Canon Kamera defekt. Pech gehabt?

13. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
bunke160382
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Canon Kamera defekt. Pech gehabt?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich kaufte mir vor ca 14 Monaten eine Canon Spiegelreflexkamera für 399,- Euro. Nach 8 Montaten funktionierte diese nur noch sporadisch. Mann musste oft den Akku entnehmen, damit sie wieder Bilder schießt. Die Kamera wurde eingeschickt und sollte repariert werden. Saturn schickte die Kamera ein, nach 3 Wochen hatten wir diese wieder und es wurde kein Fehler gefunden.
Ein Monat später trat das Phänomen erneut auf. Wieder zu Saturn, diesmal wurder das komplette Innenleben ausgetauscht.
Auf einer Hochzeit dann wieder die gleichen Probleme. Kamer geht nicht an und blockiert. Wieder zu Saturn, wieder eingeschickt wieder keine Fehlerquelle gefunden. Ich wollte die Kamera dann los werden. Es kann ja nicht sein, dass man viel Geld für Schrott ausgibt. Doch Saturn sagt, Wandlung und Umtausch nicht möglich. Sie bieten nur den Reperaturservice an. Ist das rechtens ? Hab ich jetzt einfach Pech damit gehabt und muss damit Leben?

Für Ratschläge währe ich sehr dankbar.

Grüße Nils

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

sofern keine weiteren Absprachen (z.B. Garantieversicherung, Herstellergarantie, o.ä.) getroffen wurden, müssen Sie nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf , also vor 14 Monaten, vorgelegen hat. Können Sie diesen Nachweis nicht führen, so kann der Händler Ihnen sogar die Reparaturen in Rechnung stellen und Rücknahme / Wandlung ablehnen.

Viele Grüße

Nervin


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Eventuell mal direkt zu Canon einsenden und die Canon Garantie beanspruchen (sofern eine besteht).


Ansonsten müsste man tatsächlich nachweisen, das der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat, sofern man Rechte aus der Gewährleistung geltend machen will.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen