Beule in Tischplatte

16. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Marlena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Beule in Tischplatte

Hallo zusammen!

Ich habe einen massiven Nussbaumholztisch gekauft und selbst abgeholt.
Am Abholort stand der TIsch abholbereit und komplett einkartoniert und in Folie verpackt. Die Verkäuferin entfernte mir nur ein Stück des Kartons, um mir die Oberfläche zu zeigen.
Hätte ich die ganze Verpackung abnehmen und wieder anlegen wollen, hätte ich mird. eine Stunde gebraucht.

Zu Hause anch dem Auspacken habe ich ihn untersucht und ein ein wenig schief montiertes Bein, eine gut sichtbare Einkerbung in der Platte und eine eingedrückte Ecke festgestellt. Der Tisch kostete ca. 1700.-Euro.
Es ist eine 1jährige Garantie ausgestellt worden.

Das Problem ist aber, dass es extrem aufwendig war, den schweren Holztisch in meine Wohnung im 5.Stock durchs Treppenhaus zu bringen. Müsste ich ihn runterbringen, ginge er bestimmt kaputt. Ich wüsste auch nicht, wie ich den Tisch fachgerecht verpacken müsste.

Meine Frage nun:
Kann ich von der Verkäuferin verlangen, dass der Tisch auf ihre Kosten abgeholt und repariert oder ersetzt wird, wenn eine Garantie und 1A-Qualität der Ware auf der Rechung explizit erwähnt sind?
Oder könnte ein Schreiner auch zu mir nach Hause kommen, und die Einkerbung zu beseitigen und dann zu lackieren (Ich bezweifle aber, dass das möglich ist)?

Oder muss ich selbst den Tisch wieder zu ihr bringen und die Kosten dafür tragen?

Danke im Voraus füR Eure (schnelle) Beratung! Ich bin wirklich am Verzweifeln, da ich als Studentin mein ganzes Erspartes für diesen Tisch ausgegeben habe, welcher jetzt Mängel aufweist. Mein grösstes Problem ist, dass ich nicht weiss, wie der Tisch aus der Wohnung zu bringen ist, ohne dass er noch mehr zerstört wird!

Liebe Grüsse
Marlena

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9 Antworten
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#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Sie müssen mit Ihrem Händler in Kontakt treten und das Problem schildern. Auf keinen Fall an den Hersteller verweisen lassen. Mit dem haben Sie keinen Vertrag.

Den Mangel (Beule) muß der Händler auf seine Kosten reparieren. Er kann auch einen neuen Tisch liefern. Sehen Sie mal nach, was am besten in Frage kommt. Die Kosten der Nachbesserung oder Neulieferung hat der Händler zu tragen. Sie müssen den Tisch daher nicht nochmal einpacken usw., sondern er muß zusehen, daß er den bei Ihnen abholt.

Steffen

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#2
 Von 
Marlena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe mittlerweile eine Antwort von der Verkäuferin erhalten. Sie schreibt mir, dass sie den Tisch bei sich vor dem Transport inspiziert hätte und nichts vorhanden gewesen wäre.
Die kleine Beule ist jedoch nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Und es sieht so aus, asl wenn ein dünner spitzer gegenstand auf die Platte gefallen wäre.
Das habe ich Ihr geschrieben und noch keine Antwort erhalten. Wie soll ich weiter vorgehen? Habe ich eine Chance?
Grüsse,
Marlena

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#3
 Von 
Marlena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja den tisch vor dem Kauf nicht begutachten können. Kann die verk. dann überhaupt mit diesem Argument kommen?

Marlena

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Der Händler muß den Beweis antreten, daß der Mangel schon vorlag, als der Tisch Ihnen übergeben wurde. Er ist also in der Beweispflicht und nicht Sie (§ 476 BGB ).

Meinen Sie wirklich, daß dem das gelingt?

Steffen

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#5
 Von 
Marlena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wohl kaum:-)

Aber ob es dasselbe Gesetz für das schweizerische Recht auch gibt?

Sind Sie Anwalt?

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#6
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Hmm....naja ich kann mal nachgucken, ob das in der Schweiz auch der Fall ist. Was ich allerdings bezweifle.

Ich darf jetzt mal Werbung für die EU machen. Die Mitglieder mußten entsprechende EU-Richtlinien umsetzen. In Österreich, Deutschland usw. hätten Sie dann o.g. Rechtslage.

Steffen










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#7
 Von 
Marlena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe im or nix gefunden zur beweislastumkehr. d.h. dass der kläger die beweislast trägt. nicht wahr?

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#8
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Jedenfalls die einjährige Garantie ist eine Beweislastumkehr.

Aber mal abgesehen davon: Sie sind sich sicher, daß kein Transportschaden vorliegt?

Steffen

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#9
 Von 
Marlena
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist nach der art des schadens auszuschhliessen. es gibt eine kleine einbuchtung in der mitte der tischplatte. tisch war in karton verpackt.kann unmöglich so entstanden sein!
kann ich die garantiehaftung wirklich so auslegen?

danke übrigens fü ihre beratung!

soll ich ihr damit drohen, dass ich einen anwalt nehme??

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