Bestellung Onlinehop

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
|||FENDER|||
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung Onlinehop

Hallo miteinander,

Ich hoffe im richtigen Themengebiet gelandet zu sein :-)

Angenommen Kunde A bestellt in einem Onlineshop. Datum der Bestellung 10.2.09. Auftragsbestätigung per E-mail erhalten ( Standardmail, kein persönliches Schreiben). Der fällige Betrag, wie angegeben per Vorkasse überwiesen. Geld ist gebucht.

Am 13.2.09 bei seinem Account, nach dem Bestellstatus erkundigt. Bestellstatus immer noch offen. Kunde A, will sich erkundigen, warum Bestellstatus noch offen. Telefonnummer zu den entrprechend besetzten Zeiten gewählt, geht nur Anrufbeantworter dran, der sagt, man solle in den entprechenden Zeiten anrufen, auch wenn es in den entprechenden Zeiten war. Kunde A nimmt Kontakt per E-mail auf, keine Antwort.

Eventuell sind Mitarbeiter in Urlaub oder sonstiges, allerdings auf der Homepage und auf dem Anrufbeantworter kein Information, z.B. Falls Urlaub oder Sonstiges.

Kunde A probiert am 16.2.09 erneut zu den gegebenen Zeiten anzurufen, kein Erfolg.


Frage: Geld wurde per Onlinebanking sofort nach Bestellung überwiesen.

Wenn Kunde A jetzt den Auftrag stornieren würde, wäre es per E-mail rechtens ?

Wie käme Kunde A, wieder an sein Geld ?

Oder sollte Kunde A lieber noch warten, bevor gleich großes Heckmeck im Gange ist ?

Das Lieferzeiten variieren können, aufgrund von knappen Lager ist Kunde A bekannt.


Danke

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Wenn Kunde A jetzt den Auftrag stornieren würde, wäre es per E-mail rechtens ?

Hier wäre es angebracht, das gesetzliche Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Email ist ausdrücklich zugelassen in der Widerrufsbelehrung.


> Wie käme Kunde A, wieder an sein Geld ?

Am besten per Fristsetzung, siehe hier:

http://www.123recht.net/Verk%C3%A4ufer-liefert-nicht__f144757.html

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
astavista
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mir ist es das Gleiche passiert, ich habe mein Logo für 49,-bestellt bei sixclicks und auch in Vorkasse und mein Geld ist weg. Ich wusste nicht, dass es besser wäre, bei einer Firma mit einer AGB oder Impressum auf der Seite zu gucken.
Oder nicht auf billiger Sache.
Ich habe statt 2 Wo. wie es auf seine Seite stand, einen Monat auf mein Logo gewartet und es kam nichts, dann auf meine 2-3 Anrufe hat er endlich einen Entwurf geschickt, aber damit kann man auch nichts machen. Sie können, wie ich einen Einschreibebrief mit Rückschreibe, kostet 4,40€ senden. Dass muss er unterschreiben, und Sie schreiben im Brief, dass Sie Ihm eine Mahnung damit geben, bis am Datum (geben ihm 10 Tagen, z.B) soll er Ihnen die Ware senden, sonst treten Sie aus dem Kaufvertrag zurück. Dann warten Sie. Der Einschreibebrief kommt, keine Angst, bei mir kam er in 5 T.
Nach 10 Tagen oder wie vielen Sie ihm gegeben haben, schreiben Sie ihm wieder, keine Mail, das bringt nichts.
Noch einen Einschreibenbrief von 4,40 € und sagen Sie, sie treten aus dem Kaufvertrag zurück. gem $ ( )-das habe ich vergessen, steht im Google, bei Kaufvertrag Rücktritt.
Verlangen Sie von ihm, er soll Ihnen das Geld auf ihrem Konto ******, bis auf Datum------. Wenn er das nicht machen soll, werden Sie die rechtliche Verfahren ableiten, das können sie ihm auch sagen. Einfach schreiben.
Aber im Prinzip solche Kerle wissen das. Ich habe gehört, dass auch nach die 2. Wo. zahlen sie nicht denn sie wissen, das der Käufer sie gar nicht mehr vor Gericht bringt für eine schlappe Summe von 49,-. Als Firma muss man auch 25- zahlen, wenn man sie vor Gericht bringt. Und Sie gewinnen, gem. dem Urteil muss er zahlen, aber er zahlt trotzdem nicht. Das hat mir einen Anwalt gesagt. Es gibt so viele Fälle solche Art. Ich hätte auch nicht gedacht. Dann wird einen Gerichtsvorzieher genannt. Das sind die Schritte. Bei mir nur für 49,-Euro.
So habe ich alles abgeschrieben.
Natürlich gibt es Beträge und Beträge.

Ich bin kein Profi, das ist mir nur passiert.

Gruß

Astavist

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen