Eine Bekannte von mir hat als Geburtstagsgeschenk für ihre Tochter telefonisch ein 4 teiliges Bettwäsche Set für 59,95 Euro bei einen Versandhaus aus Bayern bestellt. Geliefert wurde aber ein 2 teiliges Set mit selben Muster aber aus höherwertiger Qualität zum gleichen Preis. Liegt in dem Fall ein Mangel vor. Die Versandfirma überhäuft sie mit Drohungen und Mahnungen obwohl sie bereits Ende letzten Jahres auf die Falschlieferung hingewiesen hatte und ein Rücknahmeverlangen telefonisch ausgesprochen hatte. Wie lange kann sie die Ware(unbenutzt und Originalverpackt) zurückgeben?
Achso es wurde im Februar die eine Summe von 59.95 Euro erstmal bezahlt weil die Firma inzwischen Mahnkosten in Höhe von über 20 Euro erhebt.
-- Editiert von Frosch941 am 25.04.2008 17:12:34
Bestellung Versandhaus
25. April 2008
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Frage vom 25. April 2008 | 17:10
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 56x hilfreich)
Bestellung Versandhaus
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#1
Antwort vom 26. April 2008 | 20:21
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Liegt in dem Fall ein Mangel vor.
Falschlieferung (Aliud) ist ein Mangel.
#2
Antwort vom 26. April 2008 | 20:28
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Sehr geehrte(r) Frosch941 ,
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert. Es besteht mithin weiterhin ein Anspruch auf Lieferung der vertragsgemäßen Sache. Für die Kosten der Rücksendung der falsch gelieferten Ware ist der Verkäufer verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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#4
Antwort vom 26. April 2008 | 22:39
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 56x hilfreich)
Vielen Dank,
jetzt weiss ich wie die rechtliche Seite der Angelegenheit ist.
Es grüßt der Frosch.
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