Betrug online Shopping

29. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.09.2018 22:40:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug online Shopping

Hallo
Ihr lieben ich habe ein Riesen Problemen und hoffe ihr könnt mir einen Rat geben , bin total am Ende
Und zwar wurde auf den Namen meiner Schwestern unc einer meiner Freundin wahre auf meine Adresse gesendet auf meine Aufschrift es solle bei mir abgegeben werden sollen, ich habe daher die packete angenommen und habe nun eine Anzeige am Hals das ich mit falschen Namen im Internet im Wert von 5000€ bestellt hätte was nicht wahr ist .
Bei den ersten paar packete habe ich nachgefragt ob es vo Ihnen kommen und es wurde ja gesagt davon bin ich ausgegangen das alle anderen packete auch von denen sei . Dach eine Tochter habe wurden mir Sachen und Spielzeug gesendet und da ich nicht viel Geld zur Verfügung habe habe ich es dankend angenommen .
Nun musste ich erfahren das viele der packete nicht von denen bestellt wurden was ich nicht wusste es war vielleicht naiv nicht bei jedem packet zu fragen aber man geht doch nicht aus das jemand
So einen Betrug begeht .
Sowohl von Freunden und Familie die Namen drauf standen und das es bei mir abgegeben werden soll geht man ja net von sowas aus .
Sowohl habe ich auch packete zurück gesendet da Klamotten an mich kamen die zu klein oder zu Gros waren oder Möbel oder Haushalts Zeug was ich zurück gesendet habe .
Kann es Seien das jemand mein Handy gehackt hatte das ich verloren habe denn da sind alle Daten drauf logischer weise da ich das Handy viel beruflich genutzt hatte sowohl waren fremde in meiner alten Wohnung die evtl. meine Daten gefunden haben .
Nun sieht es schlecht aus für mich ich habe eine Tochter um die ich mich kümmern muss alleine und ich habe Angst in den Knast gehen zu müssen und keiner der mir hilft usw. sowohl kann ich nicht nachweisen das ich es nicht war . Welche Strafe würde auf mich zukommen bin 24 Jahre habe eine Tochter und war noch nie straffällig, habe was von 6 Monate bis zu 10 Jahre Haft gelesen und hab Sau Angst
:( bitte gebt mir einen Rat
Lg

-- Editiert von Lovely123mitglied am 29.08.2018 13:01

-- Editiert von Lovely123mitglied am 29.08.2018 13:14

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

:forum:

Das fällt wohl eher unter Strafrecht.


Und dann kann man den Sachverhalt auch gleich so schreiben das man nicht nur die Grundregeln der Deutschen Sprach beachtet, sondern das ganze auch mal ordentlich strukturiert schildert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Also irgendwie kann ich das nicht ganz glauben, was da abgegangen sein soll....

Sie bekommen Pakete, die Sie nicht bestellt haben. Diese Pakete wurden auf den Namen ihrer Schwester und Freundin bestellt? Und bei Ihnen abgeliefert? Und das Geld dann vom Konto der Schwester oder Freundin oder was auch immer abgebucht?

Dann sind immer mehr Pakete gekommen und Sie haben die alle dankend angenommen und gedacht "ach ja, die schenken mir alle was ohne aufzuhören" und immer mehr und hören gar nicht mehr auf und da wird dann auch innerhalb der Familie oder des Freundeskreises gar nicht mehr drüber gesprochen?

Also irgendwie ist die ganze Geschichte komisch. Kann es nicht vielleicht so sein, dass Sie irgendwie an die Kontodaten Ihrer Schwester und der Freundin gekommen sind, sich die ganzen Sachen bestellt haben und die beiden haben dafür zahlen lassen? Und jetzt, nachdem die beiden sich wahrscheinlich gewundert haben, wo das ganze Geld hin ist, versuchen Sie die Geschichte hier auszutesten, ob man mit der Story eventuell nicht durchkommt oder ob vielleicht ne andere Geschichte besser funktioniert? So hört sich das jedenfalls für mich irgendwie an.

Wer wirklich unschuldig ist, muss sich doch eigentlich überhaupt gar keine Gedanken darum machen müssen, was einem da eventuell blüht, man ist unschuldig und basta. Also irgendwie ... ich weiß es nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bei den ersten paar packete habe ich nachgefragt ob es vo Ihnen kommen und es wurde ja gesagt
Dann hast du ja Zeugen dafür, und Belege das auch bezahlt wurde.

Was mich etwas stört: Welchen Sinn sollte es machen, anstatt erfundene Namen die von Freunden und Verwandten zu nehmen? Da kommt schon der Verdacht, dass es ein Streich* war.
Wie ist denn das Verhältnis zu den angeblichen Schenkern? Könnte es sein, dass die dir schaden wollen?

*ihr wisst schon wie ich das meine

Stefan

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#4
 Von 
guest-12325.09.2018 22:40:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hier was von meiner Geschichte hält oder glaubt ist mir relativ egal , ich habe nach Rat gefragt und nicht nach irgendwelche Dämlichen Nachrichten wer was glaubt oder nicht oder ob die Rechtschreibung korrekt ist !!!!

Auf den Paketen stand der Name meiner Schwester oder der meiner Freundin mit meiner Adresse und meinem Nachnamen das es bei mir abgegeben werden sollte .
Und da ich bei manchen Paketen fragte ob es von ihnen ist und ich mich bedankt habe und von denen kam ja es sei von Ihnen und ich habe nicht nach jedem Paket gefragt ist es von euch aber wenn ich fragte wurde ja gesagt und da gehe ich aus es sei von Ihnen und meine Schwester sich immer entschuldigte und dies die wieder gutmachung sein sollte oder so , habe ich ein Haufen Pakete nicht angenommen oder zurück gesendet und gesagt ich möchte keine weiteren erhalten da ich nicht käuflich sei ,und dies nicht wieder gut macht und das die Rechnungen nicht bezahlt wurden kann ja ich nix für ich habe nimanden gebeten mir Pakete zu schicken oder sonst was sowohl ich keine Rechnungen erhalten habe da es ja nicht ich bestellt habe auch nicht auf falschen Namen .
Das Verhältnis ist naja ich sage mal so ich bin in einer Pflege Familie aufgewachsen und meine Schwester ist nicht meine leibliche und ich war ihr immer ein Dorn im Auge. Sie hat schon einiges versucht mich fertig zu machen , ich gehe jetzt nicht auf Einzelheiten ein und erzähle auch nicht jede Kleinigkeit . Wer es glaubt oder nicht ist mir egal ich muss Nimanden was beweisen oder sonst was .
Zu meiner Freundin sie ist im Kontakt mit meiner Schwester und sauer auf mich da ich weit weg gezogen bin um meine Vergangenheit die schlimm war hinter mir zu lassen und für meine Tochter ein tolles leben bieten zu können so weit es möglich ist , kann ich es jedoch nicht glauben das sie mir irgend was antun würden , sowohl habe ich mehre „Feinde" das fängt schon an was ich arbeite sowohl der Kindsvater und die kennen sich alle haben auch meine Daten auch die meiner Freundin und Schwester .
Ich könnte mir vorstellen das mich jemand reinlegt aber mit welchem Sinn . Ich hatte schon einige streiche ertragen müssen nur könnte ich alles Widerlegen und beweisen aber diesmal weis ich echt nicht.
Ich habe zeugen die bezeugen können das sie es verjaht haben mehr aber auch nicht.
Lg

-- Editiert von Lovely123mitglied am 30.08.2018 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.09.2018 22:40:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry für mein durcheinander geschriebenes .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Lovely123mitglied):
Ich könnte mir vorstellen das mich jemand reinlegt aber mit welchem Sinn

Rache?



Zitat (von Lovely123mitglied):
Wer es glaubt oder nicht ist mir egal ich muss Nimanden was beweisen oder sonst was .

Stimmt. Nur muss man dann halt mit den Konsequenzen wie z.B. einer Verurteilung leben.



Zitat (von Lovely123mitglied):
Welche Strafe würde auf mich zukommen bin 24 Jahre habe eine Tochter und war noch nie straffällig, habe was von 6 Monate bis zu 10 Jahre Haft gelesen

10 Jahre wären wohl unrealistich bei einem Ersttäter.
Eine hohe Geldstrafe bzw. 6 Monate bis 1 Jahr könnten da schon eher zutreffend sein - wobei die Haft hier höchstwahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt würde.



Zitat (von Lovely123mitglied):
ich habe nach Rat gefragt und nicht nach irgendwelche Dämlichen Nachrichten wer was glaubt oder nicht

Nun ist die Glaubwürdigkeit von Geschichten und Angeklagten dummerweise ein elemenatrer Faktor bei den strafrechtlichen Folgen.



Zitat (von Lovely123mitglied):
oder ob die Rechtschreibung korrekt ist !!!!

Ich persönlich quäle mich nicht mit unleserlichem Geschreibsel. Wer den hier Antwortenden nicht mal den Respekt entgegenbringt, den Sachverhalt verständlich zu schildern muss halt mit den Folgen leben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BGB123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jura zum Mitmachen:
Wir Unterstellen deinen sehr unverständlichen Vortrag als wahr.
Hast du eine Strafanzeige bekommen? Oder eine Klage? Oder einen Mahnbescheid? Gehen wir von einer Anzeige aus. Die Anzeige bezieht sich auf was? Wahrscheinlich Betrug. Also gucken wir uns den § 263 StGB mal an. Wir brauchen dafür, sehr stark vereinfacht:
1. Täuschung: also eine Vorspiegelung einer der Wahrheit nicht entsprechenden Tatsache: Jetzt bis du dran, denn dein Vortrag ist tatsächlich nicht hilfreich. Worauf wird die Anzeige gestützt? Auf die Angabe eines falschen Namens? Oder falsche Rechnungsadresse oder was? Die Annahme der Ware? ( wobei da dann auch zu überlegen sei, inwieweit das eine Täuschung des Shops sein kann, insbs. vor dem Hintergrund des § 241a BGB [jaja wir befinden uns im Strafrecht; aber Einheit der Rechtsordnung und so])
2. Irrtum: Bei dem Opfer muss ein Irrtum auch hervorgerufen worden sein.
3) eine Vermögensverfügung des Opfers: Also Zusenden der Pakete
4) Vermögensschaden (auch selbsterklärend): wäre hier Nichtbezahlen
5) Vorsatz: Die zumindest billigende Inkaufnahmen der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes (objektiver Tatbestand = Punkte 1-4) Also: bewusste Vornahme der Täuschungshandlung um einen Irrtum hervorzurufen um die Ware ohne Bezahlung vom Shop zu erhalten.
6) Die Absicht des Täters sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Also es ging dem Täter darum die Ware nicht zu bezahlen.
7) Stoffgleichheit zwischen vermögensschädigender Verfügung und erstrebten Vorteil
8) Rechtswidrigkeit: wenn der Täter keinen (zivilrechtlichen) Anspruch hat.

so, jetzt kannst du selbst überlegen ob du die Merkmale erfüllst.

Wie hier schon öfter bemängelt, ist dein Vortrag einfach unverständlich. Nicht nur bezgl. einer nichtvorhandenen Struktur, sondern auch bezgl. des Satzbau. Daher fällt es schwer dir zu helfen; also deine Schilderung unter die Merkmale zu subsumieren.
Weiter: wenn es sich bei dem Schreiben tatsächlich um eine Anzeige handelt, wir uns also im Strafrecht befinden, dann musst du erst mal gar nix Beweisen. Es muss bewiesen werden, dass die einzelnen Merkmale erfüllt sind. Das einzig Kluge in so einem Fall: Mund halten und zum Anwalt gehen. Es gibt Beratungshilfe für einkommensschwache Personen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Lovely123mitglied):
Wer hier was von meiner Geschichte hält oder glaubt ist mir relativ egal , ich habe nach Rat gefragt und nicht nach irgendwelche Dämlichen Nachrichten wer was glaubt oder nicht oder ob die Rechtschreibung korrekt ist !!!!


Hoffentlich reagieren Sie genauso, wenn der Richter Ihre Story anzweifelt...
Zitat (von Lovely123mitglied):
Das Verhältnis [zur Schwester] ist naja
Zitat (von Lovely123mitglied):
Zu meiner Freundin sie ist [...] sauer auf mich
Zitat (von Lovely123mitglied):
sowohl habe ich mehre „Feinde"

Wen wundert's, bei Ihren Reaktion.

Zitat (von Lovely123mitglied):
für meine Tochter ein tolles leben bieten zu können

Hoffentlich auch ein bisschen mehr Sozialkompetenz.

Bin raus. Viel Glück noch.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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