Bestellung stroniert - Verkäufer zahlt Geld nicht zurück

2. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
CottonEyeJoe
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 17x hilfreich)
Bestellung stroniert - Verkäufer zahlt Geld nicht zurück

Hallo,

ein Käufer bestellt per Vorkasse Ware bei einem Onlineshop, und bezahlt unverzügliche den Kaufpreis.

Zwei Tage später erhält er eine Versandbestätigung. Als eine Woche jedoch keine Sendung eingetroffen ist, bittet er den Verkäufer um Mitteilung einer Trackingnummer, um den Verbleib zu klären. Dieser reagiert auf mehrfache Aufforderung zunächst gar nicht; erst nach Androhung rechtlicher Schritte verspricht er per e-mail, ein "zweites" Paket zu schicken, das erste sei "wohl irgendwo verloren gegangen". Eine Trackingnummer teilt er nicht mit.

Als auch dann (inzwischen drei Wochen nach Bestellung/Bezahlung) keine Ware ankommt, storniert der Käufer den Auftrag, und fordert das bezahlte Geld zurück.

Der Verkäufer teilt ihm stattdessen die Trackingnummer eines Pakets mit, das er zwischenzeitlich verschickt hat. Dieses kann jedoch nicht zugestellt werden, da der Verkäufer eine falsche Empfängeradresse angegeben hat.

Der Käufer wiederholt drauf hin per Fax seine Stornierung, und setzt eine einwöchige Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises.

Der Verkäufer leistet jedoch keine Rückzahlung, und sendet stattdessen eine Woche später ein weiteres Paket, dessen Annahme der Käufer, der die Ware zwischenzeitlich anderweitig beschafft hat, jedoch verweigert.

Der Verkäufer leistet keine Rückzahlung und stellt sich tot (seit inzwischen 3 Wochen). Wie der Käufer nach Internetrecherche zu einem Schrecken feststellen muss, ist er mit sehr ähnlichen Erfahrungen bei diesem Verkäufer nicht allein.

Meine Fragen:
- befindet sich der Verkäufer durch die Stornierung und die gesetzte Rückzahlungsfrist in Verzug, oder sind dazu zusätzliche Maßnahmen notwendig?
- ist das "zweite" Paket, das wie das angeblich bereits versandte "erste" Paket nicht angekommen ist, als gescheiterte Nachbesserung zu werten?
- falls der Käufer einen Anwalt einschaltet, hat dann der Verkäufer die Anwaltskosten zu tragen?
- ist es für den Käufer möglich und sinnvoll, ein Mahnverfahren anzustrengen?


Vielen Dank im Voraus!
Gruß
CottonEyeJoe

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