Hallo, ich habe auf der Seite XYZ einen PC für 1400€ gekauft. Er ist kaputt angekommen, also bin ich extra ca. 150km zum Verkäufer gefahren und hab den PC zurückgebracht. Er versicherte mir, dass er mir das Geld noch am selben Tag zurück schicken würde (das war diesen Montag). Jetzt am Freitag ist das Geld immer noch nicht da, habe schon 2 mal bei ihm angerufen, er behauptet immer noch, dass er bereits überwiesen habe. Ich bin mir sicher, dass das Geld nicht mehr ankommt. Was kann ich tun um mein Geld wiederzukriegen? Ich brauche es so schnell es geht...
Ich hoffe wirklich das ihr mir helfen könnt!
Grüße
-- Editiert am 15.10.2010 21:11
Betrug bei PC-Online-Kauf
15. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2010 | 21:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug bei PC-Online-Kauf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2010 | 22:46
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1425x hilfreich)
quote:
Was kann ich tun um mein Geld wiederzukriegen? Ich brauche es so schnell es geht...
Ich hoffe, du hast dir die Rückgabe des Computers quittieren lassen...
Einschreiben, Frist zur Rückzahlung setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt: "Zahlen Sie spätestens bis dann und dann". Alle relevanten Daten eingeben Kaufvertrag vom, Betrag etc. - Kontoverbindung nicht vergessen.
Per Deutsche Post Sendungsverfolgung kontrollieren, ob das Einschreiben angekommen ist.
http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1474
Ist die Frist abgelaufen, könntest du das gerichtlich Mahnverfahren einleiten = Mahnbescheid.
Entweder online:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3074689-1243446664458&Command=start
Oder nach guter Sitte im Schreibwarenhandel ein entsprechendes Formular kaufen, ausfüllen und an das zuständige Mahngericht schicken.
http://www.gerichtliches-mahnverfahren.com/
Zum Ablauf:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Mahnverfahren/index.php
Das Gericht überprüft nicht, ob der Mahnbescheid berechtigt ist, sondern nur die formellen Voraussetzungen.
Ist der Mahnbescheid erlassen, kommt es darauf an, ob innerhalb von 14 Tagen widersprochen wird oder nicht. Wird widersprochen, dann musst du im Anschluss klagen.
Wird nicht widersprochen, musst du im Anschluss einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
-----------------
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-- Editiert am 15.10.2010 22:49
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