Bestellung Storniert XtraX

8. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb379306-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung Storniert XtraX

Guten Tag,

Ich habe am 30. September im Onlineladen von XtraX ein Kleid bestellt.
Als ich dies bestellte stand bei diesem dass es sofort Lieferbar wäre aber nur noch wenige vorhanden sein (habe einen Augenzeugen).
Als ich das Kleid dann nach einer Woche noch nicht erhalten habe, habe ich nachgefragt und es hieß das es erst in ca 3 Wochen geliefert werden kann.
Nach 3 Wochen habe ich es immer noch nicht erhalten, auf Nachfragen warum bekam ich keine eindeutige Antwort, scheinbar Probleme mit dem Zulieferer.
Am 26. November habe ich eine Email bekommen in welcher stand:
"Hallo Lisa.

Das Warten hat ein absehbares Ende! J

Das Kleid soll in etwa 2-3 Wochen endlich geliefert werden."

Am 6. Dezember bekam ich dann die Stornierungsmail, das Kleid sei Vergriffen und bekommen mein Geld zurück.



Meine Frage hierzu, ist das rechtens? In der gesamten Zeit war das Kleid auch zum Kauf im Shop mit der Wartezeit von ca. 3 Woche noch angegeben. Dann habe ich die mündliche zusage bekommen das es lieferbar sein (kann man das als akzeptieren des Kaufvertrages werten?) und kurz danach wird es nun nach der langen Wartezeit storniert.


In den AGB`s steht auch das kein Kaufvertrag ihrer Seite erfolgt solange ich nciht Schriftlich benachrichtigt werde oder es da ist. Ich bin der Meinung die Nachricht das das Warten ein Ende hat und das es lieferbar ist könnte man als Akzeptieren rechnen da ich schriftlich benachrichtigt wurde das der Artikel kommt.


ich würde mich sehr über Antworten freuen da es mich sehr ärgert wie das alles mit dem Shop gelaufen ist,

mfg





3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

Mit der email ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag begründet worden.

Nur... was soll daraus hergeleitet werden? Theoretisch könnte würde sich ein Schadensersatz in Höhe einer Preisdifferenz ergeben, wenn das selbe Kleid anderweitig zu einem höheren Preis bezogen werden muss.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 164x hilfreich)

@florian3011

quote:
Keine Chance für dich. Dir wurde keine Auslieferung bestätigt, du wurdest nur informiert, wie lange es vermutlich noch dauern wird. Ergo ist noch kein Vertrag zu Stande gekommen.


Das sehe ich aber entschieden anders und deckt sich auch nicht mit der laufenden Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen. Auf eine Auslieferungsbestätigung kommt es hier nicht an - noch nichtmal gem. den AGB des Händlers. Entscheidend ist hier die individuelle Auftragsbestätigung in Form einer Lieferungsankündigung!

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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