Baumarkt Praktiker und Ihre Werbung mit "20% Preisgarantie"

22. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
icerman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Baumarkt Praktiker und Ihre Werbung mit "20% Preisgarantie"

Hallo,

vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen !

Der Baumarkt Praktiker macht ja so schöönnn Werbung und in jedem Baumarkt hängen große Schilder, auf denen dann zu lesen ist : "Preisgarantie 20% Finden Sie in einem anderen Baumarkt einen identischen Artikel günstiger, gibt es bei uns den gleichen Preis minus 20%." Im Kleingedruckten steht dann da noch "Ausverkäufe ausgenommen. Abgabe nur in haushaltsüblichen mengen".

So nun hatte ich letzte Woche ein Rabattmarke (20%) vom Baumarkt Obi ! Den besagten Artikel führen sowohl Praktiker und OBI ! Auch der Preis ist gleich (239 Euro)!

Ich nun hin zu Praktiker vor Ort ! Dem Verkäufer mein Anliegen vor getragen ! Artikelpreis bei OBI 239 Euro - 20% = 191,2 Euro.
Preisgarantie Praktiker : Obi-Preis 191,2 Euro - 20 % Praktiker-preisgarantie = 152,96 Euro !

Nach langen hin und her, ist dann auch der Marktleiter dazu gekommen ! Auch mit dem Marktleiter habe ich dann lange Diskutiert ! Dieser hat darauf hin auch die Rechtsabteilung von Praktiker kontaktiert ! Danach wurde wieder lange Diskutiert !
Bis dann der marktleiter meinte : "Gut, Ausnahmsweise würde Er mir den Preis einräumen !"

Jetzt meine Frage, wie siehr die Rechtslage hier aus ??

Meiner Meinung nach, muß Praktiker mir diesen Rabatt immer gewähren ! Sie schliesen in Ihrer Werbung weder Rabattaktionen noch sonstige Käuferkreise aus !

Schon jetzt besten Dank !
gruß
Michael

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1047
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Praktikant
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--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jamest
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(126 Beiträge, 7x hilfreich)

wenn im kleingedruckten/agb´s nicht steht, dass rabatt-aktionen der mitbewerber in der eigenen 20%-aktion ausgeschlossen sind, dann sollten sie dir auch die 20% auf den rabattierten preis des mitbewerbers geben.

@ /§§/: wie gross ist denn die differenz von 20% auf 0 EURO, die man dann erstattet bekommt? deine gesamte antwort ist natürlich etwas unsinnig.

-- Editiert von jamest am 22.04.2007 10:45:43

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#3
 Von 
guest123-1047
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Praktikant
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#4
 Von 
icerman
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Senio, Nein ich bin werder eine Blondine noch habe ich große Titten :-)

Ich stehe nur auf dem Standpunkt, das wenn die Baumärkte sich schon mit Rabattschlachten unter/überbieten, dann sollen Sie auch dafür einstehen !

Auf den Werbeflyer ist keinerlei hinweis auf etw. Kleingedruckte oder sonstige AGB´s !
Also zählt für mich das was auf den Flyern steht !
Sonst ist das in meinen Augen Unlauterer Wettbewerb bzw. Betrug !
Dort steht ganz klar das, wenn ich den gleichen Artikel in einem anderen Baumarkt günstiger finde (und in meinen Augen habe ich ja den Preis 191,2 Euro, auch wenn er Rabattiert ist gefunden) ihn für den gleichen Preis - 20% bekomme !

Ja und zum Thema Bauhaus habe ich auch schon genug Erfahrung gesammelt ! Ja bei denen steht Es auf der Werbung drauf ’Gilt auch für Rabatt-Aktionen’ Dann soll bitte schön Praktiker das auf seiner Werbung Ausschliesen !

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#5
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 564x hilfreich)

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#7
 Von 
jamest
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

@/§§/: hier gehts übrigens nicht um bauhaus, sondern um praktiker, falls du es übersehen haben solltest.

ps: an deiner grammatik & rechtschreibung solltest du noch ein wenig feilen.

-- Editiert von jamest am 23.04.2007 13:22:38

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#9
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 564x hilfreich)

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