstatt schickt die Rechnung an den Verkäufer – ist doch eigentlich alles in Ordnung (wenn’s so laufen sollte).

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#7
 Von 
drdonald
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Mausi1939,

schönen Dank auch an Dich für die Erläuterungen ;)

Wieso muss ich den Fernseher in die Werkstatt schaffen? Das Gerät wiegt 50kg. Der VK schlägt vor, dass ich einen Fernsehreparaturdienst kommen lassen soll, der vor Ort bei mir einen Kostenvoranschlag erstellt. Das kommt mir doch sehr abstrus vor, da eine solchen Kosteneinschätzung entweder bei mir zu Hause nicht möglich, oder falsch sein muss.

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#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> ... Der VK schlägt vor, dass ich einen Fernsehreparaturdienst kommen lassen soll, ...

Richtig, so sollte es sein.

Sie sollten zusehen, dass der Verkäufer sich um alles kümmert, insbesondere die Werkstatt beauftragt (und somit zahlen muss).
Weigert sich der Verkäufer und verlangt stattdessen, dass Sie die Kosten vorschießen sollen, dann sollten Sie sich darauf besser nicht einlassen. Da ist der Vorschlag von Hr. Rönner möglicherweise der richtige Weg.

Wenn der Verkäufer Ihnen lediglich schriftlich zusagt, er übernehme die Reparaturkosten (ohne irgendwelche Einschränkungen), dann könnte man überlegen, ob es sinnvoll ist, dass Geld vorzuschießen, um es dann notfalls vom Verkäufer einzuklagen. Ist zwar nicht die beste Lösung, wenn Sie den Fernseher aber wegschicken und allein wegen der Transportkosten die Sache ein Verlustgeschäft für den Verkäufer wird, dann kann Ihnen natürlich auch passieren, dass der Verkäufer anfängt zu meckern, es handele sich um keinen Mangel, etc.. Dann müssten Sie ebenfalls klagen und obendrein wäre der Fernseher erst einmal auch noch weg.

Leider kann ich Ihnen hier keinen besseren Vorschlag machen.


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#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Mausi1939,

eine direkte Mitwirkungspflicht im Rahmen der Nachbesserung im Gewährleistungsrecht bestünde grundsätzlich nur im Rahmen der Schadensminderungspflicht. Grund dafür ist, dass es grundsätzlich unbillig wäre, dem Käufer umfassende Mitwirkungspflichten für die Schlecht-Leistung des Verkäufers im Rahmen der Nacherfüllung aufzuerlegen.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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