B2B Händler verkauft "reserviertes" Produkt einfach weiter

10. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
B2B Händler verkauft "reserviertes" Produkt einfach weiter

Guten Morgen,

ich habe da eine Frage im B2B Kaufrecht sozusagen und würde mich auf Antworten freuen.

Also ein Händler bietet mir etwas an. Einen neuen Verkaufsautomat für Snacks. Ich sage zu, bekomme eine Rechnung (keine Auftragsbetätigung oder so, sondern eine richtige Rechnung), die ich bis heute nicht bezahlt habe und wir beide einigten uns auf Zahlung bei Lieferung sprich wenn das Gerät hier steht. Einfach ein Vertrauensding. Kenne den Händler ja nicht.

Wir beide versuchen eine Spedition zu finden, was sich nicht einfach gestaltet und heute teilt er mit, daß sein Kollege den Automat anderweitig verkauft hat und er bietet mir ein anderes Gerät (gebraucht) mit einem Modul weniger für mehr Geld an. Das lehne ich natürlich ab. Ich teile ihm meinen Unmut per WhatsApp mit.

Kann ich auf die Lieferung des Neugerätes zu dem Preis bestehen, wie in der Rechnung aufgeführt? Oder kann er die Rechnung einfach stornieren und sagen "Pech gehabt"? Der ganze Verlauf belegt, dass wir eigentlich noch bis vorgestern versucht haben einen Termin zu finden und er wäre Freitag (heute) oder Montag geliefert worden.

Ich danke für die Hilfe.

Liebe Grüsse

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Wenn man mit Händlern derartige Kommunikation über whatsapp führt, muss man sich über nichts mehr wundern. Frage mich aber wie der Verkäufer nun mit der bereits erstellten Rechnung umgehen will.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wenn man mit Händlern derartige Kommunikation über whatsapp führt, muss man sich über nichts mehr wundern. Frage mich aber wie der Verkäufer nun mit der bereits erstellten Rechnung umgehen will.


Nicht ungewöhnlich in der Branche. Gibt ja ganze Gruppen für Snackautomaten Betreiber.

Kleiner Nachtrag: Er sagt er kann jetzt einen besorgen zum selben Preis usw - Lieferzeit 12 Wochen. Muss ich das akzeptieren? Schon frech.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
Kleiner Nachtrag: Er sagt er kann jetzt einen besorgen zum selben Preis usw - Lieferzeit 12 Wochen. Muss ich das akzeptieren? Schon frech.


Sie sind doch Gewerbetreibender und können daher selber entscheiden ob und was Sie akzeptieren. Ich würde mit dem Verkäufer NICHTS mehr machen und mir einen seriöseren Verkäufer suchen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Als erstes müsste man mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen prüfen, was sich daraus ergibt, ob die Reservierung galt, wie verbindlich diese war und ob nicht doch schon ein verbindlicher Kaufvertrag vorlag.



Zitat (von techcheck):
Muss ich das akzeptieren?


Nur was will man machen? Was soll das Ziel sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal hat er nun einfach die Stornorechnung geschickt. Ohne überhaupt eine Antwort von mir abzuwarten.

Er wollte wissen Sache ist gegen 17:09, gegen 17:14 schickte er einfach Stornorechnung.

Also ich find das schon echt krass und ein Verhalten unter aller Sau. Am liebsten würde ich dagegen rechtlich vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von techcheck):
Am liebsten würde ich dagegen rechtlich vorgehen.

Schlechtes unternehmerisches Verhalten ist nicht justiziabel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
techcheck
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlechtes unternehmerisches Verhalten ist nicht justiziabel ...


Vielleicht sollte ich dabei belassen und mir das am Ende sparen. Ist einfach so.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Es ist am Ende die Frage wie viel Geld und vor allem wie viel der eigenen unternehmerisch wertvollen Zeit man in solche Sachen mit ungewissem Ausgang investieren will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.307 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.622 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen