Betrug? Shop liefert und antwortet nicht

28. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vee82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug? Shop liefert und antwortet nicht

Ich habe Mitte Dezember in einem Internetshop eine Jacke gekauft. Diese habe ich bis heute nicht erhalten. Bezahlt wurde per Vorkasse (Überweisung). Der Inhaber des Shops antwortete mir anfangs noch auf meine e-mails, gab auch schon einmal an, dass die Ware in der laufenden Woche versendet wird. Das ist mittlerweile wieder 2 Wochen her. Auf aktuelle e-mails bekomme ich keine Antwort mehr. Meine Suche im Internet zeigte mir, dass der Herr schon etliche andere Kunden so abgespeist hat. Der Shop aöllerdings steht immer noch für jeden offen und wird täglich reichlich besucht. Die Ware dort ist keineswegs billig und wird in Massen angeboten. Die angegebene Telefonummer taugt nichts, denn man bekommt niemanden zu sprechen.

Wie sollte ich mich am besten verhalten in solch einem Fall?

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30 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also geh zur Bank und lass das Geld zurück überweisen! Das heißt: trete vom kaufvertrag zurück! (Weiß gar nicht ob man diesen RÜCKTRITT mit bestimmten Fristen der Vertragserfüllung-Zusendung der Ware-fordern kann.??!!)

Zudem kann man sich an das Verbraucherschutzamt wenden! Die wissen sicherlich auch wie das geht... denn bestehende Gewerbe MÜSSEN angemeldet werden (dort sind auch die Daten der Verantwortlichen gespeichert: GEWERBEREGISTER) und da kann man sich für evtl. Schreiben oder Telefonate auch hinwenden (Wenn die Daten im Internet nicht mehr stimmten??!!)

WAS STEHT DENN BEI VERTRAGSBEDINGUNGEN?? Die Ware wird nach Erhalt der Zahlung ausgeliefert??!! DAnn ist es doch EINDEUTIG eine Nichterfüllung: ALSO Rücktritt vom KAufvertrag!!;)

Gruß

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#2
 Von 
Vee82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, die Daten die auf der Shopseite zu sehen sind müssten stimmen. Es geht nur niemand dort ans Telefon. Und dies haben mir mehrere betrogene Kunden bestätigt. Der Händler dürfte bereits eine handvoll Anzeigen am Hals haben, daher verstehe ich nicht, warum der Shop nicht geschlossen wird.

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#3
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Das mit der Rücküberweisung der Bank wird nicht funktionieren.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem die Bank eine Überweisung rückgängig gemacht hat.

Je nachdem wie teuer die Jacke war und ob man eine Rechtsschutzversicherung hat, hilft evtl. der zivilrechliche Weg, wenn die Jacke tatsächlich nicht geliefert wird, und auch der Kaufpreis vom VK nicht zurückerstattet wird.



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#4
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

§433 Abs1: Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben...
mhh die Rechtsfolge habe ich nicht gefunden!
Vielleicht weiß die jemand anderes?! :???:

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#5
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also dann müsstest du, an dem ORT wo der Firmensitz ist, beim Verbraucherschutzamt abrufen und fragen ob derjenige eine GEWERBEUNTERSAGUNG hat! Dann darf er nämlich keine Kaufverträge abschlließen und der KAuf wäre nicht rechtskräftig!

Wenn die Bank das nicht macht... hilft nur NACHFRAGEN NACHFRAGEN NACHFRAGEN bis er reagiert!! + Rechtsschutzversicherung!

Gruß Anne

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#6
 Von 
Vee82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde mich nicht so ärgern, wenn es um 20€ ginge.. Es sind aber über 100€ .. Und dies war noch ein billiger Artikel aus dem Shop. Ich habe alle e-mails aufgehoben und kann somit eindeutig belegen, dass der Händler gelogen hat. Wäre es evt. sinnvoll sich über die Polizei zu informieren, ob der Händler bekannt ist?

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#7
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja das mit der Polizei bringt ja dir nicht viel! NUR das Gewerberegister: ob er Gewerbe betreiben darf oder nicht!Das wäre wichtig zu klären!

Zudem hätten in den Nachrichten: FRISTEN für einen neuen Liefertermin stehen müssen, UM VOM KAUFVERTRAG ZURÜCK TRETEN ZU KÖNNEN!

Hast denn eine Rechtschutzversicherung? Wenn NEIN würde ich einen endgültigen LIefertermin geben und danach vom Kaufvertrag zurück treten und das Geld zurück fordern! *PER POST mit Einschreiben Rückschein!* Aber ohne Rechtsschutzversicherung bringt das auch nichts, wenn er sich dann immernoch nicht meldet! mhh...

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#8
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

...

-- Editiert von Anne1983 am 28.01.2008 13:15:05

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#9
 Von 
Vee82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir bringt das alles nichts obwohl ich den ganzen Kram schwarz auf weiß habe??? Sogar, als ich zur Zahlung aufgefordert wurde, als das Geld bereits 2 Wochen überwiesen war?

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

@Anne1983

Was schreibst du da eigentlich so?

@Vee82
1. Überweisungen kann man nicht wieder zurückbuchen lassen
2. Wettbewerbszentrale auf den Shop aufmerksam machen, im Fernabsatz beworbene Waren müssen direkt lieferbar sein, 2 Wochen sind bereits zu lange
2. Dem VK eine Frist zur Lieferung setzen
3. Nach verstreichen der Frist einen Mahnbescheid schicken
4. Pfänden lassen


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich bringen die Unterlagen was... Aber es muss AUSDRÜCKLICH auf einen neuen Liefertermin (FRIST) hingewiesen werden!!
Aber ohne Rechtsbeistand kann man denke ich nicht viel unternehmen, WENN sich der Verkäufer nicht meldet!
Also ich an dieser Stelle, würde einen letzten Liefertermin nennen und dann vom kaufvertrag zurück treten!

[Aber wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, einfach bei denen mal nachfragen]


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vee82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Frist ist längst gelaufen. Da schrieb der Herr ja, dass die Ware in der 3 Kalenderwoche versendet wird. Wir sind jetzt in der 5. und ich bekomme seit der 3. keine Antworten mehr auf meine mails. Von anderen Betroffenen hab ich erfahren, dass der Herr selbst anfängt zu drohen, wenn man ihm mit Anwalt droht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

@Michael: WIE WAS SCHREIB ICH DA SO??!!
:augenroll:

Also wie gesagt, er ist dann in Verzug, wenn er den von sich genannten Liefertermin nicht einhält. Aber trotzdem muss noch mal eine Frist gesetzt werden!
Außerdem würde ich nicht gleich mit Anzeige oder sowas drohen!
Erst alles außergerichtliche ausschöpfen und dann... Sowas ist ja auch STRESS!
Soviel von mir... mehr kann ich dazu auch nicht sagen!

Hast denn nun eine Rechtschutzversicherung?!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Anne

Micbu hat schon recht, Sie schreiben ziemlich viel Unfug:

quote:
also geh zur Bank und lass das Geld zurück überweisen! Das heißt: trete vom kaufvertrag zurück!


Geld zurückbuchen ist wie gesagt nicht. Eine Rückbuchung, wenn Sie denn möglich wäre, stellt auch keinen Rücktritt vom Kaufvertrag war.

quote:
Weiß gar nicht ob man diesen RÜCKTRITT mit bestimmten Fristen der Vertragserfüllung-Zusendung der Ware-fordern kann.??!!)


Dass Sie vieles nicht wissen, merkt man. Einen Rücktritt fordert man nicht, sondern man vollzieht ihn.

quote:
Zudem kann man sich an das Verbraucherschutzamt wenden!


Seit wann gibt es dafür ein Amt?

quote:
§433 Abs1: Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben...
mhh die Rechtsfolge habe ich nicht gefunden!


Welche Rechtsfolge?

quote:
beim Verbraucherschutzamt abrufen und fragen ob derjenige eine GEWERBEUNTERSAGUNG hat! Dann darf er nämlich keine Kaufverträge abschlließen und der KAuf wäre nicht rechtskräftig!


Das 'Verbraucherschutzamt' ist kein Handelsregister. Was soll eine 'Gewerbeuntersagung' sein? Warum soll er keine Kaufverträge abschließen dürfen? Von einer Unmündigkeit steht im Sachverhalt nichts.

quote:
Aber ohne Rechtsschutzversicherung bringt das auch nichts, wenn er sich dann immernoch nicht meldet!


Wieso das denn? Hat man ohne Rechtsschutzversicherung keine Rechte?


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 28.01.2008 15:07:08

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#15
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, dass man das Geld nicht zurück buchen kann, war mir nicht ganz klar! War ja nur eine Anmerkung!
SIND NUN MAL NICHT ALLE JURA STUDENTEN oder sowas!
Ob das nun Rücktritt oder Vollziehen heißt: WORUM ES GEHT ist wohl klar, auch ohne FACHBEGRIFF... bin ja auch kein Anwalt!

Bei einem Verbraucherschutzamt MUSS sich ein Gewerbetreibender anmelden und dort kann man auch ersehen ob jemand eine Gewerbeuntersagen hat *wegen zB vieler Anzeigen ...* dann wäre doch ein Kaufvertrag nicht gültig, wenn er gar keine Erlaubnis dazu hat ein Gewerbe zu betreiben! So ist das jedenfalls in Hamburg!
WAR AUCH NUR EINE ANMERKUNG!

Und das Thema zur Rechtsschutzversicherung... Natürlich hat jeder Recht NUR wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, kann er diesen Fall doch auch dahin geben!

Wusste ja nicht, dass man hier als NICHT Anwalt jedes Wort 100% im Fachchinesisch kennen muss! Und das mit dem Verbraucherschutz habe ich nur geschrieben, weil er *wegen Strafanzeige* gefragt hat!
Meine Güte :augenroll:

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#16
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay, wusste nicht das Hamburg solch außergewöhnliche Ämter hat. Von einem Verbraucherschutzamt habe ich noch nie gehört. Ich kenne das unter dem Namen Gewerbeamt.

Auch wenn jemand ohne Gewerbeschein oder mit entzogenem Gewerbeschein arbeitet und einen Kaufvertrag abschließt, dann ändert das nichts an der Wirksamkeit dieses Vertrages. Der ist deswegen keinesfalls nichtig.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#17
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

@Anne1983

quote:
Bei einem Verbraucherschutzamt MUSS sich ein Gewerbetreibender anmelden


Nö, ich bin Gewerbetreibender und ich habe mich defintiv NICHT bei einem Verbraucherschutzamt angemeldet.

Und natürlich wird hier jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Falsche Informationen werden dadurch nicht richtiger, daß man es anders gemeint hat. Das hier ist ein Forum in dem über das Recht diskutiert wird. Deine Gedanken kann niemand lesen. Andere lesen das was du schreibst und hoffen auf Hilfe. Natürlich muß man kein Rechtsanwalt oder Jurastudent sein um hier etwas zu posten, aber richtig sollte es dennoch sein.
Um zu überprüfen ob jemand wirklich ein Gewerbe hat reicht die Steuer ID. Damit kann jeder online überprüfen ob es die Firma wirklich gibt. Die Steuer ID muß im Impressum angegeben sein.


Viele Grüße, Michael

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#19
 Von 
saliva
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo...
Das Problem hier kommt mir doch sehr bekannt vor. Ich will jetzt kein neues Thema öffnen, deswegen geb ich hier schnell meinen Senf dazu. Ich warte auch seit dem 2.01 auf eine Digitalkamera, die ich per Vorkasse bezahlt habe. Am 23.01 habe ich den Auftrag stoniert, doch bis jetzt kein Geld zurück bekommen. Die Internet-Seite des Shops hat sich total verändert und als Inhaber wird auch eine andere AG genannt, als die frühere GmbH. Jedoch existiert die E-Mail Adresse noch und es werden auch noch diese Standartmails verschickt, in denen es heißt "ihr Frage ist bei uns eingegangen...."
Aber was tun, wenn das Geld nicht bald wieder bei mir ankommt? :sweat:

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#20
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmal, in HAMBURG ist es so, dass ein Gewerbe beim Verbraucherschutz nachgefragt werden kann. Mit der Steuer ID mag das schneller gehen, ABER über alles habe ich auch keine Informationen!

Also hier wird sehr viel auf die Goldwaage gelegt! Wenn man sich NUR auf diese Aussagen hier verlässt ist das nicht mein Problem... dazu ist es ja ein LESERFORUM und keine zB RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG!
Um ganz verlässliche Informationen zu bekommen muss man sich an einen Studierten wenden!
Wenn ich was mitteile, dann nach besten Gewissen und Wissen!

:augenroll:

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#21
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung... wenn ich mich im Recht fühle, gehe ich auch ohne eine solche Versicherung zum Anwalt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

@Jotrocken
Meine Güte,
es ist nun mal besser eine zu haben!
Vielleicht sollten Sie sich mal nicht über so unwichtiges aufregen! Denn dieser Beitrag hilft dem Betroffenen auch nichts...
:augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Den Anspruch auf etwas.
Widerspricht der Schuldner nicht, dann wird gepfändet.
Auf jeden fall hat der Schuldner die Möglichkeit noch glimpflich davon zu kommen wenn er nach Erhalt des Mahnbescheides zahlt.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@micbu

hanibal möchte mit seinen Sticheleien wahrscheinlich darauf hinaus, daß bei dir der Punkt 2a fehlt:

2a Vom Vertrag zurücktreten und Rückzahlung mit Frist fordern.

Erst dann ist der Mahnbescheid möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ab was für einen Betrag *Streitwert* lohnt sich denn das einschalten der Versicherung oder des Anwalts?!
Denn diesen Mahnbescheid kann ich doch nicht selbst verfassen oder? Jedenfalls kann ich ja, wenn er sich immernoch quer stellt nicht alleine vor Gericht!

:???:

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ab was für einen Betrag *Streitwert* lohnt sich denn das einschalten der Versicherung oder des Anwalts?!

Das kommt darauf an was dir deine Zeit un deine Nerven wert sind, ggf auch von der Selbstbeteilung bei deiner RSV.

Denn diesen Mahnbescheid kann ich doch nicht selbst verfassen oder?

Doch, den Antrag kannst du selber stellen. Formulare gibt es in jedem guten Schreibwarenladen.

Jedenfalls kann ich ja, wenn er sich immernoch quer stellt nicht alleine vor Gericht!

Wenn du nicht deine Mutter an deiner Hand meinst, wüßte ich nicht, warum das nicht gehen sollte.;)

-- Editiert von normi am 29.01.2008 13:51:18

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12303.02.2009 19:47:21
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

hö hö :party:

Naja aber ist schon ärgerlich wenn man wegen einem *kleinen* Streitwert eher nichts machen sollte -Allein wegen der *Nerven*-!
Manchmal ist es eben ungeRECHT! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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Und jetzt?

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