Hallo,
ich habe ein Gewerbe und einen Brief bekommen, in dem steht:
Wir senden Ihnen den Katalog zum Preis von € 20,00 zu... Falls Sie den Katalog nicht wünschen, geben Sie uns bitte schriftlich innerhalb 2 Wochen Bescheid.
MFG.
Und hier meine Frage: Ist das rechtsgültig? Bin ich verpflichtet, Bescheid zu geben, dass ich den Katalog nicht will? Privat ist klar, dass dies nicht gültig ist, aber wie sieht es im gewerblichen Bereich aus?
Vielen Dank.
-alex.
Brief mit Angebot: "Wir schicken Ihnen ...". Kaufvertrag zustande gekommen?
1. Dezember 2005
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Frage vom 1. Dezember 2005 | 11:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief mit Angebot: "Wir schicken Ihnen ...". Kaufvertrag zustande gekommen?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2005 | 12:14
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1434x hilfreich)
Guten Tag Alex,
obwohl § 241 a BGB
auf Lieferungen an Unternehmen nicht anwendbar ist, gelten die inhaltlichen Regelungen, soweit diese übertragbar sind, als allgemeine Rechtsgrundsätze mit zwei Einschränkungen auch für unbestellte Lieferungen an Unternehmer: § 663 BGB
und § 362 HGB
haben Vorrang. Der Ausschluss des Herausgabeanspruchs, bereits im Rechtsverkehr mit dem Verbraucher fragwürdig, gilt nicht, wenn Leistungsempfänger ein Unternemen ist.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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