Guten Tag,
Ich benötige Ihren Rat in folgender Angelegenheit.
Ich habe vor kurzem etwas über Amazon bestellt.
Einige Artikel musste ich leider zurücksenden, da diese nicht zum gewünschten Zeitpunkt geliefert wurden. Für die Rücksendung dieser Artikel wurde mir von Amazon ein kostenloses Rücksendeetikett genehmigt.
Zu dem Zeitpunkt stand bei den Artikeln "kostenlose Rücksendung möglich".
Ich haben den Kauf dieser Artikel am gleichen Einlieferungstag im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen und zurückgesandt. Die Artikel wurden in einem kleinen Päckchen zurückgeschickt mit dem kostenfreien Etikett von Amazon. So dass ich bei der Post nichts bezahlen musste. Halben Monat später kam die Rechnung. Es wurden von den zurück gesandten Artikeln unterschiedlich kleine Beträge abgezogen, zusammengerechnet ergab dies einen Betrag von 7€. Dieser Betrag wurde dann von der Gesamtsumme abgezogen. Ich musste Amazon 3Mal anschreiben um zu erfahren, dass dies die Versandkosten seien.
Meine Frage: Muss ich für diese Rücksendung des Päckchens einen Betrag von 7 Euro zahlen? Die Rücksendung ging über Amazon. Selbst wenn die Rücksendung dieses Päckchens für eine kostenfreie Rücksendung qualifiziert war? Und Amazon mich über die eventuell anfallenden Versandkosten nicht vorher informiert hat.?
Daraufhin habe ich Widerspruch erhoben. Von Amazon gabs dazu keine Rückmeldung, sondern ein allgemeines Standardschreiben, dass die Rechnung beglichen werden muss. Meine Fragen werden von Amazon nicht beantwortet. Heute bekam ich die erste Mahnung von 1.50€. Nun meine 2 Frage. Durch meinen Widerspruch liegt doch eine bestrittene Forderung vor. Ich weiß nicht, ob es hierzu einen Paragraphen gibt, aber das bedeutet doch, dass ab diesem Zeitpunkt keine Mahnkosten erlaubt sind und wenn welche gestellt werden, ich diese nicht bezahlen muss?
Muss ich diesem Mahnbescheid widersprechen, obwohl ich bereits Widerspruch erhoben habe? Und meine 3 und letzte Frage, kann ich den Betrag für die gekauften Artikel ohne diese Versandkosten und die erste Verzugspauschale schon jetzt bezahlen, bevor das alles geklärt ist?
Ich hoffe sehr, dass ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnt.
Für eure Mühe bedanke ich mich schon jetzt sehr herzlich.
Ich freue mich von euch zu hören.
Danke!
Bitte um Rückmeldung
7. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 7. Mai 2021 | 14:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Rückmeldung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Mai 2021 | 15:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatIch weiß nicht, ob es hierzu einen Paragraphen gibt, :
Glaubt man wirklich das a... sich dafür interessiert?
Zitataber das bedeutet doch, dass ab diesem Zeitpunkt keine Mahnkosten erlaubt sind und wenn welche gestellt werden, ich diese nicht bezahlen muss? :
Nein, das bedeutet es keinesfalls.
ZitatMuss ich diesem Mahnbescheid widersprechen, :
Es gab tatsächlich schon einen Mahnbescheid?
Nein, dem muss man nicht widersprechen, nur wird dann die Forderung gerichtlich tituliert, bedeuten man wird zahlen müssen.
Zitatkann ich den Betrag für die gekauften Artikel ohne diese Versandkosten und die erste Verzugspauschale schon jetzt bezahlen, bevor das alles geklärt ist? :
Ja sicher. Das wäre auch unbedingt zu empfehlen. Da muss man dann nur (am besten im Verwendungszweck) klarstellen, das man nur den Betrag für die gekauften Artikel zahlt.
Und jetzt?
Schon
268.152
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
12 Antworten