Betrug bei einem Garantiefall

18. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Arkadius Kalkowski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug bei einem Garantiefall

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vergangenes Jahr bei Ebay von einem Händler aus der Schweiz eine
Digitalkamera mit einem Jahr Garantie gekauft, die von
Anfang an nicht richtig funktioniert hat, aber unter gewissen Umständen
nutzbar war. Sofort habe ich dem Verkäufer eine Email geschrieben, auf
die er antwortete ich soll die Kamera an ihn schicken. Erst vor zwei
Wochen habe ich dies getan. Nach EINER!!! Woche bekam ich die
Kamera zurück mit dem Schreiben, dass angeblich die Kamera zum
Reparaturservice geschickt wurde und dieser dem Verkäufer mitteilte,
dass die Kamera mit einer Flüssigkeit in Verbindung gekommen ist. Der
Verkäufer teilte mir mit, dass der Reparaturservice in Taiwan ist. Es
ist unmöglich, dass die Reise der Kamera von Berlin in die Schweiz, dann
aus der Schweiz nach Taiwan und wieder zurück in die Schweiz und dann
nach Berlin innerhalb einer Woche durchzuführen ist. Ausserdem ist genau
sichtbar, dass die Kamera nicht geöffnet wurde. Ich bin selbst Techniker
und weiss genau, dass die Fehlfunktion nicht auf die angebliche Ursache zurückzuführen
ist. Ich fühle mich regelrecht betrogen von dem Verkäufer. Das Problem
ist, dass er in der Schweiz seinen Sitz hat und ich da auch wenig
ausrichten kann.

Bitte helfen sie mir! Ich weiss nicht mehr weiter. Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüßen

Arkadius Kalkowski


-- Editiert von Arkadius Kalkowski am 18.12.2005 16:23:36

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie nutzen die Kamera seit 1 Jahr, obwohl diese nicht einwandfrei funktioniert.

Besteht denn überhaupt noch Garantie darauf und warum haben Sie den Händler nicht sofort informiert?

War es eine neue oder gebrauchte?

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn der Fehler von Anfang an besteht, wäre es immer wichtig den Sachmangel gleich oder wenigstens innerhalb der ersten sechs Monate zu reklamieren,da nach einem halben jahr der Kunde beweisen muss das der mangel auf einen Sachmangel zurückzuführen ist der bereits beim Kauf vorlag und nun den Fehler verursacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arkadius Kalkowski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

leider ist ein Fehler aufgetreten. Ich habe die Kamera dieses Jahr gekauft. Genauer gesagt am 03.06.2005. Abgeschickt habe die Kamera am 16.11.2005 und wiederbekommen am 24.11.2005. Es geht einfach darum, dass der Verkäufer mir die Kamera zurückgeschickt ohne sie zu überprüfen, mit der Behauptung, dass es mein Verschulden war.

Ps Die Kamera war nagelneu.

Mit freundlichen Grüßen

Arkadius Kalkowski

-- Editiert von arkadius kalkowski am 19.12.2005 18:59:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo,
anscheinend verstehen Sie nicht worum es geht.
Sie sind jetzt beweispflichtig das
das der Mangel NICHT Ihr verschulden ist.
Der Händler kann das behaupten und Sie dürfen das Gegenteil beweisen,da Sie den Mangel erst nach 6 Monaten reklamiert haben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Kalkowski,

nach welchem Recht wurde der Kaufvertrag abgeschlossen? Sollten Sie sich dessen unsicher sein, prüfen Sie den Kaufvertrag. Dort muss dies vermerkt sein. Sollte dort wider Erwarten nichts zu finden sein, prüfen Sie die AGB des Verkäufers.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arkadius Kalkowski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe den Mangel nicht nach 6 Monaten reklamiert, sondern noch vor Ablauf der 6 Monate. Muss der Verkäufer nicht zuerst beweisen, dass es mein Verschulden war?

Der Verkäufer hat behauptet, dass die Kamera mit einer Flüssigkeit in Verbindung gekommen ist. Wie kann er das behaupten, ohne die Kamera geöffnet zu haben? Er hat total mich angelogen damit. Genauso mit der Behauptung, er hätte es zum Reparaturservice geschickt.

Der Kaufvertrag wurde nach dem Schweizer Recht abgeschlossen. Daher auch nur ein Jahr Garantie.

Mit freundlichen Grüßen,

Arkadius Kalkowski

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