Betrug? Wie soll ich beweisen, dass wirklich kein Ring im Paket war?

17. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
patrice
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug? Wie soll ich beweisen, dass wirklich kein Ring im Paket war?

Hallo, habe über das Internet eine Zeitungsannonce über einen Diamantring gesehen. Habe mich mit der Verkäuferin telefonisch in Verbindung gebracht. Sie wollt Überweisung und dann Lieferung. Da wir beide die selbe Bank haben, stimmte ich zu.Leider hat sie kein eigenes Konto , sonder gab mir eine Kontoverbindung(ob vom Partner oder so weiß ich nicht). Die Gesamtsumme 1800€ hatte sie bis auf 55€ und sendete den Ring, wie von mir erwünscht per Expressbrief. Leider ohne Zusatzversicherung (Wert des Ringes 5900€). Der Brief kam an, aber ohne Ring. Die Ring schachtel war offen, ca. 40 zusammengelegte DIN A4 Blätter waren drin. Ich rief die Verkäuferin an. Angeblich wurde der Brief unterwegs geöffnet, der Ring entfernt, die Ringschachtel offen in den Umschlag gelegt, eingepackt in diese besagten 40 Blätter und der Umschlag mit einem Steifen Tesa-Film zugeklebt. Das kommt mir alles komisch vor,hat keinen Hausanschluß, hat kein eigenes Konto,heißt anders als der Kontoinhaber, ich sagte, das ich Anzeige erstatte, sie daraufhin, das sie mich anzeigen wird! Ich sagte, das ich den Kontoinhaber anzeige, sie sagte, der Kontoinhaber habe nichts mit dem Kauf zu tun. Ich rief die Bank darauf hin an, und auch da sagte man mir, das die Sache nach Betrug aussieht. Was kann ich machen? Wie soll ich beweisen, das wirklich kein Ring drin war? Klar, meine Familie kann es bezeugen, aber bringt das was? Wer kann helfen? Wer weiß einen Rat? Ist sehr wichtig..........., vielen Dank

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
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#2
 Von 
guest123-616
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Lehrling
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#3
 Von 
normi
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Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ist die Kaufvertrag von privat an privat? Denn schnell an der Polizeirevier und eine Anzeige wegen Betrug erstatten*

Das hat nichts damit zu tun, ob der VK privat war, ganz im Gegenteil, bei einem Händler würde die Sache deutlich besser für dich aussehen.

Zunächst mußt du strafrecht und zivilrecht auseinanderhalten. bei einer solchen summe ist sicher eine anzeige anzuraten, wenngleich sie dir das geld nicht unmittelbar zurückbringt.

das erreichst du lediglich über das zivilrecht. hierbei ist es so, daß beide parteien nachweisen müssen, den vertrag erfüllt zu haben, dh die VK den Ring verschickt zu haben. leider ist es eine frage der beweiswürdigung seitens des richters.

anzeige und forderungen stellst du im übrigen gegen den vertragspartner, an wen das geld ging ist zunächst irrelevant.

-- Editiert von normi am 20.09.2006 09:02:11

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ohne Strafanzeige hat eine Zivilklage hier keine Chance.*

Das müßtest du aber näher erklären! Wieso sollten die zivilrechtlichen Forderungen ohne strafrechtliche Konsequenzen keine Chance haben? Da bibt es keinen Zusammenhang.

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@patrice

Um es nochmals klarzustellen: Eine Betrugsanzeige würde natürlich mehr Druck auf deine VKin laden. Einen negativen Einfluß auf den Ausgang des Zivilprozesses hat eine nicht gestellte Anzeige selbstverständlich nicht. So nach dem Motto: Richter: Ihre Beweise sind zwar überzeugend, aber sie haben leider keine Betrugsanzeige gestellt. Da ist natürlich Unsinn!

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#7
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber jetzt mal ne ganz andere Frage, wie kann man denn diesen hohen Betrag im voraus jemandem überweisen den man nichtmal kennt?

Also meine Hemmschwelle beginnt da auf jedenfall bei 300-400 Euro aber 1800? im leben nicht.

Ganz davon ab, hat der Privatverkäufer nicht seine Pflicht erfüllt, wenn er nachweisen kann, dass das Paket oder der Brief abgeschickt wurde? So lese ich das zumindest immer im Auktionsforum =)



gruss stefan

-- Editiert von SteMa am 20.09.2006 11:03:44

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ganz davon ab, hat der Privatverkäufer nicht seine Pflicht erfüllt, wenn er nachweisen kann, dass das Paket oder der Brief abgeschickt wurde?*

Jaein, in diesem Fall müßte auch nachgewiesen werden, daß der Ring tatsächlich im Expressbrief lag.

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#9
 Von 
SteMa
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 15x hilfreich)

Aber ich kann mir eigentlich keinen Betrug vorstellen.

Denn wenn der VK das wirklich gewollt hätte, dann hätte er das paket wohl komplett versichert und dann den schaden gemeldet.

So er hätte dem K sein geld zurück bezahlt und hätte von der DHL den Wert des Ringes ersetzt bekommen.

Also entweder war es einer dummer betrüger

oder ein armer ehrlicher mensch

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#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Wert des Ringes 5900€"

Wer verkauft einen solchen Ring zu einem drittel des Preises?
Wie bist du mit ihm in Kontakt getreten?
Nachdem er nicht mal eine Bankverbindung hatte und keinen "Hausanschluß" (was ist das?), hatte er vermutlich auch noch eine anonyme Mailadresse.
Wie kann man jemanden unter solchen voraussetzungen 1800 Euro überweisen?

Und was bedeutet es, das du alles bis auf 55 Euro überwiesen hast?

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#11
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

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