Hallo,
ich habe einen Kunden, der mehrere offene Rechnungen hat und trotz Mahnungen (Einschreiben) nicht bezahlt. Für einen Mahnbescheid ist mir der Aufwand für den relativ geringen Rechnungsbetrag zu hoch.
Jetzt hat ein Familienmitglied (Ehepartner? Kind?, jedenfalls gleicher Familienname und gleiche Adresse) wieder online Ware bestellt. Kann ich diesem neuen Kunden sagen, dass ich erst die offene Forderung aus seiner Familie beglichen habe will, ehe ich neue Ware schicke oder verletze ich damit den Datenschutz / die Persönlichkeitsrechte des alten Kunden? Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank schon mal
Toni
Bestellung trotz offener Rechnung
18. September 2023
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Frage vom 18. September 2023 | 20:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung trotz offener Rechnung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 18. September 2023 | 21:12
Von
Status: Senior-Partner (6121 Beiträge, 1328x hilfreich)
ZitatKann ich diesem neuen Kunden sagen, dass ich erst die offene Forderung aus seiner Familie beglichen habe will :
was hat Person A mit Person B zu tun? Klares nein
ZitatWie würdet ihr vorgehen? :
Die offenen Beträge gerichtsfest einfordern.
#2
Antwort vom 18. September 2023 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (114600 Beiträge, 39020x hilfreich)
ZitatKann ich diesem neuen Kunden sagen :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".
Zitatverletze ich damit den Datenschutz / die Persönlichkeitsrechte des alten Kunden? :
Davon ist ziemlich sicher auszugehen.
Wenn noch möglich, sollte man hier auf Vorkasse umstellen oder gar keinen Vertrag schließen.
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