Breitling Uhr Verkäufer will nicht mehr verkaufen

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.09.2019 16:31:03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Breitling Uhr Verkäufer will nicht mehr verkaufen

Guten Morgen,

ich bin an einer Breitling Uhr Interessiert, nun will der Verkäufer die Uhr nicht mehr Verkaufen für denn Ausgemachten Preis, kann er das?

Folgender Chat Verlauf (Geschwärzt)

Interessent

Guten Tag, Haben Sie Interesse gegen ein Vorwerk VB 100 zu tauschen? habe ich nur zwei Monate gehabt NB 850 €

Hier geht es zur meiner Anzeige:
Link….

Verkäufer

Einen Staubsauger im Tausch ???
Das ist ein lustiges Angebot
Nein danke und schönes Wochenende.

Interessent

Ja finde ich :D Was könnten wir beim Preis noch machen?

Ich dachte an 600 €?
Würde mich über eine Antwort freuen, danke.

Verkäufer

Es ist schon jetzt die günstigste Colt bei Ebay ... 600 € ist indiskutabel.

Interessent

Hm... was würden Sie von 650 € halten?

Verkäufer

Überlege ich mir ... habe die Uhr ja heute erst eingestellt.

Interessent

Guten Morgen, haben Sie es sich überlegt?
Ich würde heute vorbei kommen
Wäre sehr freundlich von Ihn wenn Sie mir Zeitnah Antworten würden, da ich nicht immer hier reinschauen tue

Verkäufer

Guten Morgen, ich bin auf Dienstreise in Rumänien und am Freitag zurück. 680 € ist mein letzter Preis bei Abholung.

Interessent

Sie Garantieren mir die Echtheit?
Ich würde die Uhr bei XXX überprüfen lassen
Ich wäre mit 680 € einverstanden, bitte setzen Sie ein Kaufvertrag auf, damit alles seine Ordnung hat.

Verkäufer

Echtheit ist garantiert
Die Kosten für eine Expertise vom Juwelier übernehme ich nicht.
Einen Kaufvertrag bereite ich vor. Wie ist Ihre Adresse?

Interessent

Nein, die Kosten übernehme ich, nur wenn sich rausstellen würde das die Uhr Fake ist würde ich mein Geld wieder haben wollen plus die Kosten für denn Juwelier, möchte schon da sicher sein, es gibt heute schon sehr gute Fake Uhren die auch einigermaßen Hochwertig sind

Verkäufer

Ich kenne solche Replikas ... meine Colt ist echt

Interessent

Ok, dann haben Sie damit keine Probleme :-)
Schicken Sie mir die Adresse, ab wie viel Uhr am Freitag?

Verkäufer

Spätestens am Donnerstag kann ich die Uhrzeit für Freitag absehen.

Interessent

OK, müssen wir dann sehen.
Guten Abend, wie sieht es aus?

Verkäufer

Passt morgen Abend um 19:30 Uhr ?

Interessent

Guten Morgen, das muss ich sehen, das ist schon etwas spät, könnte man sich auch in der Innenstadt von XY treffen bei Juwelier XY Anschrift XY

Verkäufer

Heute schaffe ich es nicht früher...
Ich habe es mir anders überlegt und verkaufe die Uhr nicht für unter 700 €.
Ausserdem ist mir die Lauferei mit der "Echtheitsbestätigung beim Juwelier" zu aufwändig ... unter den 41 Interessenten für meine Uhr ist sicher jemand, der die richtige Sachkenntnis und auch Vertrauen hat.
Gruß und schönes Wochenende, XY






-- Editiert von ZO0SL02j7QgN0dnChx3e am 30.08.2019 09:08

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12326.09.2019 16:31:03
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wieso habe doch denn 680 € zugesprochen und somit bin ich mit dem Preis einverstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Gemäss Chatverlauf hat man sich auf einen Vertrag in Schriftform geeinigt. Bevor dieser von beiden Parteien unterzeichnet ist, gibt es keinen gültigen Kaufvertrag. Weiter war man noch in den Verhandlungen der Vertragsdetails. Im speziellen was die Echtheit und Nachweis der Echtheit der Uhr anbelangt.

Meine Meinung: Keinen Vertrag und somit keinen Anspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von ZO0SL02j7QgN0dnChx3e):
Ich wäre mit 680 € einverstanden, bitte setzen Sie ein Kaufvertrag auf, damit alles seine Ordnung hat.


Vom Interessent selbst gewünscht: schriftlicher Vertrag.

Kein schriftlicher Vertrag -> kein Kauf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

sehe ich auch so, kein schriftlicher Vertrag, somit kein KV vorhanden.

Zitat:
Wäre sehr freundlich von Ihn wenn Sie mir Zeitnah Antworten würden, da ich nicht immer hier reinschauen tue
Bei mir wäre spätestens hier schon Schluss gewesen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ich sehe das anders als meine Vorschreiber.

Zitat (von ZO0SL02j7QgN0dnChx3e):
bitte setzen Sie ein Kaufvertrag auf, damit alles seine Ordnung hat


Das ist nur die Bitte, den in Textform abgeschlossenen Vertrag zur beiderseitigen Sicherheit noch einmal in Schriftform auszufertigen. Zu einem Zeitpunkt, an dem bereits übereinstimmende Willenserklärungen ("680 € ist mein letzter Preis bei Abholung." - "Ich wäre mit 680 € einverstanden") vorlagen.

In keiner denkbaren Interpretation liegt darin eine Absichtserklärung des Käufers, dem VK nun doch noch gestatten zu wollen, den Verkauf nicht durchzuführen, indem er einfach die Ausfertigung einer Bestätigung in Schriftform verweigert.

Der VK gesteht ja auch den bestehenden Vertrag ein ("Ich habe es mir anders überlegt").

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von ZO0SL02j7QgN0dnChx3e):
Interessent
das war er und ist es imho auch geblieben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das ist nur die Bitte, den in Textform abgeschlossenen Vertrag zur beiderseitigen Sicherheit noch einmal in Schriftform auszufertigen.

ich sehe hier kein "noch einmal" sondern nur und alleine eine vereinbarte Form § 127 BGB . Solange die vereinbarte Form nicht eingehalten ist, gibt es auch keinen gültigen Vertrag.
Und auch wenn nicht, so war man sich ausser über Preis und Kaufgegenstand über die weiteren wichtigen Vertragsdetails noch gar nicht einig, auch deswegen gibt es keinen gültigen Vertrag § 154 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
so war man sich ausser über Preis und Kaufgegenstand über die weiteren wichtigen Vertragsdetails noch gar nicht einig


Diesen Eindruck habe ich aus dem Chatverlauf auch gewonnen; die Rahmenbedingungen standen fest, der Rest jedoch nicht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
Solange die vereinbarte Form nicht eingehalten ist, gibt es auch keinen gültigen Vertrag.


Was für eine "vereinbarte Form"? Es gibt hier nur zwei mögliche Interpretationen:

1. Der Vertrag war bereits wirksam geschlossen und die weitere Aussage des K ist lediglich eine Bitte um beweissichere Persistierung des mündlich geschlossenen Vertrags.

2. Die Aussage des K ist als "680 ist OK, aber nur wenn wir das schriftlich machen" zu verstehen. Dann wäre das eine Ablehnung des Angebots des VK, verbunden mit einem neuen Angebot.

Auf (2) müßtest du dich stützen, aber nicht auf "vereinbarte Form", da bei Interpretation (2) der VK das neue Angebot gar nicht angenommen hat.

Für mich ist (2) hier aber lebensfremd, vor allem bei den verwendeten Formulierungen.

0x Hilfreiche Antwort

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