Hallöchen,
ich habe bei einer Privatperson gegen Vorkasse 600 EUOR ein iphone gekauft. DHL lieferte mir ein Paket ohne dem Inhalt Iphone; nur Füllmaterial.
Polizeiliche Meldung gegen unbekannt habe ich gemacht.
Jetzt habe ich heute morgen erfahren, dass das paket bei DHL bi s500 EUOR verischert ist. Versichert sind nur solche Fälle, wo nach Aufgabe des Paketes der Inhalt abhanden kommt. Ich gehe davon aus, dass dies hier passiert ist. Der Verkäufer hat mir den Einlieferungsbeleg zugesandt, aus dem ein höheres Gewicht sich ergibt als mir zugesandt wurde. D.H. der Inhalt ist nach Aufgabe bei der Post verschwunden.
Wenn meine Annahme richtig ist, wird DHL 500 EURO an den Absender überweisen.
Wie komme ich dennn an mein Geld ???
Ich wäre echt um jeden Rat dankbar... wie ich damit umgehe....
Danke schon mal für die Rückmeldungen
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-- Editiert Agatha66 am 05.12.2011 15:08
DHL lieferte ein leeres Paket
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Du forderst den VK auf den Schaden DHL zu melden und das Geld zu verlangen. Sobald er es hat bekommst du es zurück.
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Es ist besser, wenn der Verkäufer den Anspruch schriftlich an Sie abtritt (mittels Abtretungserklärung), dann können Sie sich um die Regulierung kümmern und bekommen den Betrag von DHL direkt zurückerstattet.
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Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich würde gerne die Lösung mit der Abtretung machen, d.h. aber auch, da das Paekt nur bis 500 EURO versichert ist, muss der Verkäufer mir den Restbetrag bis zu meinem gezahlten Betrag ersetzen und das macht der doch bestimmt nicht, oder ??
Ode rhabe ich nur Anspruch auf den versicherten Betrag?
Wie soll ich denn da vorgehen. Sorry, aber ich war noch nie in so einer Situation..
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Wenn der Verkäufer nicht liefert bzw. die Ware verloren geht und er eine ausreichend hohe Versicherung schuldhaft unterlassen hat, dann muss der VK den vollen Betrag zurückerstatten.
Wäre zu klären was im Einzelfall zu Versicherung etc. vereinbart wurde und ob es Haftungsausschlüsse gibt.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
die Verkäuferin wollte sich um die ausreichende Versicherung kümmern und zu Haftungsauschluss wurde nichts vereinbart.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Verkäuferin den gesamten gezahlten Betrag zurückzahlen.
Richtig?
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quote:
muss der Verkäufer mir den Restbetrag bis zu meinem gezahlten Betrag ersetzen und das macht der doch bestimmt nicht, oder ??
Das kommt m.E. darauf an welche Art von Versand angegeben wurde.
War ein "DHL Paket" Bestandteil des Kaufvertrags so können Sie bei einem Privatverkauf lediglich die besagten 500 Euro erwarten.
Was genau wurde bezüglich des Versandes vereinbart?
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quote:
die Verkäuferin wollte sich um die ausreichende Versicherung kümmern und zu Haftungsauschluss wurde nichts vereinbart.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Verkäuferin den gesamten gezahlten Betrag zurückzahlen.
Richtig?
Das habe ich zu spät gelesen. ;-)
quote:
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Verkäuferin den gesamten gezahlten Betrag zurückzahlen.
Ja. Eine "ausreichende Versandversicherung" umfässt m.E. den kompletten Betrag.
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Taktisch klug wäre es den Ball erst mal flach zu halten. Warte bis er die 500 geschickt hat, bevor du ihm erklärst das die nicht ausreichen :-)
Und lass ihn das klären, ist auch einfacher für dich.
DHL wird das in 2-3 Wochen sicher geklärt haben.
Danach stellt du die Rechnung über den Restbetrag. War vereinbart das er "versichert" versendet dann muss die gesamte Summe versichert sein. War "DHL" oder "HERMES" vereinbart sieht es evtl. anders aus.
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Danke erst einmal. Das hat mir schon mal sehr weitergeholfen...
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quote:<hr size=1 noshade>War ein "DHL Paket" Bestandteil des Kaufvertrags so können Sie bei einem Privatverkauf lediglich die besagten 500 Euro erwarten. <hr size=1 noshade>
IMO nein. "DHL Paket" beinhaltet erst mal nicht, daß damit die Versicherung vereinbarterweise auf die für ein DHL-Paket minimal mögliche beschränkt sein sollte.
Nehmen wir ein absurdes Beispiel: K kauft bei V einen Schrank, vereinbart ist "Lieferung per Brieftaube". Der Schrank ist aber zu schwer, die Taube stürzt auf halber Strecke ermattet ab und der Schrank ist kaputt. Will V nun ernsthaft argumentieren, er habe vertragsgemäß gehandelt, indem er nur eine Brieftaube eingesetzt hat statt der nötigen vier?
Grundsätzlich sollte hier von dem Gewollten (ausreichende Versicherung) ausgegangen werden und nicht nach dem wörtlich Gesagten, §133 BGB .
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"Lieferung per Brieftaube" ist eine, mehrere wären "Lieferung per Brieftauben"
Man müsste wissen was genau vereinbart wurde.
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quote:<hr size=1 noshade>Daher ist es enorm wichtig, dass du nachweisen kannst, welche Versicherungshöhe tatsächlich vereinbart war. <hr size=1 noshade>
Das sollte sich aus der Versandform ergeben, das Paket hat er ja, wieviel VSK bezahlt wurden ist auch klar.
Nach § 285 BGB kann man jedenfalls entweder das Geld, 500 EUR vom VK oder Abtretung des Versicherungs-Anspruchs gegen den Spediteur verlangen.
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quote:
Wenn sich der TE nun darauf beruft, dass der volle Wert versichert sein sollte, ...
Ja, es klingt aber eher so, als ob er sich bisher gar keine Gedanken gemacht hat:
quote:
Jetzt habe ich heute morgen erfahren, dass das paket bei DHL bi s500 EUOR verischert ist. ...
Obwohl Handys und Navis bei allen Paketdiensten sehr häufig veschwinden.
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quote:<hr size=1 noshade>seine pflicht ist mit erfüllung deiner empfangsbestätigung erloschen. <hr size=1 noshade>
Nein, erstens hat er TE nicht das Eigentum verschafft, § 433 BGB . Davon mag er zwar nach § 275 BGB frei geworden sein, die Rechte aus § 285 BGB muss er trotzdem, gerade deswegen abtreten.
quote:<hr size=1 noshade>DHL wird wohl ebenfalls nichts zahlen. <hr size=1 noshade>
Weshalb nicht? TE hat Strafanzeige gestellt. Den "geknackten" Paketen sieht man das an, die Spuren, besonders die Vertuschung sind meistens eindeutig.
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quote:
Weshalb nicht? TE hat Strafanzeige gestellt. Den "geknackten" Paketen sieht man das an, die Spuren, besonders die Vertuschung sind meistens eindeutig.
Das muss nichts bedeuten :-) Kann alles auch der Käufer gewesen sein.
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quote:
Kann alles auch der Käufer gewesen sein.
Schon, aber mit dem Argument würde DHL fast nie haften.
TE soll sich die Ansprüche abtreten lassen und die Verpackung bei DHL mit der Anzeige vorlegen. Das sollte klappen.
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Hallöchen,
ich bin ganz überrascht, wie das hier diskutiert wird. Hilft mir ungemein weiter.
Zur Info: Bei Empfang des PAketes wurde dieses unter den Augen vom Postbote geöffnet, der als Zeuge auftritt und auch aussagt, dass das Paket leer war als ich es bekommen habe . GOTT SEI DANK !!
Dann kann ich nachweisen, dass das Paket bei Aufgabe 2 kg wog und als es bei mir ankam nur noch 300 gramm. Ich habe den Einlieferugnsbeleg vom Verkäufer.
Ich muss noch nachschauen, ob ich es schriftlich habe, dass der Verkäufer eine ausreichende Versicherung abschliesst.
Jetzt, wo das passiert ist, teilte der Verkäufer mir nur mit, dass Sie dachte, dass das ausreicht und sie nicht davon ausgegangen ist, dass der Inhalt verschwindet. Daher hat sie nur 6,90 EURO bei DHL bezahlt.
Die Kosten für den Versand hat zu 100 % der Versender getragen.
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.. so ich habe noch mal nachgeschaut und kann nur schriftlich nachweisen, dass ich den Verk, gebeten habe, das Paket durch einen versicherten Versand zu versenden.
Eine Aussage, dass es ausreichend zu versenden war, wurde nur telefonisch mitgeteilt, aber kann ich nicht nachweisen.
Ist danach mein Erstattungsanspruch dann nur die Höhe von 500 eURO ( DHL Paket)??
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quote:<hr size=1 noshade>Ist danach mein Erstattungsanspruch dann nur die Höhe von 500 eURO ( DHL Paket)?? <hr size=1 noshade>
Ja, siehe § 447 II BGB , "hat der K eine besondere Anweisung erteilt", das ist dein "Job", nicht der des VK. Du trägst beim Privatkauf das Transportrisiko.
So viel wie du bezahlt hast, erhälst du auch an Versicherung.
Ich hoffe mal, daß jetzt nicht auch noch DHL Probleme bereitet.
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.. NA, da bin ich ja mal gespannt.
Soll ich den Verkäufer denn mal fragen , ob ich eine Abtretungsanzeige erhalte??
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quote:
IMO nein. "DHL Paket" beinhaltet erst mal nicht, daß damit die Versicherung vereinbarterweise auf die für ein DHL-Paket minimal mögliche beschränkt sein sollte.
Unabhängig von diesem Fall eine Frage aus Interesse:
Wenn ich etwas bei Ebay im Wert von z.B. 800 Euro privat verkaufe und als Versand DHL Paket (für 6,90 Euro, die der Käufer zu dem Kaufpreis zahlt) angebe- dann ist doch klar, dass dieses Paket nur bis 500 Euro versichert ist?
An TE: Zeugen (in Ihrem Falle der Postbote) sind immer von Vorteil.
quote:
Soll ich den Verkäufer denn mal fragen , ob ich eine Abtretungsanzeige erhalte??
Dies ist m.E. empfehlenswert.
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-- Editiert Empathie am 06.12.2011 13:11
-- Editiert Empathie am 06.12.2011 13:12
Alles ist einem klar. Jeder kennt die Versendungsbedingungen von jedem Versender zu jedem Zeitpunkt. Jetzt weiss ich gar nicht mehr vor so viel Schlauheit?
Man nennt es nachrägliche vom Schuldner nicht zu vertretende (objektive) Unmöglichkeit im Synallagma mit stellvetretendem Commodum.
Jetzt würde mir diese Schlauheit von Juristen mehr als gefallen und besonders ohne das dies eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG darstellt.
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quote:<hr size=1 noshade>Man nennt es nachrägliche vom Schuldner nicht zu vertretende (objektive) Unmöglichkeit im Synallagma mit stellvetretendem Commodum. <hr size=1 noshade>
Seit es den neuen § 275 BGB gibt kommt es darauf zwar nicht mehr an. Objektive Unmöglichkeit liegt hier aber nicht vor, sondern (subjektives) Unvermögen, eine nachträgliche faktische oder persönliche Unmöglichkeit.
Das Unvermögen ist aber eine bloße Einrede, wird also nur berücksichtigt, wenn der Schuldner sich auch darauf beruft.
§ 285 BGB schafft neben § 275 IV BGB einen Ausgleich für den Fortfall der Leistungspflicht, das ist nicht "im Synallagma mit stellvetretendem Commodum".
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