Couch gekauft, keine Lieferung bzw. nach Wareneingang

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Couch gekauft, keine Lieferung bzw. nach Wareneingang

Hallo zusammen,

Wir haben gerade das Problem dass wir eine Ledercouch bei einem großen Möbelgeschäft gekauft hatten.
Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Lieferung 8-10 Wochen dauern kann und mussten eine Anzahlung leisten.
Die 10 Wochen sind nun rum und wir haben noch immer keine Couch. Auf dem Vertrag wurde auch vermerkt unter dem Feld "Lieferung": "Nach Wareneingang".
Nun hatte ich gestern angerufen, wann wir mit der besagten Couch rechnen können, da wir letztes Wochenende auch die alte Couch entsorgt hatten. Die Mitarbeiterin sagte uns, dass wir dbzgl zurückgerufen werden, aber haben natürlich keinen Rückruf erhalten, weshalb ich am Montag nochmal Kontakt aufnehmen werden.
Nun ist meine Frage, was wir persönlich unternehmen können, um den Vorgang zu beschleunigen, da ich schon etwas von knapp einem Jahr Lieferzeit in Internetforen gelesen habe.
Kann man das Möbelhaus in Verzug setzen?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114309 Beiträge, 38976x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass die Lieferung 8-10 Wochen dauern kann und mussten eine Anzahlung leisten.

Steht irgendwas zum Thema "Lieferzeiten" und "Verzug" in den vertraglichen Vereinbarungen? Wenn ja, was genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Es steht nur etwas unter Rubrik Verzug des Käufers und bei Lieferzeiten hat der Käufer bei Herstellung das Recht dem Verkäufer in Verzug zu setzen aber muss eine Nachfrist von Max 18 Tagen gewähren.
Das Problem dass ich hier sehe ist das nirgends die 8-10 Wochen Lieferung stehen sondern nur Nach Wareneingang. Somit haben wir nicht einmal die Möglichkeit den Verkäufer kn Verzug zu setzen, sehe ich das richtig?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114309 Beiträge, 38976x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Somit haben wir nicht einmal die Möglichkeit den Verkäufer kn Verzug zu setzen, sehe ich das richtig?

Sieht man zum Glück falsch.
Sonst würden die im schlimmsten Fall im Altenheim ankommen mit "hier ist die Couch, sie erinnern sich vor 30 Jahren ..."


Einfach einen Brief schreiben, mit Zustellnachweis.
Darin fordert man die Lieferung, setzt eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens) und teilt mit das man nach ablauf der Frist vom Vertrag zurücktritt und sich Schadenersatzforderungen vorbehält.



Dann mal abwarten, was sich da tut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Vielen vielen dank, das werden wir versuchen :) !

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