Brautkleid - Wie lange muss es vom Laden aufbewahrt werden?

18. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
janny79
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 82x hilfreich)
Brautkleid - Wie lange muss es vom Laden aufbewahrt werden?

Hallo,

ich habe im November 2003 ein Brautkleid gekauft. Im Mai 2004 sollte die Hochzeit sein. Diese platzte, ich zog um zu einem neuen Partner, der mir recht schnell einen Antrag machte.
Das gekaufte Kleid aus 11/2003 verblieb im Laden. Durch Ärger mit meinem Ex, Umzug und Krankheit konnte ich mich erst im November 2004 wieder um mein Kleid kümmern. Im November 2004 rief ich im Brautladen an und erkundigte mich nach meinem Kleid. Dort sagte mir die Chefin es würde noch eines im Keller hängen, an dem keine Quittung sei. Ich solle doch mit meiner Quittung und den damals gemachten Fotos in den Laden kommen. Da aber zum Jahreswechsel wieder ein Umzug anstand und ich zeitlich sehr eingespannt war, konnte ich mich widerum erst Ende Januar persönlich in den Laden begeben. Die Chefin war nicht da, die Verkäuferin unfreundlich. Also rief mein Verlobter am Tag darauf an, verlangte diese und schilderte ihr die Situation.
Sie räumte daraufhin ein, dass das Kleid gar nicht mehr da sein könne, sie diverse Schreiben an die Adresse meines Ex geschickt hätte und von seiner Mutter am Telefon dann zu hören bekam es gäbe keine Hochzeit, sie könne mit dem Kleid machen, was sie wolle. Als wir uns mit einem Anwalt beraten hatten und deshalb wollten, dass die Schreiben, die sie raus geschickt hat, zu unserem Anwalt gehen, meine sie, das könne man ja auch anders regeln. Ich hatte also einen Termin mit ihr und als sie die Fotos sah, sagte sie, dass sie das Kleid im Dezember einer Polin mit Geldproblemen für 300 Euro verkauft hätte. Dafür habe ich eine Zeugin, eine Freundin, die mit kam. Sie bot mir aber an ein anderes Kleid bekommen zu können, dafür soll ich jetzt aber noch 300 Euro zuzahlen.

Meine Fragen sind jetzt: Hätte sie das Kleid so ohne Weiteres nach meinem Anruf im Dezember verkaufen dürfen? Hätte sie das Kleid überhaupt nach einem Jahr schon verkaufen dürfen? Dass sie mir Lagergebühren berechnen kann ist klar. Wie hoch dürfen sie sein für 1 Jahr? Und darf sie mir ein Kleid aus der Kollektion 2003 für den vollen Preis verkaufen? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Sie hat die Quittung vom ersten Kleid einbehalten und „Storno“ drauf geschrieben, für die 300 Euro, die das neue Kleid mehr kostet, habe ich eine Quittung, nicht aber mehr für die 900 Euro, die ich im November 2003 bezahlt habe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Das mit den Lagerkosten kann man m. E. nicht pauschal sagen, da gibt es - so glaube ich - keine festen Sätze, das kann jeder Verkäufer ein wenig variieren.

Und das mit dem vollen Preis eines Kleides der Kollektion '03....warum sollte sie ein neues Kleid nicht zu eben diesem Preis verkaufen...ich wusste bisher noch nichtmal, dass es für Brautmoden zeitnahe Kollektionen gibt; dachte immer, Brautkleider seien zeitlos ;) .

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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