Hallo liebe Leute !
Ich habe ein Problem und wäre sehr dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Ich habe Mitte letzten Jahres für meine Mutter einen Fernsehsessel gekauft. Sie hat sich auf ihre alten Tage mal was gutes und wirklich bequemes gewünscht und somit habe ich in den sauren Apfel gebissen und über 3000€ dafür bezahlt.
Das Problem ist dass der Schaumstoff der Sitzfläche nach einem halben Jahr unglaublich verformt ist. Es gibt Beulen und Verhärtungen die man kaum für möglich hält und auch am Hintern merkt.
Ich habe mich also an das Möbelhaus gewendet mit Fotos und detaillierter Fehlerbeschreibung. Es hieß das ich nach 3 Tagen eine Antwort bekommen solle, daraus wurden dann 2 Wochen. Die Antwort bestand dann aus einem ellenlangen Text mit Geschwafel dass das Problem normal sei, wobei ich mir 100 Prozent sicher bin dass das so nicht sein kann. Da das Problem sehr eindeutig ist und ich es auch eindeutig übermittelt hatte, konnte ich nur annehmen dass man mich über den Tisch ziehen wolle. Daraufhin habe ich damit gedroht aus dem Kaufvertrag auszusteigen falls man die Nacherfüllungspflicht ignoriert. Bzw. habe ich gedroht einen Gutachter zu bestellen und das zur Not gerichtlich zu klären.
Nach wieder langer Zeit kam dann als Antwort dass der Verkäufer sich mit dem Möbelhersteller in Verbindung gesetzt habe, und der Möbelhersteller würde einen unabhängigen Gutachter rauskommen lassen. Innerhalb 7 Tage würde sich jemand zwecks einem Termin melden. Jetzt nach 3 Wochen hat sich leider immer noch niemand gemeldet. Ich zweifle an der menschlichen und geschäftlichen Korrektheit des Verkäufer.
Ich frage mich wie ich jetzt am besten vorgehe ? Der Verkäufer kann seine Nacherfüllungspflicht doch nicht einfach an den Hersteller abgeben ? Muss ich wirklich darauf warten dass der Hersteller die Sache klärt, Ansprechpartner ist doch der Verkäufer ? Ist es rechtlich vertretbar dem ganzen eine Frist zu setzen ? Was würde jetzt jemand tun der sich rechtlich mit solcher Situation auskennt ?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort :-)
Beanstandung eines Fernsehsessel gestaltet sich problematisch.
27. Februar 2023
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Frage vom 27. Februar 2023 | 10:19
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Beanstandung eines Fernsehsessel gestaltet sich problematisch.
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#1
Antwort vom 27. Februar 2023 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (111025 Beiträge, 38535x hilfreich)
ZitatDaraufhin habe ich damit gedroht aus dem Kaufvertrag auszusteigen :
Man sollte nur androhen was man auch umsetzen kann ...
Zitatder Möbelhersteller würde einen unabhängigen Gutachter rauskommen lassen. Innerhalb 7 Tage würde sich jemand zwecks einem Termin melden. Jetzt nach 3 Wochen hat sich leider immer noch niemand gemeldet. :
Dann dürfte das als Verweigerung gelten.
ZitatDer Verkäufer kann seine Nacherfüllungspflicht doch nicht einfach an den Hersteller abgeben ? :
Doch. Das ist alleine Sache der Verkäufers.
ZitatMuss ich wirklich darauf warten dass der Hersteller die Sache klärt :
Nö.
ZitatIst es rechtlich vertretbar dem ganzen eine Frist zu setzen ? :
Ja
ZitatWas würde jetzt jemand tun der sich rechtlich mit solcher Situation auskennt ? :
Also ich würde eine Gerichtsfeste Fristsetzung machen, unter Verweis, dass dies bereits der zweite Versuch nach § 440 BGB ist.
#2
Antwort vom 27. Februar 2023 | 21:00
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank Harry van Sell !!!
Zitat:Dann dürfte das als Verweigerung gelten
Sie meinen also ich könnte unter diesen Umständen schon vom Vertrag zurücktreten ? Das würde ich nämlich am liebsten tun. Was nützt es mir wenn der Sessel mit dem gleichen untauglichen Schaumstoff neu gepolstert wird, dann geht der Spaß in einem halben Jahr erneut los. Am Rande sei erwähnt dass meine Mutter ein Fliegengewicht ist und wenig Belastung für den Sessel sein sollte.
Zitat:Also ich würde eine Gerichtsfeste Fristsetzung machen, unter Verweis, dass dies bereits der zweite Versuch nach § 440 BGB ist.
Und welche Zeitspanne wäre in diesem Fall wohl gerichtsfest ? Und auf was sollte die Frist sich beziehen, darauf das sich jemand um den Termin des Gutachters kümmert oder bis zur Fertigstellung der Nachbesserung ?
Sie meinen der erste Versuch ist bereits gescheitert weil der Verkäufer seine selbst bestimmte Frist von 7 Tagen für den Termin des Gutachters nicht eingehalten hat ?
Eines noch... Sehe ich das richtig dass ich den Verkäufer dafür verantwortlich machen kann wenn der Möbelhersteller sich zu viel Zeit lässt mit mir einen Gutachter Termin zu machen ? Der Möbelhersteller also quasi den Ablauf behindert.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Februar 2023 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (111025 Beiträge, 38535x hilfreich)
ZitatSie meinen also ich könnte unter diesen Umständen schon vom Vertrag zurücktreten ? :
Nö, ist ja nur der erste Versuch gewesen.
ZitatUnd welche Zeitspanne wäre in diesem Fall wohl gerichtsfest ? :
Ich würde da 14 Tage sehen.
ZitatSie meinen der erste Versuch ist bereits gescheitert weil der Verkäufer seine selbst bestimmte Frist von 7 Tagen für den Termin des Gutachters nicht eingehalten hat ? :
Ja, würde ich so sehen.
ZitatSehe ich das richtig dass ich den Verkäufer dafür verantwortlich machen kann wenn der Möbelhersteller sich zu viel Zeit lässt mit mir einen Gutachter Termin zu machen ? Der Möbelhersteller also quasi den Ablauf behindert. :
Ja, würde ich so meinen.
#4
Antwort vom 28. Februar 2023 | 15:05
Von
Status: Wissender (15652 Beiträge, 5687x hilfreich)
Der Verkäufer muss aber die Chance erhalten den Fehler zu Begutachten und dazu kann er durchaus eine dritte Partei hinzuziehen.ZitatDer Verkäufer kann seine Nacherfüllungspflicht doch nicht einfach an den Hersteller abgeben ? :
#5
Antwort vom 28. Februar 2023 | 15:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Der Verkäufer muss aber die Chance erhalten den Fehler zu Begutachten und dazu kann er durchaus eine dritte Partei hinzuziehen.
Ich hatte mich unglücklich ausgedrückt. Ich meinte eigentlich ob der Verkäufer seine Pflichten und Fristen trotzdem einhalten muss, bzw. die alleinige Verantwortung dafür behält. Nicht das es nachher heisst: " Wir als Verkäufer haben ja alles getan aber die 3. Partei ist nicht in die Hufen gekommen. Da können wir doch nichts für !"
Danke für gute Hilfe hier !!! :-)
#6
Antwort vom 28. Februar 2023 | 17:07
Von
Status: Wissender (15652 Beiträge, 5687x hilfreich)
Nein, darauf kann sich der Verkäufer nicht berufen. Der Verkäufer steht in der Verantwortung.ZitatWir als Verkäufer haben ja alles getan aber die 3. Partei ist nicht in die Hufen gekommen. Da können wir doch nichts für :
#7
Antwort vom 28. Februar 2023 | 20:38
Von
Status: Unbeschreiblich (111025 Beiträge, 38535x hilfreich)
ZitatIch meinte eigentlich ob der Verkäufer seine Pflichten und Fristen trotzdem einhalten muss, bzw. die alleinige Verantwortung dafür behält. :
Wenn ein Verkäufer sich aus Mangel an eigener Kompetenzen Dritter bedient, haftet er durchaus für die Inkompetenzen dieser.
ZitatNicht das es nachher heisst: " Wir als Verkäufer haben ja alles getan aber die 3. Partei ist nicht in die Hufen gekommen. Da können wir doch nichts für !" :
Kommt eventuell noch.
Ist ja immerhin die beliebteste Ausrede in solchen Fällen ...
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