Beweislast bei DPD Lieferungen

26. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
charlytom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweislast bei DPD Lieferungen

Eine von mir im Internet gekaufte Ware ist durch Falschauslieferung der DPD abhanden gekommen. In meiner Lieferadresse gebe ich zunächst meinen Namen, dann „c/o Fa…" mit Zeitfenster „Mo-Fr 8-16h" an. Unter dieser Firmenadresse (große Erdbaufirma, ich sitze dort im Empfang) befindet sich abseits auch noch ein Privathaus. Unverständlicherweise hat der DPD-Fahrer meine Ware innerhalb des Zeitfensters, jedoch offensichtlich am Privathaus angeblich angeliefert, ich wurde darüber weder informiert noch hab ich die Ware trotz Nachfragen am Privathaus erhalten. Die folgenden Nachforschungen ergaben, dass die annehmende Unterschrift auf der Lieferquittung nicht lesbar und mir auch nicht bekannt ist (vermutlich hat der Lieferfahrer selbst quittiert, was wohl gängig ist), als Annehmer ist der Firmenname notiert, eine Fahrerbefragung verlief ergebnislos, da er sich nicht erinnerte. Meinen Kaufpreis hab ich vom Verkäufer bereits erstattet bekommen. Jetzt soll ich aber der DPD per rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigen, dass ich die Ware nicht bekommen habe, bis dahin gilt die Ware bei der DPD als korrekt ausgeliefert! In deren Vordruck hierfür steht nicht mal meine korrekte Lieferadresse vermerkt, sondern nur „c/o Fa….".
Bin ich hier in irgendeiner Beweispflicht?
Danke
charlytom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nein, eine Beweispflicht besteht nicht. Ich würde aber durchaus eine Mitwirkungspflicht sehen, damit der Händler den Schaden durch die Versicherung erstattet bekommt. Diese ist aber durch die Aussage "hab's nicht bekommen" erledigt, was man natürlich am besten durch ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben tut. Eine Notwendigkeit, den Vordruck von DPD zu verwenden, sehe ich nicht - ist zwar für die einfacher zu verarbeiten, wenn fort falsche Angaben drauf sind, ist es aber eher kontraproduktiv.

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