Brautkleidkauf ohne Anzahlung rücktritt?

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484621-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brautkleidkauf ohne Anzahlung rücktritt?

Hallo...
kurz und knapp mein problem.:

ich war zu erste anprobe bei einer die gebrauchte kleider verkauft. in meiner größe hatte sie nur 4 kleider von den ich eines ganz ok fand...und ich mich von ohr hinreizten lassen habe ja zu sagen. sie holte 4 zettel an einandergetackert hervor wovon sie die erste seite sofort umschlug und sagte da steht nur bla bla bla...das könne ich mir zu hause in ruhe durchlesen (meine schwester und nichte waren mit) . vor ab sagte sie das das klein inkl. bolero 800 kostet und ich aber kein geld da hatte...darauf sie kein ding kannst 200 als anzahlung überweißen..soweit so gut...dann sagte sie das ich bei ihrer schneiderin noch ein termin machen sollte die kosten dafür sagte sie betragen für mein kleid 80-100 mehr nicht....und ich könnte mir kostenlos schleier reifroch und schmuck leihen.
so zettel 1 war umgeschlagen auf den zettel 2 standen ihre bankdaten und auf den 3 die adresse ihrer schneiderin. auf dem 4 zettel sollte ich meine daten aufschreiben und unterschreiben.

zu hause angekommen bekam ich schon eindoofen unsicheres gefühl....
ich bin leider erst zwei tage später dazu gekommen die 1. seide zu lesen... wo drin steht : sobald ich die anzahlung von 200 getätigt habe , wird das kleid verbindlich für mich reserviert.
beim rücktritt werden diese 200 euro als aufwandsentschädigung behalten. dann stand da noch das für das leihen von schleier 150 euro kaution genommen werden...was ja nicht schlimm ist. man hätte es aber erwähnen können!!
und das die schneiderin eine anzahlung von 150 euro bekommt. wovon sie auch nichts gesagt hat. danach fühlte ich mich immer schlechter...da das kleid mir immer weniger zu sprach. aber da ich ja keine anzahlung getätigt habe....was ja verbindlich wäre...
meldete ich mich bei ihr das ich mich doch umendschieden hätte.
darauf sie nur ich müsste es ganz kaufen oder die 200 aufwandsentschätigung bezahlen. wovon sie aber nie was gesagt hat.
bin ich jetzt im arsch?! oder kann ich mich doch noch wehren?? ich finde das geht doch nicht...sie hatte die seite doch sofort umgeschlagen und hat es mündlich auch nicht erwähnt...und es steht ja auch drin erst wenn die 200 gezahlt sind ist es verbindlich!
wer super wenn mir jemand rat geben könnte!
sorry das es doch nicht kurz und knapp geworden ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

was hat DIch denn daran gehindert vor dem leissten der Unterschrift nochmal zur ersten Seite zurückzugehen und diese anzusehen?
Manunterschreibt nichts, was man sich nicht angesehen hat, ansonsten hat man dan halt ein Problem damit...

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Verträgesindeinzuhaltenalsomussmanjetztdaskleidentwederkaufenoderdie200€anvertragsstrafebezahlenvertägrsolltemandurchlesenbevormandieseunterschreibt.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

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