Beweislastumkehr innerhalb 2 Monaten

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Laila80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Beweislastumkehr innerhalb 2 Monaten

Hallo an alle,

hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe vor genau 2 Monaten einen Beamer für 780€ ersteigert. Der Artikel war als NEU, unbenutzt angegeben.
Nachdem ich den Artikel geöffnet und angeschlossen habe, habe ich gesehen, dass der schon 2 Lampnenstunden inne hatte.
Verkäuder(Händler) angeschrieben. Haben uns auf eine Rückerstattung von 30€ geeinigt. JEtzt nach 2 Monaten zeigt der Beamer auf der Leinwand so komische Schatten. Ein Mangel. Habe den Verkäufer angeschrieben, ich solle die Firma des Beamers anrufen. Keine Kulanz etc. Hätte auf einen Umtauscht gehofft. Was kann ich tun? Muss ich den Reparieren lassen? Kein Umtausch. Er lief bis heute keine 20 Stunden.

Gruß
Pascal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16904 Beiträge, 5884x hilfreich)

Verkäufer war Händler oder Privatperson?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laila80
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Händler

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119313 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von bubann):
Was kann ich tun?

Sofernman als Verbraucher gekauft hat:
Nachbesserung verlangen, mit Frissetzung nach Datum (14 Tage mindstens, mit Zustellnachweis).
Im Rahmen der Nachbesserung hat man das Recht auf Reparatur oder auf Neulieferung, das Wahlrecht liegt hier auf Seiten des Kunden.

Allerdings habe ich da so ein Gefühl,das der Händler das mit der Neulieferung so gar nicht machen mag...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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