Bieter Paypal kein Käuferschutz an?

10. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)
Bieter Paypal kein Käuferschutz an?

Liebe Forum
Im Juni habe ich in Amerika Sneakers bestelt und sie über Paypal bezahlt. Es kam leider ein vollkommen anderes Model bei mir an. Die Versandabteilung (wahrscheinlich aus China dem Namen nach) bot mir an die Schuhe trotzdem zu nehmen und dafür auf weitere Schuhe 20 % Rabatt zu bekommen. Ich habe abgelehnt. Später hae ich bei Paypal den Fall gemeldet und ein Sacharbeiter hat den Fall aufgenommen und gesagt alles weitere wird über Paypal geregelt. Nachdem ich nun seit Wochen auf eine Antwort warte erfahre ich heute das der Fall längst geschlossen wurde. Mir wurde heute mitgeteilt das Paypal lediglich einen Käuferschutz bei Artikel anbietet die man bei ebay kauft. Auf meine Rückfrage bezüglich des vorhergehendesn Gesprächs teilte mir ein sehr arroganter Gesprächspartner mit das PayPal nichts für mich machen kann. Vielen Dank und Aufwiedersehen. Meine Frage: Hat diese Person rcht oder habe ich noch eine Chance meine 114 Dollar zurückzuerhalten?

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"fragen an das rechtsforum"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Nachtrag!
Information von PayPal

Unsere Untersuchung zu Ihrer Beschwerde ist abgeschlossen. Wie in unseren
Nutzungsbedingungen beschrieben, gilt das Beschwerdeverfahren nur für die
Lieferungen von Waren. Sie gelten nicht für Beschwerden bezüglich der
Eigenschaften oder der Qualität der verschickten Ware. Aus diesem Grund
können wir diese Transaktion nicht rückgängig machen und auch keine
Erstattung des Betrags vornehmen.



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"fragen an das rechtsforum"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Meine Frage: Hat diese Person rcht oder habe ich noch eine Chance meine 114 Dollar zurückzuerhalten?


Ja gut, ein bisschen muss man sich schon mit den PayPal AGB auseinandersetzen, sonst steht man bei PayPal im Regen.


13. PayPal-Käuferschutz

quote:
13.1 Kauf auf eBay. PayPal bietet nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie einen Schutz ausschließlich für Käufe auf eBay.de an, die mit PayPal bezahlt werden. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie wird hiermit Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Für andere eBay-Websites können andere Käuferschutzprogramme gelten. Sie können immer nur den Käuferschutz in Anspruch nehmen, der auf der eBay-Website, auf der Sie einen Kauf abgeschlossen haben, angeboten wird.

13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.




https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE

Also: Unbegrenzter Käuferschutz nur auf ebay.de. Andere eBay Seiten (USA, UK, etc.) haben teilweise nur einen begrenzten Käuferschutz. Z. B. $ 200,00.

Entscheidend für den Käuferschutz ist, auf welcher Seite man eingeloggt ist. Also nur über eBay.de einloggen, weil da der Käuferschutz unbegrenzt ist.


Kauft man außerhalb von eBay, so wird ein Käuferschutz nur auf Kulanz gewährt. Und ausschließlich, wenn ein Artikel nicht versendet wurde, nicht wenn er von der Beschreibung abweicht.

Man kriegt ohnehin nur das, wenn man was kriegt, was PayPal im ersten Zug auf dem Konto des Verkäufers beschlagnahmen kann.

Eine ganz große Falle. Kostet ein Artikel z. B. EUR 1.000,00 und der Verkäufer kann den Versand nicht belegen, friert PayPal diese EUR 1.000,00 beim Verkäufer ein.

Ist das Konto nicht voll gedeckt, hat der Verkäufer also zu diesem Zeitpunkt nur EUR 150,00 auf dem Konto, kriegt der Käufer diese EUR 150,00 und der Fall wird geschlossen.

Jetzt ist das Konto des Verkäufers aber noch mit EUR 850,00 im Minus, sobald der Verkäufer in den nächsten Tagen neues Geld überwiesen bekommt, kassiert PayPal es ein, solange bis der Minus-Saldo ausgeglichen ist.

Dieses Geld kriegt aber nicht der Käufer, sondern PayPal behält es für sich.

Denn: Der Käuferschutz ist begrenzt, die Haftung des Verkäufers nicht.

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-- Editiert am 10.08.2010 18:33

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#3
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Vielen Dank für die fachliche Information. Das hätte ich vorher wissen können. Macht es erfahrungsgemäß Sinn das Geld noch bei dem Amerikanischen online Verkäufer der Sneakers einzufordern? Das Risiko wäre ich schicke die Schuhe zurück, bezahle das Porto und höre dann nichts wieder von ihm. Das ist alles wirklich sehr ärgerlich.

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"fragen an das rechtsforum"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Das Risiko wäre ich schicke die Schuhe zurück, bezahle das Porto und höre dann nichts wieder von ihm. Das ist alles wirklich sehr ärgerlich.


Genau, wenn man ehrlich ist, fällt und steht die Sache mit der Seriosität und Korrektheit des Verkäufers. Immer das Risiko bei Auslandskäufen, eine Klage würde ein kleines Vermögen kosten.

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