Hallo,
ich habe mir auf Grund einer zeitlich begrenzten Cashback Aktion eines namhaften TV Herstellers ein TV gekauft. Bei diesem Gerät stellte ich bereits beim ersten Anschalten einen Defekt fest. Darüber habe ich dann den Händler informiert und mir wurde gesagt, das der Fernseher zurückgenommen wird und ich eine neue Bestellung tätigen muss. Dies habe ich getan. Jetzt wird mir aber vom Hersteller die Auszahlung der 19 % Cashback verweigert mit dem Hinweis auf die AGBs der Aktion.
11. Bei einer endgültigen Rückgabe des erworbenen Gerätes/der erworbenen
Geräte innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe verpflichtet sich der Käufer, eine bereits erhaltene Mehrwertsteuer-Rückerstattung an die ......... zurückzuzahlen
Das Gerät wurde ja nicht endgültig zurückgegeben sondern durch den Defekt durch eine Neubestellung ausgetauscht!!!!
Müssten mir dann nicht trotzdem diese 19 % ausgezahlt werden???
Erste Bestellung erfolgte am 11.
Die Aktion gilt für Käufe bis zum 12.
Lieferung und Registrierung für die Cashback Aktion war am 18.
Reklamation und Neubestellung erfolgte aber dann erst am 19.
Cashback Aktion für TV Gerät
25. September 2015
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Frage vom 25. September 2015 | 15:09
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 40x hilfreich)
Cashback Aktion für TV Gerät
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 25. September 2015 | 15:42
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Zitat:Dies habe ich getan.
Und warum machst Du sowas? Du hast Dich damit rechtlich deutlich schlechter gestellt. Korrekt wäre gewesen, den Händler zur Nacherfüllung, also zu einer Neulieferung aufzufordern. Bei einem DOA und lieferbarer Ware kann man das durchaus mit einer 7-Tages-Frist tun. Hätte er das verweigert und Du hättest zurücktreten müssen, dann hättest Du den Cash-Back-Betrag als Schadenersatz vom Händler fordern können.
Zitat:Das Gerät wurde ja nicht endgültig zurückgegeben sondern durch den Defekt durch eine Neubestellung ausgetauscht!!!!
Doch, so wie es gelaufen ist, wurde das Gerät endgültig zurückgegeben.
Ich sehe hier relativ wenig Möglichkeiten. Man ist dem Vorschlag des Händlers (so wird er es darstellen) ohne jeden Zwang gefolgt, so dass es fraglich ist, ob man von ihm Schadenersatz fordern kann.
#2
Antwort vom 25. September 2015 | 16:24
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 40x hilfreich)
Ich habe den Fernseher telefonisch reklamiert und diese Gespräche werden aufgezeichnet. Die Mitarbeiterin hat mir eine Nachlieferung/ einen Umtausch auf die erste Bestellung hin verweigert obwohl ich sie auf diese Cashback Aktion hingewiesen habe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. September 2015 | 18:26
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Also hast Du rein gar nichts in der Hand. Denn die Aufzeichnung hat dann wohl aus irgendeinem Grund nicht geklappt, sobald Du anfängst Forderungen zu stellen
Als Tipp für due Zukunft: Reklamationen ausschließlich schriftlich mit Fristsetzung, dann geht das in aller Regel recht zügig.
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