Brillenanfertigung - Widerruf?

8. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Yuggbubba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Brillenanfertigung - Widerruf?

Ich habe mir eine randlose Brille anfertigen lassen mit sehr hohen Dioptrienwerten. Eigentlich fühlte ich mich gut beraten, aber wir haben nicht darüber gesprochen, dass die Außenränder durch die etwas größeren Gläser fast doppelt so dick werden würden wie bei meiner momentanen Brille.

Ich habe die neue Brille vorhin gesehen - und war total schockiert! Die Brille kostet knapp 900 Euro, ich kann die so nicht nehmen, das schaut aus wie Glasbausteine!

Meine Optikerin war heute nicht im Haus, ich habe noch nichts bezahlt. Ich bin der Meinung, sie hätte mich darauf hinweisen oder mir ggf. zu einer ganz anderen Glasform raten müssen.

Wie sieht das aus in so einem Fall (Maßanfertigung)? Welche Rechte habe ich?

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19 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

randlos?

quote:
die Außenränder durch die etwas größeren Gläser fast doppelt so dick werden würden
???

Sieht aber eigentlich nicht gut aus, denn eine Spezialanfertigung kann man nicht einfach zurückgeben. Und einen groben Beratungsfehler müsstest du nachweisen.
In solchen Fällen bleibt dem Kunden oft nur ein Optikerwechsel.

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" Gruss aus Offenbach"

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#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Selbst ohne Maßanfertigung gibt es im Laden kein Rückgaberecht - es sei denn der Händler gewährt es aus Kulanz.

Hier müsste ein Beratungsfehler nachgewiesen werden.
Im Zweifel steht Aussage gegen Aussage.

Aber eventuell bessert die Optikerin aus Kulanz nach ...




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Yuggbubba
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, die Brille ist nicht von F......, sondern von einem kleinen, hochwertigen Optikgeschäft mit lokal gutem Ruf. Mir ist auch völlig klar, dass ich bei meinen Werten keine hauchdünnen Gläser bekommen kann, aber darüber, dass sie am Rand einen Zentimeter dick sein würden, haben wir nie gesprochen. Ich hoffe auf Nachbesserung und kann mir nicht vorstellen, dass sie mich SO gehen lassen.

Ich habe mal, nur um zu testen, bei einem Onlineanbieter eine Brille mit meinen Werten bestellt - und selbst da konnte ich sie zurückgeben und bekam so ca. 80% des Kaufpreises erstattet. Aber das lag wohl am Umstand des Onlinekaufs, nehme ich an ...?

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#5
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Aber das lag wohl am Umstand des Onlinekaufs, nehme ich an ...?


Rischtisch.

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""

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Aber das lag wohl am Umstand des Onlinekaufs, nehme ich an ...?

Das ist korrekt.

Wobei es Auffassungen gibt, das eine Brille durchaus das Kriterium 'kundenindividuell angefertigt' erfüllen kann ... zumindest die Gläser.



quote:
aber darüber, dass sie am Rand einen Zentimeter dick sein würden, haben wir nie gesprochen. Ich hoffe auf Nachbesserung und kann mir nicht vorstellen, dass sie mich SO gehen lassen.

Man sollte höflich aber bestimmt darauf hinweisen, das diese Brille nicht den Vorstellungen und Erwatungen entspricht die man nach dem Beratungsgespräch hatte.
Bei hartnäkiger Weigerung könnte man noch einbringen das es ja nicht gerade eine Werbung ist wenn man auf die Frage wo man denn diese häßliche Briile her habe den Optiker bennne.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

quote:
Vorrangig wäre also zu klären, ob vereinbart war, daß die Brille derart dicke Ränder haben soll?

Das muß nicht extra geklärt werden. Brillengläser sind physikalisch bedingt aussen dicker als innen. Das läßt sich auch nur bedingt durch andersartige Gläser mindern. Je größer die Gläser und je höher die Dioptrinzahl, desto dicker der Rand. Wäre dieser Umstand bereits ein Mangel, dann hätten 100% der ausgelieferten Brillen einen Mangel.
Ausser Kulanz des Verkäufers sehe ich hier keine Möglichkeit die Brille nicht zu bezahlen.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

quote:
Außerdem war Vertragsgegenstand ja nicht schlicht die Lieferung von Glaslinsen bestimmter Durchmesser, Brechnungszahlen usw., sondern die Herstellung einer für das Gesicht der Trägerin bestimmten Sehhilfe.

Korrekt. Dazu hat sich der Käufer vorher das Gestell ausgesucht und die Gläser wurden dazu passend angefertigt. Wurde keine weitere Vereinbarung getroffen kann man das erwarten das die Physik vorgibt. Die Größe der Gläser war vorher bekannt, alle Musterbrillen haben Mustergläser.

Dem Käufer wurde mit Sicherheit Brille zugesagt die aus dem Träger ein Topmodell macht. Der Käufer hat, bei solch einer Randstärke, mit Sicherheit auch nicht das erste mal eine Brille gekauft. Man kann also durchaus von dem Käufer auch erwarten, daß er, als Brillenträger, in etwa weiss was er bestellt. Ich sehe hier keinerlei Anhaltspunkte die darauf hinweisen, daß man die Randdicke als Mangel ansehen kann. Einen Beratungsfehler kann ich hier nicht erkennen.
Es ist auch nicht die Aufgabe eines Optikers zu beurteilen, ob dem Träger eine bestimmte Brille gut steht oder nicht, das ist schließlich Geschmacksache und somit alleine die Entscheidung des Käufers ob er sich für oder gegen ein bestimmtes Modell mit einer bestimmten Gläsergröße entscheidet. Hat der Käufer keine Randbedingungen für die neue Brille gegenüber dem Optiker festgelegt, dann sehe ich hier keinen Anhaltspunkt für einen Mangel. Der Optiker hat auch wahrscheinlich nicht selbst festgelegt, welches Glas (Kunststoff) er für die Brille bestellt. Der Kunde wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit darüber befragt und über die Eigenschaften der Gläser aufgeklärt.
Zitat:
Zunächsteinmal ist nämlich das maßgeblich, was vereinbart war.

Korrekt. Was wurde denn eigentlich vereinbart?

quote:
Ein Sachmangel ist nicht etwa schon dann ausgeschlossen, wenn das hergestellte Werk/die Kaufsache eine a) bei gleichartigen Fertigungen übliche, und b) eine fertigungsbedingt zu erwartende Beschaffenheit aufweist.

Korrekt, allerdings ist in diesem speziellen Fall nur ein Sachmangel möglich wenn ein Beratungsfehler vorliegt.
Ich sehe die Schuld an dieser Miesere ganz allein beim Kunden.



-- Editiert am 10.11.2010 16:36

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#12
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Mirk, ich bin selber Brillenträger. Stärken ändern sich nicht plötzlich um mehrere Dioptrin. Glas eignet sich sehrwohl auch für randlose Brillen, solch eine Brille hatte ich früher selber.

quote:
Im Gegenteil - da der vereinbarte Zweck der Randlosigkeit der Brille offenkundig der ist, daß sie das Gesicht der Träerin besonders gut zur Geltung bringen soll, ist die Brille fehlerhaft, wenn sie sich für diesen - INSBESONDERE bei randlosen Brillen vorrangigen- Zweck ungeeignet.

Was hat das mit meiner Aussage zu tun, die du davor zitiert hast? Es liegt nicht am Optiker zu entscheiden was der Käufer als schön empfindet oder nicht. Das kann niemend ausser dem Käufer selbst.

@LiloWanders
Ich habe auch nicht geschrieben, daß dicke Gläser in den Musterfassungen sind, sondern, daß die Größe vorher bekannt ist. Wie dick die Gläser sind weiss jeder Brillenträger selber. Selbst wenn die Gläser stärker werden ist der Unterschied in der Dicke zu den alten nicht sehr groß. Als mündiger Bürger kann man durchaus abschätzen wie dick die Gläser der neuen Brille sein werden.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Wie schön du immer alles verdrehen kannst, du gehst eigenlich nie auf Kernaussagen anderer ein.
Bestes Beispiel hier:

quote:
quote:Wäre dieser Umstand bereits ein Mangel, dann hätten 100% der ausgelieferten Brillen einen Mangel.

Diese Schlußfolgerung ist nicht richtig ( nicht zuletzt deshalb, weil das Problem der Randdicke lediglich die Brillen zur Korrektur von Kurzsichtigkeit betrifft. ) Ein Sachmangel ist nicht etwa schon dann ausgeschlossen, wenn das hergestellte Werk/die Kaufsache eine a) bei gleichartigen Fertigungen übliche, und b) eine fertigungsbedingt zu erwartende Beschaffenheit aufweist.




Wäre eine Randdickenerhöhung ein Mangel, dann wären alle Brillen mangelhaft die dieses Verhalten aufweisen.
Selbstverständlich reicht diese Tatsache alleine aber nicht aus, daß ein Mangel vorliegt. Das ist jedem klar und die von dir darauf folgende Aussage drückt auch nur genau das aus. Nicht mehr. Was sollen also solche Kommentare nur um andere Leser zu verwirren?
Das zieht sich so duch deine ganzen Beiträge. Warum?

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#17
 Von 
guest-12312.11.2010 11:17:07
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Du willst es nicht verstehen und verdrehst lieber alles. Du schreibst genau das gleiche wie ich auch aber drückst es so aus, das der unbedarfte Laie das Gegenteil vermuten muß.

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