Hallo liebe 123recht Community,
ich habe am 11.04.2020 ein T-Shirt von XXX gekauft. Das Paket kam am 23.04.2020 bei mir an und leider war es sehr Eng, obwohl es die Größe XL war. Ich habe am 1.05. eine E-Mail geschrieben, dass ich die Bestellung Widerrufe. Ich befinde mich zur Zeit in Quarantäne und wurde am 28.04. positiv auf Corona getestet.
Heute wurde mir auf die E-Mail geantwortet. Ich werde sie hier hinzufügen: "sorry, aber wir können die ware nicht annehmen, wenn du mit covid infiziert bist.
Mit freundlichen Grüßen
xxx"
Ich habe dann bei IT Recht Kanzlei gelesen, dass das nicht als Grund zählt und alles beim alten bleibt. Zitat: "Alles beim Alten
Zunächst bleibt festzuhalten, dass sich durch die aktuelle, gesundheitlich bedrohliche Situation durch das Coronavirus an den rechtlichen Voraussetzungen des Widerrufsrechts generell nichts ändert.
Nur weil seitens des Händlers oder seitens des Käufers die Befürchtung besteht, ein bereits ausgepacktes oder kurz „in Betrieb" genommenes Produkt könne durch das neuartige Virus „verseucht" worden sein, führt dies nicht dazu, dass sich ein weitergehender Ausschluss vom grundsätzlich bestehenden Widerrufsrecht des Verbraucher ergibt.
Insoweit gibt es für Händler hier leider keine positiven Nachrichten dahingehend, dass nun ein Ausschluss des Widerrufsrecht leichter möglich ist als vor Auftreten des Corona-Virus."
Ich habe das Paket somit zurückgeschickt und nach einem kurzen austausch kam die mai: "dann schick es zurück. danke ". Habe der Person das vom IT Recht Kanzlei zitiert und ihm geschrieben, dass ich das Paket bei der Annahme verweigern werde und habe ihm eine Frist von 2 Wochen für die Rückzahlung gegeben.
Ist das rechtens? Ich hatte das Tshirt am 23. an und seitdem ist es wieder eingepackt in der Verpackung drin und wurde nicht angefasst. Ich habe ihm auch nicht gesagt, dass ich positiv war, sondern nur in einer Quarantäne. (übrigens bin ich es nicht mehr). Habe bei einer Firma ebenfalls eine Retour veranlasst und ihnen die Situation geschildert und die haben heute das Paket bekommen und nach 5 Minuten wurde das Geld zurückgeschickt.
Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Corona und das Widerrufsrecht
13. Mai 2020
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Frage vom 13. Mai 2020 | 10:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona und das Widerrufsrecht
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#1
Antwort vom 13. Mai 2020 | 11:28
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatDanke für eure Hilfe. :
Deinem Beitrag fehl die Frage.
Ist doch erstmal eine eindeutige Aussage.Zitatdann schick es zurück. danke :
Also warte ab.
Berry
#2
Antwort vom 13. Mai 2020 | 11:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDanke für eure Hilfe. :
Deinem Beitrag fehl die Frage.
Ist doch erstmal eine eindeutige Aussage.Zitatdann schick es zurück. danke :
Also warte ab.
Berry
Ich werde abwarten, bezahlt wurde auch per Paypal, kann also den Käuferschutz nutzen. Aber ich verstehe nicht was Sie meinen mit "Deinem Beitrag fehl die Frage.". Hab ja gefragt ob das rechtlich Geschützt ist, dass er die Annahme verweigert. Eventuell habe ich auch einen kleinen Denkfehler.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Mai 2020 | 11:58
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
doch, da ist sie:ZitatDeinem Beitrag fehl die Frage. :
ZitatIst das rechtens? :
Das Widerrufsrecht besteht weiterhin, ganz klar. Es ist hier nur die Frage, ob ein berechtigter Grund besteht das Paket aktuell nicht anzunehmen weil man befürchtet, es sei Viren verseucht.
Ich muss allerdings gestehen, dass ich den Sinn dieser Aussage nicht verstehe:
ZitatIch habe das Paket somit zurückgeschickt und nach einem kurzen austausch kam die mai: "dann schick es zurück. danke ". Habe der Person das vom IT Recht Kanzlei zitiert und ihm geschrieben, dass ich das Paket bei der Annahme verweigern werde und habe ihm eine Frist von 2 Wochen für die Rückzahlung gegeben. :
#4
Antwort vom 13. Mai 2020 | 12:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Ich muss allerdings gestehen, dass ich den Sinn dieser Aussage nicht verstehe:
ZitatIch habe das Paket somit zurückgeschickt und nach einem kurzen austausch kam die mai: "dann schick es zurück. danke ". Habe der Person das vom IT Recht Kanzlei zitiert und ihm geschrieben, dass ich das Paket bei der Annahme verweigern werde und habe ihm eine Frist von 2 Wochen für die Rückzahlung gegeben. :
Wessen Aussage meinen Sie? Die des Händlers oder meine, dass ich ihm eine zweiwöchige Frist gebe?
#5
Antwort vom 13. Mai 2020 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatWessen Aussage meinen Sie? :
Genau das was da steht. Deshalb hat man es ja zitiert.
#6
Antwort vom 13. Mai 2020 | 15:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWessen Aussage meinen Sie? :
Genau das was da steht. Deshalb hat man es ja zitiert.
Ich stehe leider absolut auf dem Schlauch. Was ist an der Aussage falsch bzw. macht keinen Sinn?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 13. Mai 2020 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:und nach 5 Minuten wurde das Geld zurückgeschickt.
Und was ist jetzt das Problem?
#9
Antwort vom 13. Mai 2020 | 17:59
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Damit meinte er einen anderen/zweiten Händler...Zitat:Zitat:und nach 5 Minuten wurde das Geld zurückgeschickt.
Und was ist jetzt das Problem?
#10
Antwort vom 13. Mai 2020 | 18:02
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Das ist insoweit richtig. Allerdings beinhaltet das auch dass du für einen eventuellen Schaden beim anprobieren "haften" musst. Durch deine Infektion würde ich hier den Schaden bei 100% sehen. Somit kannst du zwar auf das Wiederrufsrecht bestehen, aber der Auszahlungsbetrag dürfte bei 0 liegen...Zitat:Ich habe dann bei IT Recht Kanzlei gelesen, dass das nicht als Grund zählt und alles beim alten bleibt. Zitat: "Alles beim Alten
#11
Antwort vom 13. Mai 2020 | 18:03
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Die wohl schlechteste und evtl sehr teure Variante, wenn du dich dazu entscheiden solltest...Zitat:bezahlt wurde auch per Paypal, kann also den Käuferschutz nutzen.
#12
Antwort vom 14. Mai 2020 | 10:13
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Weshalb? Nach ein paar Tagen sind alle Viren kaputt, ich sehe dadurch keinen Schaden. Kurzfristig können die Kleider Viren übertragen und daher sehe ich auch eine aktuelle Rücksendung problematisch, aber nach gegebener Zeit sollte alles problemlos versendet werden können.ZitatDurch deine Infektion würde ich hier den Schaden bei 100% sehen. :
#13
Antwort vom 14. Mai 2020 | 10:41
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
ich weiss, hier kann man allgemein verschiedener Ansicht sein. Auch gibts diesbezüglich keine wirklichen Erfahrungen etc.Zitat:Weshalb? Nach ein paar Tagen sind alle Viren kaputt, ich sehe dadurch keinen Schaden.
Meiner Meinung nach wird das Shirt unverkäuflich sein, da ich den VK in der Pflicht sehe, anzugeben, dass das Shirt von einem Corona erkrankten getragen wurde. Auch wenn das Shirt zufor dann in Quarantaine war.
Man kann zwar auch den Standpunkt vertreten, dass vieren nur eine gewisse Zeit lang überleben und der VK das dann nicht angeben müsste, aber der Meinung schliesse ich mich nicht so an.
Im schlimmsten Fall muss der TE das halt gerichtlich klären lassen, wenn der VK nicht freiwillig zurückzahlt...
#14
Antwort vom 14. Mai 2020 | 12:30
Von
Status: Weiser (16994 Beiträge, 5896x hilfreich)
Warum sollte man das angeben müssen? Muss man bei einem Auto auch angeben, dass es von jemandem gefahren wurde, der mal Quarantäne war? Muss in der Bahn angeben werden, dass auf dem Sitz mal jemand gesessen hat, der in Quarantäne war oder sogar positiv getestet wurde? Meiner Meinung nach ginge das alles viel zu weit. Aber o.k., mehr als Meinungen dazu, da gebe ich dir vollkommen recht, gibt es nicht. Man darf ja, Gott sei Dank, durchaus unterschiedliche Meinungen haben.Zitatda ich den VK in der Pflicht sehe, anzugeben, dass das Shirt von einem Corona erkrankten getragen wurde. Auch wenn das Shirt zuvor dann in Quarantaine war. :
#15
Antwort vom 14. Mai 2020 | 16:45
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Die Frage bezüglich Auto, Bahn etc ist natürlich nicht unberechtigt. Ich kann selber auch keine klare Trennungslinie ziehen, wo man was angeben muss/sollte. Bei Kleidung die jedoch direkt am Körper getragen wird ist das für mich jedoch klar.
Gedanklich ziehe ich hier eine parallele zu HIV z.B. Betroffene sind in der Pflicht darüber zu informieren (natürlich nicht in allen Lebenslagen) aber dann, wenn sie jemanden damit anstecken könnten z.B. bei Sex. Unterlassen betroffene Personen dies, wird das zumindest als versuchte schwere Körperverletzung gewertet.Zitat:Warum sollte man das angeben müssen?
Corona überträgt sich jedoch bei einfachem Kontakt, nicht so wie HIV bei nur bestimmten Handlungen.
Wie gesagt auch mir ist klar, dass Viren nicht unendlich lange überleben. Trotzdem bin ich der meinung, dass bei am Körper getragener Kleidung eine Informationspflicht besteht. Aber wie schon gesagt, rechtliche klarheit gibt es diesbezüglich noch nicht.
Evtl kannst du aber meinen Gedankengang etwas besser verstehen, jetzt...
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