Bezahlen oder nicht - Verjährung?

15. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Poweruser
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlen oder nicht - Verjährung?

Hallo,

ich habe im Jahr 2000 einen Handtrainer für ca. 50DM (inkl. Portokosten) gekauft. Es ist zwar kein großer Betrag, trotzdem möchte ich wissen, ob
ich zahlen muss! Es sind im letzten Jahr auch schon Mahnungen gekommen,
aber ich habe immer vergessen zu bezahlen. Jetzt haben sie mir eine
"Letzte Mahnung -offene Rechnung aus dem Jahr 2000" geschickt und gebeten
den Betrag bis zum 20. April 2002 zu überweisen! Da ich auch ein
Abonnement einer Zeitschrift habe, möchte ich keinen großen
Ärger haben, aber wenn er verjährt ist?
Es wäre nett, wenn jemand mir die Frage beantworten könnten!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Bezahlen oder nicht? Moral oder nicht !!

Eine solche Forderung verjährt in 2 Jahren. Verjährungsbeginn ist der 01.01.2001, da das Jahr in dem der Artikel gekauft wurde "nicht mit zählt".

Die Forderung verjährt daher erst am 31.12.2002.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Soweit ich weiss gilt die Verjährung ab dem letzten Brief. Da du schon mal mahnungen bekommen hast. Ist da wahrscheinlich nicht verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Proch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Brief am 03.05.2003 bei mir eingegangen mit
Zahlungsaufforderung für Lieferung vom
07.01.2002 und 22.04.2002. Die Lieferung
vom 22.04.2002 wurde am 26.04.2002 zurück-gesand(Postabschnitt vorhanden). Für
07.01.2002 konnte nicht mehr von mir nach-vollzogen werden, da Zeitraum zu lange.
Es kam bis zum 03.05.2003 keine Zahlungs-
aufforderung oder Mahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Also ich finde sowas UNMÖGLICH!

"Habe Ware gekauft - Muss ich zahlen?"

Wenn Du behauptest, dass "es ein geringer Betrag ist" dann zahle diesen Betrag auch.

Ich als Verkäufer leite solche Leute direkt ans Inkasso-Unternehmen weiter. Je nach dem, ob es sich lohnt treiben die es dann nach der letzten Mahnung ein bzw. tragen denjenigen in diverse Datenbanken ein (für den Fall, dass Du Dich freust, einen Artikel umsonst abgezockt zu haben).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen