Hallo,
folgendes Problem: Ich bekomme schon seit längerer Zeit immer wieder von Readers Digest Post ,Gewinnbenachrichtigungen etc.
habe aber nie geantwortet. Jetzt bekam ich ein Päckchen mit einem Buch zur Ansicht ungefragt und bei nichtgefallen soll ICH es zurückschicken.Unsere Post ist 20km enfernt ich sehe es nicht ein für eine nichtbestellte Ware mich ins Auto zu setzten und mal eben zur Post zu fahren damit die das Buch zurückbekommen. Jetzt habe ich eine Zahlungserinnerung bekommen. Habe beim Verlag angrufen und gesagt das ich nicht einsehe meinen Sprit zu vergeuden,und wenn sie das Buch wiederhaben wollen, sollen sie es abholen kommen. Die Frau am Telefon sagte wenn ich nicht zahlen würde werden sie ein Inkassobüro die dann IHR Geld mit Mehrkosten zu meinen Lasten beauftragen.
Es kann doch nicht sein das mir hier jeder was schickt und ich es bezahlen oder extra mit dem Auto zur Post ich habe erstens keine Zeit für sowas und bei den heutigen Spritpreisen!!!! (bei 40km).
Vielleicht hat ja jemand einen Tip für mich!!!
Danke schon mal im voraus!!!!
Marc10
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"Marc10"
Büchersendung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Wurde tatsächlich nie irgendeine Bestellung aufgegeben und wurde auch sonst in keinster Weise die Annahme des Angebots erklärt, so bestimmt § 241a BGB
, dass keinerlei Anprüche gegen den Verbraucher bestehen.
Es wäre dann sogar äußerst fair, die Abholung zu ermöglichen und das Werk nicht dem "Papier-Recycling" zuzuführen.
Hallo,
ich bekomme immer wieder Post die aber ungeöffnet in den Müll wandert ,mein Sohn hat das Päckchen angenommen sonst hätte ich es direkt zurückgehen lassen. Die können aber doch jetzt kein Geld verlangen. Wenn das so einfach ist schicke ich meine Kunden demnächst auch ungefragt Sachen und bestehe dann darauf das sie es bezahlen.Bestimmt ein gutes Geschäft!!
Wie sieht es denn rechtlich aus ,die Dame am Telefon meint es wäre UNTERSCHLAGUNG!!
Marc10
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"Marc10"
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Hallo!
die Firmen versuchen es eben.
Wenn du weiterhin belässtigt wirst, soll die
FA. erst einmal nachweisen,d ass die Sendung überhaupt angekommen ist.
Aber die Sachlage ist klar:
Nach §241a BGB
sind alle gesetzlichen Ansprüche dens Unternehmers wegen unbestellt zugesandter Ware ausgeschlossen.
Der§ 241 beschränkt sich nicht nur auf die Zahlungsverpflichtung sondern schießt jeden Anspruch auf Herausgabe der unbestellt zugesandten Ware aus.
Wer unaufgefordert Ware bekommt, darf sie
entschädigungslos behalten oder zerstören.BGB § 241a
Unbestellte Leistungen *)
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(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.
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@ Odil,
vielen. vielen Dank für die umfassende Antwort jetzt habe ich etwas in den Händen und kann mich dementsprechend wehren.....
Eine Bekannte sagte ich sollte es dem Verbraucherschutzverein melden bringt das etwas????
Marc10
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"Marc10"
Es passiert andauernd, auch von Readers digest. Sie senden älteren Menschen alles mögliche auf gut Glück, jeder hat Angst vor Inkasso Büros und zahlt dann... Die Adresse und Daten werden vorher gekauft (die größte Falle sind die Kundenkarten).
jede Reaktion (auch eingeschrieben) wird ignoriert. Wir habe schon alles versucht, außer alles ins Altpapier zu entsorgen... Kommt jetzt.
-- Editiert von Betra am 19.08.2008 09:50:21
Muss Reader Digest in diesem Fall nicht die Bestellung nachweisen?
Wenn sie seriös wären, müsste da doch irgendein Bestellbeleg sein (Brief, email, Fax....)?
Der Beitrag stammte aus 2004!
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