Couchgarnitur wieviele Nachbesserung?

18. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
moritz3278
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Couchgarnitur wieviele Nachbesserung?

Hallo,

ich haben folgendes Problem. Vor ca. 1,5 Jahren habe ich mir eine Couchgarnitur gekauft. Nach ca. einem halben Jahr sind die ersten Mängel aufgetreten. Diese wurden recht zügig und ohne Probleme behoben. Es waren aufgegangene Nähte.
Nun habe ich das selbe Problem wieder. Einmal an der gleichen Stelle und noch eine Neue. Ich habe den Schaden vor ca. 4 Wochen gemeldet. Nachdem eine Woche lang nichts passiert ist habe ich nochmal angerufen und man sagte mir das sich der Reparaturservice in der 7.KW melden würde. Nun heute nochmal angerufen und gesagt bekommen er wird sich diese Woche melden.

Ich bin total unzufrieden mit dem Sofa. Nun meine Frage.
.
Kann ich jetzt schon vom Kaufvertrag zurück treten oder muss ich nochmehr Nachbesserung ertragen? Es zeichnet sich schon ab das wieder neue Löcher entstehen. Ab wievielen Nachbesserungen kann ich vom Vertrag zurück treten?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.

Lg Moritz

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

2 Nachbesserungen musst du über dich ergehen lassen, bevor du vom Kauf zurücktreten könntest.

Da kommt aber ein ganz gewaltiges Problem auf dich zu, wenn du das wirklich möchtest.

Ich möchte behaupten, dass die Firma die Reparaturen bis dato entweder auf Kulanz, oder Herstellergarantie ohne zu murren ausgeführt hat, denn eigentlich müsstest du nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe an dich vor 1,5 Jahren bestanden hat.
Das ist ohne (sehr teure Gutachten) fast unmöglich.

Mir würden viele mögliche Argumente des Händlers einfallen, die Du kaum widerlegen könntest, um eine weitere Reparatur nicht durchführen zu müssen.....

Gewährleistung und Garantie sind kein 2 Jahre sorglos Paket.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moritz3278
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Das es kein 2 Jahre formlos Paket ist ist klar. Wenn allerdings immer wieder irgendwelche nähte aufgehen ( auch und vorallem die schon reparierten) ist doch wohl ein Problem was ganz klar von Anfang am bestand und auch schlechte Qualität und Verarbeitung zurück zu führen ist. Oder sehe ich das falsch?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
ist doch wohl ein Problem was ganz klar von Anfang am bestand und auch schlechte Qualität und Verarbeitung zurück zu führen ist.


Schlechte Qualität und Verarbeitung, muss nicht unbedingt ein Mangel sein.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Schlechte Qualität und Verarbeitung, muss nicht unbedingt ein Mangel sein.


Bedeutet grob, bei einem Sofa für 125€ aus dem "Zweiradmarkt", ist davon auszugehen, dass allein Aufgrund des Preises nicht mit "premium Qualität" und einer Nutzungsdauer von mehreren "Jahrzehnten" zu rechen ist.

Andererseits ist es einem Sofa im mittleren 4 stelligen Bereich durchaus zuzumuten, dass es sich nicht nach 1,5 Jahren in seine Bestandteile auflöst.

Aber wie gesagt, selbst wenn die aktuellen Mängel auf Qualitäts- oder VerarbeitungsFEHLER zurückzuführen wären, sind Sie in der Beweispflicht.

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#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
> Nach ca. einem halben Jahr aufgegangene Nähte: aufgegangene Nähte ... wurde recht zügig und ohne Probleme behoben.

Ich möchte behaupten, dass die Firma die Reparaturen bis dato entweder auf Kulanz, oder Herstellergarantie ohne zu murren ausgeführt hat, denn eigentlich müsstest du nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe an dich vor 1,5 Jahren bestanden hat.


Ob eine Nacherfüllungsmaßnahme des Verkäufer aus Käufersicht als stillschweigendes Anerkenntnis einer Mängelbeseitigungspflicht zu sehen ist, wird von Art, Umfang und Kosten der Reparaturmaßnahme abhängen. Nur wo es sich um eine absolute Bagatelle handelt ( unscheinbarer Lackkratzer am Neuwagen ), wird man in einer einfachen, schnellen, unklompiizierten und unaufwendigen Ausbesserunbg des Verkäufer möglicherweise noch kein Anerkenntis einer Nacherfüllungspflicht sehen können; der Verkäufer könnte ja zunächst rein aus Kulanz, zur gütlichen Streitbeilegung tätig geworden sein.

quote:
aufgegangene Nähte: aufgegangene Nähte ... wurde recht zügig und ohne Probleme behoben.


Dauer und Kosten der Nahtkorrektur schließen aus, daß der Verkäufer rein aus Kulanz tätig geworden sein könnte.

Ganz sicher wird sich der Verkäufer nicht darauf herausreden können, sein Tätigwerden sei lediglich im Rahmen einer Garantiezusage erfolgt.

RK

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#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
Schlechte Qualität und Verarbeitung, muss nicht unbedingt ein Mangel sein.


Es wäre höchstens dann kein Mangel, wenn ausdrücklich vereinbart worden wäre, daß die Couch-Garnitur bei normaler Benutzung nach spätestens 6 Monaten mindestens eine aufgegangene Naht aufweisen wird.

Wenn nichts dergleichen vereinbart wurde, dann läge bei fehlender Gebrauchstauglich ein Anfangsmangel vor. Und wenn dem Sofa Eigenschaften wie "Nahtstrapazierbarkeit" fehlen, die typisch sind bei anderen Sofas und die von Waren der Art "Sofas" berechtigterweise erwartet werden können, dann ist ein Billig-Sofas mangelhaft - selbst wenn man aufgrund des geringen Kaufpreises argwöhnen müßte, daß es einem gewöhnlichen Gebrauch nur wenige Monate standhalten wird.

RK

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#7
 Von 
moritz3278
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal schönen dank für die ganzen Meinungen.

Ich hab Grad nochmal nachgeschaut und die erste naht ist schon nach nixhtmal 3 Monaten aufgegangen. Auf jeden Fall gibt mir das genug gründe einen versuch zu starten vom Vertrag zurück zu treten. Das Sofa war mit 1000euro nicht Grad premiumqualität aber für mich ist das sehr viel Geld und lasse mich ungern verarschten.
Das dat ding nicht mein leben lang halten wird war mir klar aber ich denke und das beweisen glaube ich auch die Schäden das Sofa war von Anfang en fehlerhaft.
Habt ihr Vllt. Noch Ratschläge wie ich da am besten vorgehen sollte?

Schönen dank schonmal im Vorraus

Gruß Moritz

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

quote:
Noch Ratschläge wie ich da am besten vorgehen sollte?


quote:
Kann ich jetzt schon vom Kaufvertrag zurück treten oder muss ich nochmehr Nachbesserung ertragen?


Erneut die Reparatur verlangen, diesmal mit deutlichem Hinweiß auf alle vorhandenen (auch anfängliche) Schäden, sprich, ALLE Nähte, die auch nur ansatzweise anfangen sich aufzulösen reklamieren, denn viel Zeit hast du nicht mehr, wenn du tatsächlich irgendwann vom Vertrag zurücktreten möchtest, zumindest wird es deutlichn schwerer.,
Ebenfalls musst du dir im Falle eines Rücktritts einen Nutzungsabzug gefallen lassen. Wie hoch der ausfällt, keine Ahnung...

quote:
Das Sofa war mit 1000euro nicht Grad premiumqualität aber für mich ist das sehr viel Geld


Naja, es ist kein Rolf Benz, aber nun auch kein "Sperrmüll ab Kaufdatum". Für 1000€ kann man schon erwarten, dass die Sitzgelegenheit nicht nur als Anschauungsobjekt dienen kann.
Wie gesagt, so schnell wie möglich reklamieren, einmal dürfen sie noch nachbessern.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Habt ihr Vllt. Noch Ratschläge wie ich da am besten vorgehen sollte? <hr size=1 noshade>



Hier ist ja die Nachbesserung gescheitert, Nähte gehen auf, damit kann mn im Prinzip sofort zurücktreten.

Da war lange unklar, wie das mit der Beweislast ist, was der Käufer beweisen muss. Der BGH sieht das so:

BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

Der Käufer einer Sache genügt seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiterhin auftritt. Anders ist dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruht

Das Problem it die fett hervorgehobene Passage. Kann man das ausschliessen? Wenn der Händler sich darauf beruft, würde das vom Gutachten eines teuren Sachverständigen abhängen. "Möglicherweise", schon wenn die Möglichkeit beteht, hat man verloren.

Denkbar: Es liegt ein Nähfehler vor, die Frage ist, ob sich das nachweisen lässt.

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