Betrug ebay kleinanzeigen handy

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Randomnaame
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug ebay kleinanzeigen handy

Hallo,
Ich habe gestern über Ebay Kleinanzeigen ein iphone gekauft die zahlung erfolgte in Bar.
Dee verkäufer beschrieb das gerät als voll funktionsfähig und meinte dies sei ein geschenk gewesen das über ein Jahr rumlag.
Ich kannte mich mit iphones nicht so richtig aus, schaute mir das iphone an und dachte es wäre alles in Ordnung da es sich einschalten lies.
Als ich dann zuhause war merkte ich dass dieses Gerät eine sogenannte icloud sperre hat. Ich rief bei apple an und diese meinten zu mir das man das gerät nicht benutzen kann, da dies sehr wahrscheinlich gestohlen wurde da der besitzer dies als verloren gemeldet hat.
Daraufhin ging ich zur Polizei und ließ die IMEI nummer des gerätes prüfen, die polizei meinte das dies Noch nicht als gestohlen gemeldet wurde.
Ich kontaktiere daraufhin den verkäufer, dieser meinte ganz frech das ich selber schuld sei und ich erstmal beweisen soll dass das gerät geklaut wurde. Außerdem meinte er er könnte immer noch behaupten ich hätte das gerät bei ihm gekauft und durch ein geklautes ersetzt um mein geld zurück zu bekommen.
Welche Mittel stehen mir in diesem fall rechtlich zur Verfügung?
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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Randomnaame):
Welche Mittel stehen mir in diesem fall rechtlich zur Verfügung?
Weise ihm eine argliste Täuschung nach. Also dass er die ICloud-Sperre kannte und dir arglistig verschwiegen hat. Evtl. hilft dir da etwas aus seiner "frechen Antwort" weiter.

Zitat (von Randomnaame):
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für euro antworten
Das wird ja immer Dollar

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Randomnaame):
ich erstmal beweisen soll dass das gerät geklaut wurde.
Damit hat er auch recht. Wer einen Mangel geltend machen will, muss ihn zunächst auch mal nachweisen.

Zitat (von Randomnaame):
Außerdem meinte er er könnte immer noch behaupten ich hätte das gerät bei ihm gekauft und durch ein geklautes ersetzt um mein geld zurück zu bekommen.
Das ist tatsächlich eine übliche Masche.

Zitat (von Randomnaame):
Welche Mittel stehen mir in diesem fall rechtlich zur Verfügung?
Die Mittel, welche sich aus der Sachmängelhaftung ergeben.

Ich sehe ein Problem: Dem Mangel steht ganz klar
Zitat (von Randomnaame):
dachte es wäre alles in Ordnung da es sich einschalten lies.
entgegen. Oder kommt die Sperre erst nach einiger Nutzungszeit/Verbindung zum Internet zum tragen? Da kenne ich mich mit dem genauen Detail leider nicht aus.

-- Editiert von NaibaF123 am 30.09.2019 17:55

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Randomnaame
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sieht man leider erst sobald man sich mit dem Internet verbindet.
Doch der mangel an dem gerät ist ja nicht das es geklaut wurde, sondern das es gesperrt ist und somit nicht benutzbar ist oder?

-- Editiert von Randomnaame am 30.09.2019 18:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Randomnaame):
sondern das es gesperrt ist und somit nicht benutzbar ist oder?
Ja, schon. Aber wer hat diesen Mangel *hergestellt*? Das wirst du leider nicht nachweisen können.
Der Verkäufer antwortet doch rotzfrech---der kennt sich aus, macht das evtl. mehrmals--- gleich cash auf die Hand.

Das wird teures Lehrgeld für dich sein. Mehr nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja, schon. Aber wer hat diesen Mangel *hergestellt*? Das wirst du leider nicht nachweisen können.

Nicht zwingend. Wann der Mangel hergestellt wurde, ließe sich in dem Falle vermutlich mit einem Anruf herausfinden.
Interessanter ist die Frage, ob der Verkäufer für diesen Mangel haften muss, oder nicht. Wurde die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, müsste man dem Verkäufer nur nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Ob er davon wusste, wäre in dem Fall egal.
Wurde die Haftung ausgeschlossen, müsste man natürlich noch die Arglistige Täuschung nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich würde jetzt zur Polizei fahren und Anzeige wegen Betruges erstatten. Egal was dabei rauskommt, der Verkäufer ist samit aktenkundig und wenn sich solche Fälle häufen, dann wird es immer schwieriger für den VK sich da rauszuwinden.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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