hallo,
ich habe mehrere artikel bei einem online Händler gekauft. ein artikel war defekt und ging per retourversandschein vom Händler zurück.
habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten? wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen, wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?
Grüße
Bestellung mit mehreren artikeln. ein artikel defekt. Rückerstattung der versandkosten und fahrtwegk
28. März 2019
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Frage vom 28. März 2019 | 10:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung mit mehreren artikeln. ein artikel defekt. Rückerstattung der versandkosten und fahrtwegk
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 28. März 2019 | 12:12
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Du hast doch nicht alles zurück gesendet, wieso sollten dir dann Versandkosten zurückgezahlt werden?Zitat:habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten?
Bei Allem, nein...Zitat:wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen, wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?
#2
Antwort vom 28. März 2019 | 12:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatkann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen :
Man kann dem Händler alles in Rechnung stellen.
Die interessantere Frage ist, was muss er davon bezahlen.
Zitatein artikel war defekt und ging per retourversandschein vom Händler zurück. :
Auf welcher Basis? Gesetzliche Sachmänglehaftung? Garantie? Kulanz?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. März 2019 | 13:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
der Lüfter vom netzteil war defekt. ich nehme an SachmangelHaftung?
#4
Antwort vom 29. März 2019 | 09:46
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 23x hilfreich)
Und nicht vergessen auszurechnen was die Versicherung, Abschreibung des Autos auf den Weg zur Post gekostet hat. Wenn sie ein Mettbrötchen unterwegs gegessen haben...Beleg aufheben!!!
Und die Zeit natürlich in Minuten zurückzahlen lassen! Nicht das er nur mit Geld ankommt...Pfff...
#5
Antwort vom 29. März 2019 | 13:55
Von
Status: Weiser (17007 Beiträge, 5896x hilfreich)
Eher nicht, denn man hat nur ein Anrecht auf die Erstattung von notwendigen Auslagen. Da du aber sicherlich öfter mal dort vorbeikommst sind dir ziemlich sicher keine Extrakosten entstanden. Es wäre dir auch zuzumuten gewesen, 1 oder 2 oder 3 oder 4 Tage mit dem Versand zu warten, bis du mal wieder in der Nähe der Post vorbeigekommen wärst.Zitatwie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? :
Nein, das ist dein Privatvergnügen, denn dadurch sind dir keine notwendigen Kosten entstanden.Zitatwie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste? :
#6
Antwort vom 29. März 2019 | 21:09
Von
Status: Schlichter (7244 Beiträge, 1526x hilfreich)
Als Kunde hat man auch eine Mitwirkungspflicht um eine Retoure abzuwickeln.
Zitat:habe ich anrecht auf die volle ursprünglichen Versandkosten? wie sieht es mit den Spritkosten zur post aus? kann ich dem händler weitere kosten in Rechnung stellen, wie z.b. die zeit die ich in den Rückversand investieren musste?
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