DHL-Paket ging verloren

9. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
pi380
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL-Paket ging verloren

Hallo,

ich bin ziemlich ratlos...
Wir haben im Januar 2009 unsere Eheringe beim einem Juwelier auf der Hamburger Hochzeitsmesse bestellt. Dieser hat seinen Sitz in Niedersachen, wir in Hamburg. Wo die Ringe fertig waren, hat der Juwelier uns diese mit einem DHL-Paket verschickt. Leider hatten die Ringe nicht das vereinbarte Design, so haben wir in gegenseitigem Einverständnis die Ringe wieder in das selbe Paket eingepackt und auf dem selben Postweg (DHL) zurück verschickt. Diese sind aber dort nie angekommen.
Laut Sendungverfolgung auf DHL-Website ist das Paket nie bis zur Sammelzentrale angekommen.
So! Nun sitzen wir da mit einem Schaden über € 2400,-, die wir bereits dem Juwelier bezahlt haben. (Erst war die Anzahlung, dann nach dem das Paket weg war, mussten wir auch noch einen Anteil zu zahlen!)
Nun sind es 8 Monaten vergangen und gute Frau in der Versicherungsabteilung bei der Post spielt immer noch den schriftlichen Verkehrpinpong mit uns!
Wir waren auch shcon bei der Polizei und haben Anzeige gegen Unbekannten gemacht. Nach vier Wochen haben wir ein Schreiben bekommen, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil der Täter nit ermittelt werden konnte. Das Beste auf dem Schreiben war, dass die Adresse von der Poststelle ganz falsch war. Da frag ich mich, wo und was wurde denn von unserer Polizei ermittelt.
Wie auch immer, seit 4 Wochen heißt es nun von der DHL: sie würden sich bei uns melden, wenn sie die Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen.
Wir haben bei uns kaum 500m um die Ecke eine kleine Poststelle intergiert in einem Vino-Weinladen mit 2 Besatzung. Die Postdame an dem Tag habe ich extra noch nach der Versicherung gefragt, da ich bis dahin noch nie ein Paket mit einem solch wertvollem Inhalt verschickt hatte. Und da der Juwelier diesen Postweg genommen hat, dachte ich mir nichts böses dabei.

Meine Frage: wer haftet für den entstandenen Wertschaden?
Wir, die Käufer und Sender? Der Juwelier? Oder die DHL?


Ich hoffe, einer von euch kann mir helfen...
Vielen dank im Voraus!
Pi


-----------------
""

-- Editiert am 09.10.2009 20:18

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Der Sachverhalt lässt einige Fragen offen, die auch nicht so ohne weiteres ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten zu beantworten sind, insofern nur einige Gedanken dazu:

Bei Trauringen im Wert von EUR 2400,00 dürfte es sich um Valoren der Klasse II handeln, sie gehören zu den Verbotsgütern und sind lt. AGB der DHL von der Beförderung ausgeschlossen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DHL PAKET/ EXPRESS NATIONAL
(AGB PAKET/ EXPRESS NATIONAL)*

2 Vertragsverhältnis - Begründung und Ausschluss von Verbotsgut

2) Verbotsgüter sind:

6. Sendungen, die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine,
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten,
Scheck-, Kreditkarten, gültige Briefmarken, gültige Telefonkarten
oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im
Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren
durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von
mehr als 500,- EURO enthalten; Näheres bestimmt die Übersicht
Wertgegenstände;


http://www.dhl.de//mlm.nf/dhl/images/download/dhl_de/agb/agb_paket_express_nat_010709.pdf

http://www.dhl.de//mlm.nf/dhl/images/download/dhl_de/agb/agb_zulaessige_wertgegenstaende_090701.pdf

Eine Beförderung ist nur per DHL Valuepack erlaubt:

http://www.dhl.de/dhl?tab=1&skin=hi&check=yes〈=de_DE&xmlFile=1189

quote:
Wir haben bei uns kaum 500m um die Ecke eine kleine Poststelle intergiert in einem Vino-Weinladen mit 2 Besatzung. Die Postdame an dem Tag habe ich extra noch nach der Versicherung gefragt, da ich bis dahin noch nie ein Paket mit einem solch wertvollem Inhalt verschickt hatte. Und da der Juwelier diesen Postweg genommen hat, dachte ich mir nichts böses dabei.


Man kann sich in etwa vorstellen, welche Probleme das aufwerfen kann. Die DHL ist in der Umstrukturierung, Postfilialen werden geschlossen, zunehmend werden kleine Geschäfte und Kioske als Vertragspartner eingesetzt, um Kosten zu sparen. Und hier ist es auch noch ein Unterschied, ob es sich um einen Postpoint handelt oder um eine offizielle Filiale der DHL. Der Unterschied liegt naturgemäß in der Qualifikation der Vertragspartner. Bereitet die Annahme der Sendungen aufgrund des AGB- und Tarif-Dschungels oftmals schon gestandenen Mitarbeitern in den großen Postämtern Kopfzerbrechen, so sind oftmals die kleinen Filialen absolut überfordert, man weiß einfach mit speziellen Produkten nicht umzugehen. Die Seriösität steht und fällt mit dem Vertragspartner.

Ich spekuliere jetzt ein bisschen:

"Habe hier eine wertvolle Sendung, ist es ok, wenn ich diese per DHL Paket versende?" "Ja, sicher!" Und dann ist das Paket weg.

Was die Ermittlungen betrifft:

Das wird auch nicht aufzuklären sein. Fest steht, dass die Sendung angenommen wurde, man hat ja einen Einlieferungsbeleg bekommen. Jetzt wird es darauf ankommen, normalerweise wird die Sendung eingescannt, der Ablauf ist wieder unterschiedlich, ob Postpoint oder Filiale. Postpoints haben spezielle Paketaufkleber, Wertmarken und sind in ihrer Tätigkeit auch beschränkt, können nicht jede Sendung annehmen.

Ein nächstes Mal wird die Sendung eingescannt, wenn sie ins Frachtzentrum eingeliefert wird. Es ist also nicht feststellbar, ob die Sendung den Shop verlassen hat oder ob sie auf dem Transport zum Frachtzentrum abhanden gekommen ist. Es gibt also mindestens 2 Beteiligte.

Das Verhalten seiner Vertragspartner wird sich die DHL möglicherweise zurechnen lassen müssen. Wenn man z. B. ausdrücklich nach einem versicherten Versand für einen Wertgegenstand fragt und man wird falsch beraten, kann das durchaus zu einer Haftung des Versandunternehmens führen, immerhin wurde die Sendung ja angenommen.

Problem ist natürlich immer, ob man das beweisen kann.

quote:
Wo die Ringe fertig waren, hat der Juwelier uns diese mit einem DHL-Paket verschickt. Leider hatten die Ringe nicht das vereinbarte Design, so haben wir in gegenseitigem Einverständnis die Ringe wieder in das selbe Paket eingepackt und auf dem selben Postweg (DHL) zurück verschickt. Diese sind aber dort nie angekommen.


Wie sollte es denn weiter gehen. Der Juwelier hat nicht das Vereinbarte geliefert, sondern etwas anderes, ein aliud. Sollten die "richtigen" Ringe noch geliefert werden oder war man sich einig darüber geworden, vom Vertrag zurückzutreten -> Ringe zurück -> Geld zurück im Gegenzug?

Ein Widerruf kommt hier nicht in Frage, bei Messeverkäufen gibt es kein Widerrufsrecht. Der Händler hat selbst die Ringe (wahrscheinlich der Kosten wegen und weil bisher alles gut gegangen ist per DHL Paket versendet, wobei es auch noch zu klären wäre, ob er es nicht höher versichert hat, was möglich ist, für einen Aufschlag von EUR 3,50 wäre ein Paket bis EUR 2.500,00 versichert.

Jedoch würde auch hier die DHL nicht haften, wenn das Paket verloren ginge, da Valoren der Klasse II lt. AGB grundsätzlich nicht zulässig sind.

Ob man aus der Versandart des Händlers Rückschlüsse für den eigenen Versand schließen darf, ist nicht unproblematisch, immerhin haftet der Händler für den Verlust seiner Sendung beim Verbrauchsgüterkauf unabhängig davon, ob er selbst den Schaden ersetzt bekommt oder nicht.

Beim Widerruf wird teilweise davon ausgegangen, dass eine Rücksendung, die in der Form vorgenommen wurde, wie man sie selbst vom Händler erhalten hat, genügt. Ein Widerruf kommt hier aber nicht in Frage, wie dargelegt.

Es wird möglicherweise darauf ankommen, was vereinbart war und wenn gar nichts zu der Rücksendung vereinbart war, wird es nach den Vorschriften über den Rücktritt laufen, wenn es denn ein Rücktritt sein sollte. Selbst wenn die Gefahr für die Sache wieder auf den Händler zurückspringt, stellt sich die Frage, ob der Käufer nicht für eine nicht den Vorschriften des Versandunternehmens entsprechende Rücksendung haften oder zumindest mithaften müsste, hier käme wieder die DHL bzw. ihr Vertragspartner mit der Falschberatung ins Spiel.

Hinzu kommt, dass man es mit der DHL mit einem äußerst unangenehmen Vertragspartner zu tun hat, die Verschleppungstaktik ist bekannt, die DHL zieht alle Register, um nicht haften zu müssen. Bewegung in die Sache kommt oft erst nach Klage, die sich auch noch zäh dahin bewegen kann.

Eine schwierige rechtliche Situation, wie ich meine.











-----------------
""

-- Editiert am 10.10.2009 10:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.595 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.170 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen