Bestellung trotz offener Rechnung

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
DaToni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung trotz offener Rechnung

Hallo,
ich habe einen Kunden, der mehrere offene Rechnungen hat und trotz Mahnungen (Einschreiben) nicht bezahlt. Für einen Mahnbescheid ist mir der Aufwand für den relativ geringen Rechnungsbetrag zu hoch.
Jetzt hat ein Familienmitglied (Ehepartner? Kind?, jedenfalls gleicher Familienname und gleiche Adresse) wieder online Ware bestellt. Kann ich diesem neuen Kunden sagen, dass ich erst die offene Forderung aus seiner Familie beglichen habe will, ehe ich neue Ware schicke oder verletze ich damit den Datenschutz / die Persönlichkeitsrechte des alten Kunden? Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank schon mal
Toni

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6121 Beiträge, 1328x hilfreich)

Zitat (von DaToni):
Kann ich diesem neuen Kunden sagen, dass ich erst die offene Forderung aus seiner Familie beglichen habe will


was hat Person A mit Person B zu tun? Klares nein

Zitat (von DaToni):
Wie würdet ihr vorgehen?


Die offenen Beträge gerichtsfest einfordern.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114600 Beiträge, 39020x hilfreich)

Zitat (von DaToni):
Kann ich diesem neuen Kunden sagen

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das "dürfen".



Zitat (von DaToni):
verletze ich damit den Datenschutz / die Persönlichkeitsrechte des alten Kunden?

Davon ist ziemlich sicher auszugehen.



Wenn noch möglich, sollte man hier auf Vorkasse umstellen oder gar keinen Vertrag schließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 256.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.824 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen