Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand sagen ob ich mit meiner Denkweise/Anschauung auf dem rechtlich richtigen Weg bin.
Ich habe ein Produkt (mittlerer 5-stelliger Betrag) in Auftrag gegeben. Im Angebot wurde vereinbart, dass bei Materiallieferung 50% des Kaufpreises zu bezahlen sind.
Nun ist es so, dass das Material überwiegend geliefert wurde, jedoch fehlt die Betriebsanleitung. Meines Wissens nach ist eine fehlende Betriebsanleitung ein Sachmangel. Den Verkäufer habe ich bereits 2 mal auf die fehlende Betriebsanleitung hingewiesen mit der Bitte, mir diese bitte via Email zuzuschicken.
Ist es rechtlich korrekt, wenn ich die Bezahlung der 50% des Kaufpreises zurückhalte bis die Bedienungsanleitung nachgereicht wurde (und eben mit der fehlenden Betriebsanleitung argumentiere, die Teil der Warenlieferung ist) oder habe ich dazu kein Recht?
vielen Dank schonmal für die Hilfe & viele Grüße
Dominik
-- Editiert von Stibizi am 16.12.2019 21:22
Betriebsanleitung fehlt --> Mangel --> Vereinbarten Preis (bei Materiallieferung) nicht bezahlen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatMeines Wissens nach ist eine fehlende Betriebsanleitung ein Sachmangel. :
Ja, aber hier nicht.
ZitatIst es rechtlich korrekt, wenn ich die Bezahlung der 50% des Kaufpreises zurückhalte bis die Bedienungsanleitung nachgereicht wurde :
Nö, vereinbart wurde "Materiallieferung" und nicht "Materiallieferung + Bedienungsanleitung"
Eine Betriebsanleitung ist für etwas, das in Betrieb genommen wird. Das wären bspw. eine technische Anlage, eine Maschine ode rein Fahrzeug. Aber Material wird per Definition nicht in Betrieb genommen. Von daher kann ich anhand der Fallbeschreibung kein vorliegen eines Sachmangels erkennen. WZitatNun ist es so, dass das Material überwiegend geliefert wurde, jedoch fehlt die Betriebsanleitung. :
as wurde überhaupt geliefert? Bei beipielsweise Laminat kann das Fehlen einer Montageanelitung ein Mangel sein. Ist aber auch wieder keine Betriebsanleitung
Welches Material wird denn bedient oder in Betrieb genommen?Zitat:Bedienungsanleitung nachgereicht wurde (und eben mit der fehlenden Betriebsanleitung
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ZitatIch habe ein Produkt (mittlerer 5-stelliger Betrag) in Auftrag gegeben.....Betriebsanleitung.... :
Gewerblich bestellt?
ja es wurde gewerblich bestellt.
konkret wurde eine neue Abdeckung für eine Biogasanlage bestellt, die nach der Montage auch in Betrieb genommen werden sollte. Die Monteure haben aber weder irgendetwas eingestellt nach der Montage noch haben sie uns irgendwas gesagt, wie man die Abdeckung in Betrieb nehmen muss
Das alles würde in der entsprechenden Betriebsanleitung stehen, wie die Abdeckung konkret in Betrieb genommen werden muss
Hallo,
war eine entsprechende Betriebsanleitung überhaupt vertraglich vereinbart?
Und dieser Hinweis erfolge jetzt wie genau?Zitat:Den Verkäufer habe ich bereits 2 mal auf die fehlende Betriebsanleitung hingewiesen mit der Bitte, mir diese bitte via Email zuzuschicken.
Zitatwar eine entsprechende Betriebsanleitung überhaupt vertraglich vereinbart? :
Das muss es vermutlich nicht mal, für solche Anlagenteile ist normalerweise die CE Konformität vorgeschrieben und ohne Bedienungsanleitung gibt es keine.
Im Maschinensicherheitsrecht ist die Betriebsanleitung ein Teil der technischen Dokumente gemäß Anhang VII der Maschinenrichtlinie.
Ohne die darf die Anlage gar nicht in Betrieb genommen werden.
Du wirst mit Deiner Anmerkung sicherlich Recht haben.
Aber hier geht es erstmal nur um die Kosten des Materials.
Ein Zurückbehaltungsrecht würde m.E. erst dann greifen, wenn die Restrechnung fällig wird.
Berry
ZitatEin Zurückbehaltungsrecht würde m.E. erst dann greifen, wenn die Restrechnung fällig wird. :
Das ist die große Frage.
Zählt die Betriebsanleitung als Bestandteil der Warenlieferung (Frage des TE), oder ist die technische Dokumention davon nicht erfasst?
Verstehen kann ich beide Seiten, der TE möchte nicht bezahlen, da er die Anlage nicht betreiben kann, der Hersteller "will" nicht liefern, da er neben der Warenlieferung sogar schon die Montage durchgeführt hat.
Wobei ich, den "Baufortschritt" betrachtend, tendenziell erstmal den TE in der Zahlungspflicht sehe, denn theoretisch wären die 50 % fällig gewesen, wenn das Material lose auf dem Hof liegt.
-- Editiert von spatenklopper am 17.12.2019 17:12
Erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung und eure Rückmeldung.
Im Angebot/ vertraglich wurden folgende Zahlungen vereinbart
30% bei Beauftragung
50% bei Materiallieferung; hier wurde jedoch KW51 als Zahlungsziel vereinbart und vertraglich dann festgehalten; Materiallieferung war in KW50
20% nach Fertigstellung der Montage
Die Betriebsanleitung ist tatsächlich essentieller Bestandteil der technischen Dokumente wie Schlichter schreibt, d.h. die Abddeckung darf tatsächlich ohne Betriebsanleitung nicht in Betrieb genommen werden. Aus meinem persönlichen Empfinden handelt es sich also hier um einen Sachmangel.
Aufgrund der fehlenden Betriebsanleitung sehen ich die Materiallieferung nicht als vollständig an (wie gesagt essentieller Bestandteil)
Der Verkäufer wurde via Email auf die fehlende Betriebsanleitung hingewiesen mit der Bitte zur Nachreichung.
Der verkäufer wurde NIE über die fehlende Betriebsanleitung informiert, gegenteiliges BEWEISE bitte erst malZitat:Der Verkäufer wurde via Email auf die fehlende Betriebsanleitung hingewiesen mit der Bitte zur Nachreichung.

Ein Absenden einer Mail ist übrigens KEIN Beweis, du musst auch beweisen, dass die Mail angekommen und gelesen wurde

ZitatAufgrund der fehlenden Betriebsanleitung sehen ich die Materiallieferung nicht als vollständig an :
Im Falle des Falles müsste man ein Gericht davon überzeugen, das die Anleitung zum "Material" zählt und nicht erst später - nach kompletter Zahlung - geschuldet ist.
Wenn ich eine Antwort zurück bekomme auf die Email, in der der Verkäufer darum gebeten wird, die noch fehlende Betriebsanleitung noch nachzureichen da eine Inbetriebnahme sonst nicht möglich ist, und der Verkäufer sich entschuldigt und schreibt, dass die Betriebsanleitung nachgereicht wird, dann kann ich vermutlich davon ausgehen dass die email gelesen wurde
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