Hallo zusammen,
der Kunde kauft sich ein gebrauchtes elektronisches Gerät von einem bekannten Internethändler.
Der Preis wurde umgehend überwiesen und die Ware kommt nach wenigen Tagen an.
Nach einem Monat bekommt der Kunde eine Mail vom Verkäufer mit der bitte das erworbene Gerät zu überprüfen, ob es sich evtl. nicht um ein falsches Gerät handelt.
Tatsächlich stellt der Kunde fest, dass es sich um ein leistungsstärkeres Gerät handelt. Dem Kunden war es bis zu dem Zeitpunkt nicht bewusst, da sich das Gerät optisch nicht unterscheidet.
Der Kunde ist selbstverständlich bereit die falsche Ware zurückzusenden, möchte jedoch zuerst das vorhergesehene Gerät geliefert bekommen.
Der Verkäufer lehnt diese Anfrage ab und möchte zuerst die Ware zugeschickt bekommen um die "Sachlage" zu überprüfen.
Nun ist der Kunde ungewiss, weil der Verkäufer dem Kunden nicht beantwortet, ob das vorhergesehene Gerät überhaupt auf Lager ist.
Was wäre wenn der Verkäufer nun sagt, dass bei der falsch gelieferten Ware nun gebrauchsspuren zu finden sind, die vorher nicht gewesen waren und der Kunde somit sein Geld nicht zurück bekommt?
Darf nun der Kunde auf sein vorhergesehenes Gerät bestehen bevor der Kunde die falsche Ware zurücksendet?
Bitte dringend um Rat: Verkäufer liefert falsche Ware. Rückerstattung problematisch
14. November 2019
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Frage vom 14. November 2019 | 20:32
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte dringend um Rat: Verkäufer liefert falsche Ware. Rückerstattung problematisch
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. November 2019 | 21:33
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
wenn man es ganz genau nimmt, ist das gerät welches du bekommen hast mangelhaft. Bei einem mangel hat der VK das Recht sich erstmal von diesem zu überzeugen, bzw diesen in Augenschein zu nehmen.
Dürfen schon, aber wenn der VK nicht mitmacht...Zitat:Darf nun der Kunde auf sein vorhergesehenes Gerät bestehen bevor der Kunde die falsche Ware zurücksendet?
#2
Antwort vom 15. November 2019 | 12:38
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatBei einem mangel hat der VK das Recht sich erstmal von diesem zu überzeugen :
Nur, wenn der Kunde Mängelbeseitigung verlangt.
Hier liegt ja eher der Fall, daß ein Aliud geliefert wurde und der VK sich diesbezüglich auf Irrtum berufen will. In dem Fall müßte der K die falsche Ware zurückgewähren.
Es gibt keine automatische Rangfolge, in der die Abwicklung erfolgen muß. Sowohl der K (für die falsche Ware) als auch der VK (für die richtige Ware) schulden dem jeweils anderen eine Sache. Wenn beide auf stur schalten, klärt sich das erst gerichtlich, wenn der Beklagte zur Übergabe der einen Sache "Zug um Zug" gegen Übergabe der anderen Sache verurteilt wird.
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#3
Antwort vom 15. November 2019 | 12:40
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatWas wäre wenn der Verkäufer nun sagt, dass bei der falsch gelieferten Ware nun gebrauchsspuren zu finden sind, die vorher nicht gewesen waren :
Das ist erst mal das Risiko des VK, wenn der K durch seinen Fehler die Ware in normalen Gebrauch genommen hat. Der K würde hier nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung haften (und das wohl auch dann nur, wenn er die Fehllieferung erkennen konnte und mußte).
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