Couch defekt - kaum nutzbar

3. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb512318-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Couch defekt - kaum nutzbar

Hallo :)
Mein Partner und ich sind letzten Sommer in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen. Da alles perfekt sein sollte, haben wir die Wohnung komplett neu eingerichtet mit u.a. einer neuen Couch.

Wir haben die Couch im Juni 2018 gekauft. Diese war ein Ausstellungsstück und daher auch von 1099,00 auf 700,00 reduziert. Wir haben die Couch dann einlagern lassen da wir erst Ende Juli umgezogen sind. Selbstverständlich haben wir uns die Couch im Laden genau angeschaut und nach Mängel geschaut - keine Spur. Aus diesem Grund wurden auch keine Mängel im Kaufvertrag festgehalten. Ende Juli haben wir unsere Couch dann geholt und mussten mit erschrecken feststellen, dass zwei von drei Lederseiten leichte Risse hatten ( sei wohl den Mitarbeitern bei der Einlagerung passiert ). Natürlich haben wir direkt reklamiert und wurden mit einem 75 Euro Gutschein vertröstet ( was für mich schon eine unverschämt war ). Nach Aufbau der Couch stellten wir fest das ein Kissen fehlte, also sind wir wieder los und haben auch das reklamiert. Diesmal würden wir mit einem 15 Euro Gutschein vertröstet den wir nicht angenommen haben.

Ende august Anfang September teilten wir der Verkäuferin die parallel auch zur Familie gehört mit, dass die Liegefläche ( extra breit ) zu zweit kaum nutzbar ist da sich da eine kule gebildet hat. Liegt man da zu zweit kann der andere sich nicht mehr drehen weil keine Chance besteht aus der kule rauszukommen ( wohlgemerkt ich 51 kg und mein Partner 80 kg ). Für uns war klar dass ist zu viel des Guten und es muss JETZT was passieren. Es passierte aber nichts. Ewiges drauf ansprechen hat wohl nichts gebracht. 21.11 wurde dann der Fall seitens des Möbelhauses aufgenommen und sie schickten uns jemanden vorbei. 27.11 kam dann ein Mitarbeiter. Freundlichst bat ich ihn dadrum sich doch bitte mal zu setzen. Seine Aussage war dann: gute Frau ich seh das ja schon wenn sie sich da hinsetzen, aber ich mit meinen 150 kg werde mich der Sache nicht annehmen können denn wenn ich mich da hinsetzte komm ich niewieder aus der kule raus"! ... er gab es dann an den Hersteller weiter. Mitte Januar 2019 kam dann die Nachricht, Reklamation abgelehnt. Wir also wieder ins Möbelhaus und haben direkt mit der Geschäftsführung gesprochen. Leider ohne Erfolg. Dieser meinte er würde uns keinen Mitarbeiter mehr vorbei schicken der sich der Sache annehmen kann, da jeder anders empfinden würde und wir nicht mehr an Service erwarten können da wir ja kein Möbelstück für einen höheren wert gekauft haben und bei einem Möbelstück für 700 Euro darf man auch keine Erwartungen haben. Wir haben uns dann entschieden die Couch zurückzugeben. Das Möbelhaus reagierte dann so auf unsere Entscheidung dass sie uns noch 470 Euro auszahlen. Begründung, wir hätten die Couch schon seit nem halben Jahr und sie ziehen uns die beiden Gutscheine ab.

Nun zu meinen Fragen:

Ist das alles so rechtlich ??
Haben wir gar keine Chance auf eine reperatur oder ein Austausch des Möbelstücks ??
Steht uns nicht unser Geld zu ?
Können die uns dass alles abziehen ? Wir haben den Gutschein ja nicht als Dankeschön oder zusätzlich bekommen sondern als Entschädigung, ebenso haben wir die Couch bereits nach 3 Wochen reklamiert. Nur sind die seitens des Möbelhauses nicht in die Pötte gekommen.

Ich wäre wirklich sehr sehr dankbar wenn uns jemand weiterhelfen kann !!!
Vielen Dank vorab und liebe Grüße !!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb512318-67):
Wir haben uns dann entschieden die Couch zurückzugeben.

Und die Rücknahme erfolgte auf welcher Rechtsgrundlage? Kulanz? Garantie? ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb512318-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Entscheidung die Couch zurückgeben zu müssen erfolgte darauf, dass uns keine andere Wahl gelassen wurde. Reparatur wie ein Austausch wurde abgelehnt. Wir haben ja auch Gewährleistung oder liegen wir da falsch ?

Lg

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb512318-67):
Haben wir gar keine Chance auf eine reperatur oder ein Austausch des Möbelstücks ?


Grundsätzlich ja, hier aber wohl nicht, da die Rückabwicklung des Kaufvertrages - so wie es oben von dir beschrieben wurde - von Dir gefordert wurde
Zitat (von fb512318-67):
Wir haben uns dann entschieden die Couch zurückzugeben.
.
Auf die Klärung der Frage, ob auch ein Anspruch auf Reparatur oder Austausch bestanden habe, kommt es jetzt gar nicht mehr an.
Unabhängig davon scheint aber eine Reparatur (Kuhle) ja bauartbedingt nicht möglich zu sein und ein Austausch bei einem reduzierten Einzelstück? Wie soll das gehen?

Daher ist euer Entschluss zur Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises unter Abzug eines Nutzungsvorteils folgelogisch.
Der Wert des bereits erhaltenen Gutscheines ist, da er den Kaufpreis ja indirekt minderte abzuziehen.
Der zweite Gutschein darf alelrdings nicht abgezogen werden, da ihr ihn ja nicht angenommen habt.

Ob die Differenz zwischen 625 € (700 minus 75) und und 470 € angemessen ist, kann ich nicht beurteilen, da es dazu keine Erfahrungswerte gibt und wir hier auch nicht den aktuellen Zustand der Couch und die Abweichungen zum Zustand bei Übergabe kennen.

Zitat (von fb512318-67):
Wir haben ja auch Gewährleistung oder liegen wir da falsch ?


Nein, du liegst nicht falsch. Der Anspruch besteht in gesetzlich festgelegtem Umfang aber der Händler kann die von Dir gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen wenn ihm dadurch unverhältnismaßig hohe Kosten entstehen.
Bei einem bereits preisreduzierten Einzelstück dürfte davon auszugehen sein.


Ganz allgemein, ihr habt euch von Anfang an sehr unklug verhalten. Das erschwert jetzt die rechtliche Duchsetzung durchaus vorhandener Möglichkeiten ungemein.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb512318-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Super vielen Dank ! Dann sind wir teils schon ein bisschen schlauer.

Eventuell habe ich das falsch formuliert, wir haben für uns die Entscheidung getroffen die Couch zurückzugeben haben dies aber noch nicht gemacht.

Haben Sie denn allg irgendwelche Tipps oder Ratschläge wie wir jetzt am besten Vorgehen sollen oder weiter handeln sollen ?

Vielen Dank und Lg !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb512318-67):
Natürlich haben wir direkt reklamiert

Zitat (von fb512318-67):
Ende august Anfang September teilten wir der Verkäuferin die parallel auch zur Familie gehört mit,

Diese Mitteilungen bzw. deren Zugang beim Verkäufer könnte man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb512318-67
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Mitteilung über die Reklamation kann man schriftlich im direkten Kontakt zu unserer Verkäuferin nachweisen ( auch im Nachhinein ) und zum anderen durch einige Zeugen die bei einem Familientreffen bei uns am Tisch saßen wo dieses Thema laut und klar mit der Verkäufern (da sie ja ebenso ein Familienmitglied ist) diskutiert wurde. Sie streitet auch nicht ab, dass wir sie direkt darüber in Kenntnis gesetzt haben (zumindest uns gegenüber nicht).

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fb512318-67):
Eventuell habe ich das falsch formuliert, wir haben für uns die Entscheidung getroffen die Couch zurückzugeben haben dies aber noch nicht gemacht.


Wenn ihr das noch nicht kommuniziert habt woher wisst ihr dann, was der Verkäufer zu erstatten bereit ist?

Zitat (von fb512318-67):
und zum anderen durch einige Zeugen die bei einem Familientreffen bei uns am Tisch saßen wo dieses Thema laut und klar mit der Verkäufern (da sie ja ebenso ein Familienmitglied ist) diskutiert wurde.
private und sicher nicht geschäftliche Diskussion.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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