Britisher online-Händler schweigt zu Garantiefall

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Irene57
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Britisher online-Händler schweigt zu Garantiefall

Hallo,

ich habe ein Problem mit einem Online-Händler in London. Vor etwa acht Monaten habe ich dort einen Sessel gekauft. Zahlungsabwicklung und Lieferung klappten problemlos.

Auf der Webseite wird eine Garantie von fünf Jahren für die Produkte angegeben. Nun hat sich der Fuß vom Sessel gelöst und ich versuche seit beinahe zwei Wochen eine Reaktion des Händlers zu erhalten, wie wir diesen Garantiefall nun abwickeln. Er reagiert nicht auf Mails und auch nicht auf Anrufe bei der Kundenhotline. Dort meldet sich lediglich ein Band, auf dem man eine Bitte um Rückruf hinterlassen kann.

Was kann ich nun tun?
Für einen Rat wäre ich echt dankbar und bedanke mich schon mal im Vorhinein.

LG
Irene

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Was kann ich nun tun?


Im schlimmsten Fall würdest du wohl in England klagen müssen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Irene57
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Information.
So etwas in der Art habe ich ja beinahe befürchtet.
Gibt es keine Möglichkeit, den Händler dazu zu bringen, sich zu äußern und vor allem, die Garantie zu leisten, außer ihn in GB vor Gericht zu zerren? Da wären die Anwalts- und Gerichtskosten vermutlich höher als der Kaufpreis des Sessels.

Würde ich in rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn ich auf Facebook und in meinem Internetblog sachlich schildere, was ich gerade erlebe und dabei den Namen des Unternehmens nenne? Ich denke, der Händler kann kein Interesse daran haben, dass sein Gebaren bekannt wird. Oder würde ich damit zu weit gehen?

LG,
Irene





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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


quote:
Gibt es keine Möglichkeit, den Händler dazu zu bringen, sich zu äußern und vor allem, die Garantie zu leisten, außer ihn in GB vor Gericht zu zerren?



Im EU-Bereich muss du nicht im Ausland klagen, wenn der Shop des VK auch auf D ausgerichtet ist, ist (auch) an deinem Wohnortgericht ein Gerichtsstand eröffnet:

http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-e***vo.htm

Das macht es etwas einfacher und erheblich billiger, wenn der VK witer auf stur schaltet, bleibt wohl nichts anderes übrig. Die trotzdem notwendigen Übersetzungen kommen aber teuer.

Und es gilt dt. Recht, d.h. du müsstest den vorhersehbaren Einwand widerlegen, du hättest den Sessel kaputt gemacht. Der Verlierer müsste die ganzen Kosten tragen.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-e***vo.htm


$$?ß&&!!

= Link

Art. 16 >EuGVVO

Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

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-- Editiert flawless am 15.03.2012 21:14

-- Editiert flawless am 15.03.2012 21:16

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
$$?ß&&!!


Bestimmte 3-Buchstaben-Kombinationen sind im Forum unter einer Wortsperre, z.B. uh-geh-vau, wenn ich mich recht entsinne.

Dein Link geht deswegen auch nicht. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Irene57
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank Khryztynna und flawless, eure Antworten helfen mir sehr gut weiter.

LG,
Irene

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dein Link geht deswegen auch nicht.




!!!*+~./.$$ßß!!

Dann eben paste und copy:

http://www.internetrecht-rostock.de/gerichtsstand-e***vo.htm

Internetkäufe in der EU: Verbraucher kann zu Hause klagen





1. Rechtslage



Besonders beim Internetkauf bei ausländischen Firmen fragt man sich, wie und wo man beispielsweise seine Gewährleistungsrechte im Falle eines Falles durchsetzen kann. Denn was nützen dem Verbraucher seine Rechte, wenn er diese nur mit erheblichem Aufwand unter einer fremden Rechtsordnung, z.B. in Portugal oder Spanien, durchsetzen kann? Diese Unsicherheit führt oftmals dazu, von solchen Einkäufen im Internet abzusehen.



Dass solche Risiken in der Praxis nicht mehr bestehen, verdanken wir einer Neuregelung innerhalb der EU.

Seit dem 01. März 2002 eröffnet das europäische Gemeinschaftsrecht (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Amtsblatt Nr. L 012 vom 16/01/2001 S. 0001 - 0023) Verbrauchern die Möglichkeit, an ihrem Wohnsitz gegen im EU-Ausland ansässige Unternehmen zu klagen.

Dabei findet dann ausländisches Recht keine Anwendung. Die Richtlinie gilt direkt und bedarf keiner Umsetzung in das bundesdeutsche Recht.



Die Voraussetzungen einer Klage am Wohnort des Verbrauchers ergeben sich aus Artikel 15-17 E***VO (siehe Anhang):



- Ein Vertrag zwischen deutschen Verbrauchern und ausländischen Unternehmern

- Unternehmen muss Sitz oder Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Ausnahme Dänemark) haben

- keine Anwendung auf rein innerstaatliche Sachverhalte



In diesen Fällen ist gem. Artikel 16 Absatz 1 eine Klage am Wohnsitz des Verbrauchers möglich.



Dabei kommt es auf das Datum der Klage, nicht auf das Verkaufsdatum an! Daraus folgt, dass der Kaufvertrag auch vor Inkrafttreten dieser Vorschriften, also vor dem 01.03.2002, geschlossen werden konnte.



Diese Regeln greifen insbesondere, wenn Waren über das Internet aus dem Ausland angeboten werden. In diesem Fall richtet sich die Tätigkeit des Unternehmers dann auf das Land des Verbrauchers aus, wenn die Internetseite erkennbar zumindest auch ausländische Vertragspartner nicht ausschließt. In diesem Fall ist ein gerichtliches Vorgehen in Deutschland möglich.



Die Erweiterungen der Regelungen über den Gerichtsstand verbessern somit die Rechtsstellung des Verbrauchers erheblich und vereinfachen die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen in der EU.

Man muss nun nicht mehr befürchten, eine notfalls gerichtliche Klärung ist nur im Ausland unter erheblichen Kosten möglich.



Was für den deutschen Verbraucher einen angenehmen Effekt hat, kann natürlich Nachteile für den deutschen Shopbettreiber nach sich ziehen. Dieser muss damit rechnen, von seinem Kunden als Verbraucher im EU-Ausland verklagt zu werden. Ausgeschlossen werden kann dieses Risiko nur dadurch, entweder keine Geschäfte mit dem EU-Ausland zu machen oder nur an Gewerbetreibende (Unternehmer) zu verkaufen.

Wenn der link funktionieren würde, wäre die VO hier zu finden:

http://dejure.org/gesetze/E***VO



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Irene57
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank nochmals für die Tipps.

Der Händler schweigt weiterhin. Ich überlege nun, rechtlich gegen ihn vorzugehen. Ganz praktische Frage: Wie mache ich das?

Brauche ich einen Anwalt, der für mich tätig wird?
Wenn ja, mit welchen Kosten habe ich in etwa zu rechnen?

LG,
Irene

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Händler schweigt weiterhin. Ich überlege nun, rechtlich gegen ihn vorzugehen. Ganz praktische Frage: Wie mache ich das? <hr size=1 noshade>


Da der 6monatszeitraum des § 476 BGB abgelaufen ist, kannst du die problemlose Sachmängelhaftung abhaken.

Dann bleibt die "Garantie", § 443 BGB . Bevor du dir da Mühe machst oder gar Kosten entstehen solltest du klären, was laut Garantiebedingungen überhaupt erstattungsfähig wäre.

"... so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat ."

Wer ist Garantiegeber? Hersteller, VK? Wer trägt die VSK, gibt es weitere Einschränkungen? Lohnt es sich überhaupt?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Irene57
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)


Danke, flawless, für die Info.

Der Händler hat auf seiner Webseite in den AGB die Garantie geregelt - ich kopiere den Text hier hinein:

"§ 6 Garantie

6.1 Zeitlich begrenzte Garantie.
Wir gewähren auf unsere Waren grundsätzlich eine Garantie von 5 Jahren.
Farbliche Abweichungen zu Onlinedarstellungen sind hiervon ebenso ausgenommen wie zumutbare Abweichungen von Maßen innerhalb einer Toleranz von 10% zum als „original" bekannten Produkt.
6.2 Garantieausschluss
Die Garantie umfasst nicht folgende Bereiche (Garantieausschluss):
Diese Eingeschränkte Garantie umfasst weder die Benutzerhandbücher noch die Verpackungen einzelner Waren. Diese Eingeschränkte Garantie umfasst nicht a) normale Abnutzung (einschließlich jeglicher Abnutzung von Sitzflächen, Oberflächen oder Holzbauteile), b) Mängel, die auf grobe Behandlung zurückzuführen sind (einschließlich jeglicher Mängel, die durch scharfe Gegenstände, durch Biegen, Druck oder Fallenlassen etc. entstehen) oder c) Mängel oder Schäden, die durch nicht sachgerechte Nutzung des Produkts entstehen (zum Beispiel Überbelastung der Produkte welche für eine bestimmte Personenanzahl gefertigt wurden, wie z.B. 2-Personen Sofa welches mit 4 Personen genutzt wird ) und/oder d) sonstige Ereignisse, die nicht im zumutbaren Einflussbereich von Merlin Furniture Ltd. liegen. Diese Eingeschränkte Garantie umfasst keine Mängel oder angeblichen Mängel, die auftreten, weil das Produkt mit einem beliebigen anderen Produkt, Pflegemittel, Reinigungsmittel, Chrompflegemittel in Berührung kam.
Diese Eingeschränkte Garantie findet keine Anwendung, wenn das Produkt Feuchtigkeit, Nässe oder extremen Temperatur und Umweltbedingungen oder einem raschen Wechsel derselben, Korrosion oder Oxidation ausgesetzt wurde, Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten darüber verschüttet wurden oder chemische Substanzen eingewirkt haben.
6.3 Alterungsprozesse
Da unsere Materialien Naturprodukte höchster Qualität sind, kann es durch ungünstige Platzierungen der Möbel z.B. im direkten Sonnenlicht und oder in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit wie z.B. Sportstätten- und oder Erholungsräumen zu einer überdurchschnittlichen Belastung des Materialien und damit verbundener, vorzeitiger Alterung wie Rissbildungen des Materiales kommen. Hierfür übernimmt Merlin Furniture Ltd. ausdrücklich keine Haftung."

Dort steht "WIR" übernehmen die Garantie, also der Händler.
Die aufgeführten Fälle, die eine Garantie ausschließen, treffen auf meinen Fall nicht zu. Denn bei meinem Egg Chair hat sich der Standfuß gelöst.
Das Thema Versandkosten ist in den AGB nicht geklärt.


Und dann wirbt der Händler auf Trustpilot auch noch mit diesem Spruch für sich:
Und wir bieten nicht nur schöne Möbel zu guten Preisen – wir sind vor, während und nach Ihrem Einkauf für Sie da und mit Rat und Tat behilflich. Zu gut um wahr zu sein ? Geben Sie uns eine Chance und lassen Sie sich überzeugen !

Das ist ja wohl der glatte Hohn!

LG,
Irene



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die aufgeführten Fälle, die eine Garantie ausschließen, treffen auf meinen Fall nicht zu. Denn bei meinem Egg Chair hat sich der Standfuß gelöst.
Das Thema Versandkosten ist in den AGB nicht geklärt. <hr size=1 noshade>



Das Problem ist nur, wenn das vor Gericht geht entscheidet ein Gutachter, weshalb der Fuß sich gelöst hat.

Davon hängt es dann ab, wie das ausgeht, der Verlierer zahlt den Spass.

Wenn die VSK nicht abweichend geregelt sind, richtet sich das nach § 439 II BGB , insoweit also kein Problem.

Im Moment ist jedenfalls dein VK noch nicht nachweislich im Verzug. Du solltest ihn also erst mal am Besten per int. Eschr. mit 2 Wochen Frist auffordern seinem Garantieversprechen nachzukommen.

Ab Fristablauf wäre er im Verzug und schuldet den RA, wenn du am Ende Recht bekommst.

Ohne Risiko, s.o., wäre das aber nicht Kosten/Nutzen/Risiko stehen wohl in keinem Verhältnis.

Das ist kein schönes Ergebnis, aber wenn du a.E. 100e EUR Kosten hast, ist auch nichts gewonnen.

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