Bestellung mit mehreren artikeln. ein artikel defekt. Rückerstattung der versandkosten und fahrtwegk

28. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
77ma874@ruru.be
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung mit mehreren artikeln. ein artikel defekt. Rückerstattung der versandkosten und fahrtwegk

hallo,

ich habe mehrere artikel bei einem online Händler gekauft. ein artikel war defekt und ging per retourversandschein vom Händler zurück.

habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten? wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen, wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?

Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten?
Du hast doch nicht alles zurück gesendet, wieso sollten dir dann Versandkosten zurückgezahlt werden?

Zitat:
wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen, wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?
Bei Allem, nein...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von 77ma874@ruru.be):
kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen

Man kann dem Händler alles in Rechnung stellen.
Die interessantere Frage ist, was muss er davon bezahlen.



Zitat (von 77ma874@ruru.be):
ein artikel war defekt und ging per retourversandschein vom Händler zurück.

Auf welcher Basis? Gesetzliche Sachmänglehaftung? Garantie? Kulanz?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
77ma874@ruru.be
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der Lüfter vom netzteil war defekt. ich nehme an SachmangelHaftung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Und nicht vergessen auszurechnen was die Versicherung, Abschreibung des Autos auf den Weg zur Post gekostet hat. Wenn sie ein Mettbrötchen unterwegs gegessen haben...Beleg aufheben!!!

Und die Zeit natürlich in Minuten zurückzahlen lassen! Nicht das er nur mit Geld ankommt...Pfff...

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von 77ma874@ruru.be):
wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus?
Eher nicht, denn man hat nur ein Anrecht auf die Erstattung von notwendigen Auslagen. Da du aber sicherlich öfter mal dort vorbeikommst sind dir ziemlich sicher keine Extrakosten entstanden. Es wäre dir auch zuzumuten gewesen, 1 oder 2 oder 3 oder 4 Tage mit dem Versand zu warten, bis du mal wieder in der Nähe der Post vorbeigekommen wärst.

Zitat (von 77ma874@ruru.be):
wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?
Nein, das ist dein Privatvergnügen, denn dadurch sind dir keine notwendigen Kosten entstanden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Als Kunde hat man auch eine Mitwirkungspflicht um eine Retoure abzuwickeln.

Zitat:
habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten? wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen, wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?


Bitte zahlen Sie für die Forenmeinungen jedem User 5EUR für die Zeit, die er für Ihr spezielles Thema investiert hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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