Couch nach langer Lieferzeit falsch geliefert

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.09.2023 08:22:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Couch nach langer Lieferzeit falsch geliefert

Hallo zusammen,

ich habe im Internet eine modulare Couch konfiguriert und bestellt. Heute, nach 7 Wochen, wurde die Couch geliefert und leider fehlt bei einem Teil ein aufpreispflichtiges Feature. Ich habe direkt Kontakt aufgenommen und mir wurden zwei Lösungen vorgeschlagen:

1. Sie bestellen die komplette Couch neu, so wie ich sie bestellt habe. Allerdings wurde mir gesagt dass man dann "zeitnah" die falsche Couch abholen würde um sie möglichst ungenutzt verkaufen zu können (Hersteller nimmt nicht zurück).
2. Man erstattet mir den Preis des bestellten Features plus ein noch näher zu definierendes Entgegenkommen des Verkäufers und ich behalte die Couch wie geliefert.

Das bestellte Feature (Sitztiefenverstellung) ist mir persönlich sehr wichtig und nicht nur eine Kleinigkeit. Allerdings wurde mir indirekt "angedroht" man würde die falsche Couch zügig abholen und ich müsste erneut 7 bis 9 Wochen warten bis die neue richtige Couch geliefert wird. Wie sieht die rechtliche Situation aus wenn ich den Verkäufer auffordere die bestellte Ware zu liefern? Darf ich in der Zwischenzeit die Couch nutzen? Darf er sie schlimmstenfalls morgen abholen und ich sitze wieder 7 bis 9 Wochen auf dem Boden? Habe ich in dem Fall dass ich wieder lange Zeit couchlos bin Anspruch auf Schadensersatz?

Viele Grüße und danke für die Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 322x hilfreich)

Zitat (von Dieser Flo):
Wie sieht die rechtliche Situation aus wenn ich den Verkäufer auffordere die bestellte Ware zu liefern?
Ihm ist eine angemessene Frist zu setzen. Diese beträgt idR. mind. 14 Tage, kann aber auch durchaus mal länger sein. Handelt es sich bei der Couch zB um eine Einzel- oder Sonderanfertigung? Evtl. wären aber hier 28 Tage zuzumuten.

Zitat (von Dieser Flo):
Darf ich in der Zwischenzeit die Couch nutzen?
Insofern sie nicht abgenutzt wird, wird es der Käufer nicht merken. Ist mit Verschleiß zu rechnen, müsste man sich die Abnutzung schon in Rechnung stellen lassen - man weiß ja, dass man sie nicht behalten wird.

Zitat (von Dieser Flo):
Darf er sie schlimmstenfalls morgen abholen
Grundsätzlich ja. Ich würde dem Händler aber 3 umgängliche/gängige Abholtermine zur Auswahl anbieten, von dem er sich einen Aussuchen möge. zB. 1. Mo. 8-12h, Mi 12-15h oder Sa. 10-14h.

Zitat (von Dieser Flo):
und ich sitze wieder 7 bis 9 Wochen auf dem Boden?
Sie dürfen sich dann auch ruhig einen Stuhl nehmen...

Zitat (von Dieser Flo):
Habe ich in dem Fall dass ich wieder lange Zeit couchlos bin Anspruch auf Schadensersatz?
Jain. Sie könnten dann vom Kaufvertrag zurücktreten und ggf. einen Deckungskauf vornehmen. In der Praxis wird es dann aber wohl auf "Geld zurück, Keine Couch" hinauslaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116159 Beiträge, 39213x hilfreich)

Zitat (von Dieser Flo):
Das bestellte Feature (Sitztiefenverstellung) ist mir persönlich sehr wichtig und nicht nur eine Kleinigkeit.

Nachrüstbar ist die nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.09.2023 08:22:34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke NaibaF123,

abgesehen von dem Stuhlkommentar sehr hilfreich ;)

---

Zitat (von Harry van Sell):
Nachrüstbar ist die nicht?


Wenn sie nachrüstbar wäre hätten wir das Problem nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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