Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung

1. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
stelo01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellbestätigung mit Zahlungsaufforderung

Ich habe bei einem Online-Händler eine Tasche gekauft und eine Bestellbestätigung mit dem folgenden Wortlaut und Aufbau erhalten:

Rechnungsadresse
Herr
xxxxx xxxxx
xxxxx xxxxx xx
xxxxx xxxxx

Ihre Bestellung
Auftrags-Nr.: xxxxx
(bitte bei Zahlungen/Anfragen immer angeben)
Kunden-Nr. xxxxx

Auftragsdatum: xx.xx.xx

Wir bedanken uns für Ihren Auftrag:
Nr. Menge Bestell-Nr. Bezeichnung EP MwSt. Rabatt GP
x x xxxxxxxxx xxxxxxxxxx xx,xx x,xx xx,xx

Zwischensumme xx,xx €
Zahlungsmethode sofortüberweisung.de
Gesamtbetrag (inkl. MwSt.) xx,xx €
Gesamtbetrag ohne MwSt. xx,xx €
Enthaltene Mehrwertsteuer: normal (19 %) x,xx €

Sie können Ihre persönlichen Einstellungen über die Seite "Mein Konto" verwalten und Ihre Bestellung jederzeit unter folgender Verknüpfung einsehen: Ihre Bestellung im Shop anzeigen

Vielen Dank. Ihre Bestellung ist eingegangen. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung (Zustellung in der Regel innerhalb von 24 Stunden) oder Lieferung der Waren zustande.

Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auftragsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

Die Lieferung erfolgt in der Regel binnen 7 Tagen nach Zahlungseingang per GLS oder Hermes, es sei denn, eine gesonderte Lieferzeit ist im Angebot näher ausgewiesen. Sollte ein Artikel nicht vorrätig sein, teilen wir Ihnen dies in unserer gesonderten Auftragsbestätigung unter Angabe der voraussichtlichen Lieferzeit mit.

WEITERER ABLAUF

Bei Auswahl der Zahlungsweise VORKASSE überweisen Sie bitte den angegebenen Gesamtbetrag auf das folgende Konto :


Der Händler hat nicht geliefert. Ich habe ihn in Verzug gesetzt und einen Deckungskauf angekündigt und nach dem Ablauf der gesetzten Frist durchgeführt. Der Händler hat den (ursprünglichen) Kaufpreis zwar erstattet, nicht aber die Mehrkosten bei dem zweiten Händler. Der Händler begründet sein Handeln damit, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen sei, da die (obige) Bestellbestätigung keine Auftragsbestätigung sei.

Ist die Aussage des Online-Händlers richtig?

Für konstruktive Hilfe bin ich dankbar.

stelo01

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ist die Aussage des Online-Händlers richtig?


Nach unserer Auffassung hier im Forum nicht, warum sollte der Kunde zur Zahlung aufgefordert werden, wenn der Händler sich noch gar nicht rechtswirksam binden wollte? Eine Bestell(eingangs)bestätigung, die ja vorgeschrieben ist, ist dann keine mehr, wenn zur Zahlung aufgefordert wird, sie wird nur fälschlicherweise vom Händler als solche bezeichnet.




http://www.123recht.net/quotKaufvertrag-kommt-erst-durch-Zusendung-der-Artikel-zustande-quot-__f119896.html

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