DPD will nicht erstatten, wer muss Strafanzeige stellen ?

15. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
lukas001
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
DPD will nicht erstatten, wer muss Strafanzeige stellen ?

Hallo,
ich habe mir eine Uhr (ca. 400€) bei einem Juwelier bestellt. Paket wurde angeblich erfolgreich zugestellt. Jedoch habe ich es nie was erhalten. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause, hatte nichts vor der Tür und kein Nachbar hat mein Paket, ebenso habe ich kein Abstellt-okay gegeben. Daraufhin habe ich eine "Erklärung des Nicht-Erhalts" von DPD ausgefüllt und dem Juwelier geschickt, der das an DPD weitergeschickt hat. Daraufhin hat der Fahrer von DPD eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er das Paket "DPD ordnungsgemäß" zugestellt hat. Als Beweis war eine Empfängerbestätigung auf dem stand: Kontaktlose Übergabe ohne Unterschrift.

Sehr fragwürdiger Beweis. Jedenfalls bin noch Azubi, ein Anwalt ist viel zu teuer, den Stress kann ich eigentlich auch nicht gebrauchen. Was kann ich nun tun ? Kann ich vom KV zurücktreten und dem gewerblichen Händler bitten sich darum zu kümmern ? er hat schließlich den Vertrag mit der DPD gemacht.

Oder kann ich zur Polizei gehen, dort Anzeige erstatten ? aber was ist, wenn dann DPD einen Anwalt nimmt. Dann muss ich auch einen nehmen ect... Hab das Geld und die Nerven dafür nicht.

Was wäre die beste Lösung ?

Vielen Dank im Voraus und Viele Grüße
Lukas

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31 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Du musst den Verkäufer zur Lieferung auffordern und ihm dazu eine angemessene Frist einräumen.
Der Verkäufer ist hier in der Haftung. Der Verkäufer sollte eine Strafanzeige stellen, denn dieser wurde ja geschädigt, nicht du.

DPD sehe ich nicht in der Pflicht zu zahlen wenn der Versender einen Abstellauftrag erteilt hat. Falls dieser keine Abstellgenehmigung erteilt haben sollte, dann sehe ich DPD in der Haftung.

-- Editiert von User am 15. Februar 2023 10:54

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Daraufhin hat der Fahrer von DPD eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er das Paket "DPD ordnungsgemäß" zugestellt hat.
Das würde ich zum mAnlass nehmen Anzeige zu erstatten. Erstens gegen Unbekannt wegen der Unterschlagung der Sendung, und zweitens gegen den Fahrer wegen dieser falschen Erklärung (imho ist das Betrug).

Zitat:
Du musst den Verkäufer zur Lieferung auffordern
Ist bereits geschehen, sowohl die Aufforderung als auch die Lieferung (sogar mit Beweis).

Zitat:
wenn der Versender einen Abstellauftrag erteilt hat.
Wer macht denn sowas?
Bei Firmen vielleicht, aber doch nicht bei Privatpersonen.

Abstellgenehmigungen erteilen die Empfänger, und die können auch einschätzen wie riskant das ist.
Bei einem Wert von 400 Euro würde ich maximal die Zustellung an einen vertrauten Nachbarn erlauben, aber sicher kein reines Abstellen (das ist vielleicht bei 20 Euro oder so ok).

Stefan

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du musst den Verkäufer zur Lieferung auffordern und ihm dazu eine angemessene Frist einräumen.
Der Verkäufer ist hier in der Haftung. Der Verkäufer sollte eine Strafanzeige stellen, denn dieser wurde ja geschädigt, nicht du.

Das führt hier bloß nicht weiter, denn der Verkäufer hat ja geliefert...

Beim Versand vom Unternehmer (Juwelier) zum Verbraucher (Privatkunde) findet der "Gefahrübergang" bei der Übergabe durch den Spediteur an den Empfänger statt.

Und die hat hier nach Angaben des Spediteurs stattgefunden. Die Sendung ist erst verschwunden, als sie schon im Herrschaftsbereich des Empfängers war.

Behauptet jedenfalls der Spediteur... "Paket wurde angeblich erfolgreich zugestellt."

Dafür muss es einen Beleg geben.

Und jetzt muss man erstmal prüfen, ob das denn tatsächlich auch stimmt. Daß dies ja gar nicht stimmt, muss der Empfänger nachweisen, sofern der Paketdienst einen Nachweis vorlegen kann, daß er zugestellt hat.

Es könnte ja - nur rein theoretisch, soll keine Unterstellung sein - auch so gewesen sein, daß der Paketfahrer eine Unterschrift auf den Zettel oder sein Lesegerät krakelt, das Päckchen selber einsteckt, und seinem Arbeitgeber gegenüber behauptet: "Habe ich zugestellt!!!"

Dann würde ein Gericht ggf. gucken: wie überzeugend ist denn diese Behauptung? Empfänger Müller soll laut Zettel/Lesegerät am Montag um 14:30 Uhr das Paket entgegengenommen haben. Aha. Empfänger Müller war zu dieser Zeit nachweislich aber an seinem Arbeitsplatz. Das kann also nicht stimmen.

An dem Punkt kann man die Staatsanwaltschaft mit ins Boot holen, und vor allem ist die Erklärung des Paketdienstes dann Makulatur, und er muss Ersatz für die eben nicht korrekt zugestellte Lieferung leisten.
Anschließend kann er versuchen, sich den Schaden von dem - vermutlich fristlos entlassenen - Angestellten zurückzuholen...

Vielleicht sagt der Paketdienst auch: "Die Sendung wurde dem Nachbarn Schulze übergeben!"

Genauso blöd für den Paketdienst, es sei denn, Herr Müller hätte den Paketdienst ermächtigt, Sendungen für Herrn Müller an Herrn Schulze auszuhändigen.

Ohne ausdrückliche Ermächtigung darf der Paketdienst die Sendung weder einem Nachbarn übergeben, noch irgendwo abstellen.

Macht der Fahrer das trotzdem, haftet der Paketdienst voll und ganz.

Paketdienste sehen das in der Praxis nicht so eng. Die gehen nicht selten das Risiko ein, weil es billiger wird, für eine Handvoll unehrlicher Nachbarn Schadensersatz zu leisten, als die Hälfte oder mehr der Pakete wieder mitzunehmen und irgendwo zur Abholung bereitzuhalten.

(Anders sieht das nur aus, wenn der Paketdienst die Sendung einer anderen Person aushändigt, die in der Wohnung oder im Büro usw. des Empfängers angetroffen wird. Solche Personen können ja z.B. auch Einschreiben entgegennehmen.
Will man das nicht, oder darf es nicht sein - beim Versand von erlaubnispflichtigen Waffen oder Munition z.B. - muss man die Sendung als "eigenhändig" versenden bzw. versenden lassen. Dann wird vor der Übergabe ein Ausweis geprüft, dann bekommt ggf. auch die Ehefrau nicht die "eigenhändige" Sendung an den Gatten.*)

____________________________________________

*) Um "eigenhändig zuzustellende" Sendung für einen anderen entgegennehmen zu können, braucht es eine besondere Vollmacht, in der das ausdrücklich so bestimmt wird.
Und dann gibt es außerdem auch noch die Möglichkeit, sogar solche Vollmachtinhaber von der Aushändigung auszuschließen, was bei besagtem Versand erlaubnispflichtiger Waffen oder Munition entscheidend wichtig ist - denn wenn er einem waffenrechtlich nicht Berechtigten die Sendung überlässt, macht sich der Spediteur gem. WaffG strafbar, egal wieviel Vollmachten für "eigenhändig zuzustellende Sendungen" der Empfänger auch haben mag. Damit einem anderen die Sendung übergeben werden darf, braucht dieser ebenfalls eine Waffenerlaubnis, nur dann ist das zulässig.
(Aus dem Grund wird sowas auch überwiegendst durch spezialisierte Paketdienste - z.B. Overnite - transportiert.)

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Behauptet jedenfalls der Spediteur... "Paket wurde angeblich erfolgreich zugestellt."

Dafür muss es einen Beleg geben.

Und jetzt muss man erstmal prüfen, ob das denn tatsächlich auch stimmt. Daß dies ja gar nicht stimmt, muss der Empfänger nachweisen, sofern der Paketdienst einen Nachweis vorlegen kann, daß er zugestellt hat.

Es könnte ja - nur rein theoretisch, soll keine Unterstellung sein - auch so gewesen sein, daß der Paketfahrer eine Unterschrift auf den Zettel oder sein Lesegerät krakelt, das Päckchen selber einsteckt, und seinem Arbeitgeber gegenüber behauptet: "Habe ich zugestellt!!!"

Dann würde ein Gericht ggf. gucken: wie überzeugend ist denn diese Behauptung? Empfänger Müller soll laut Zettel/Lesegerät am Montag um 14:30 Uhr das Paket entgegengenommen haben. Aha. Empfänger Müller war zu dieser Zeit nachweislich aber an seinem Arbeitsplatz. Das kann also nicht stimmen.
Wie wäre es damit, den Thread mal ordentlich zu lesen?
Zitat (von lukas001):
Als Beweis war eine Empfängerbestätigung auf dem stand: Kontaktlose Übergabe ohne Unterschrift.



Zitat (von -Laie-):
Du musst den Verkäufer zur Lieferung auffordern
Der Verkäufer hat aber schon geliefert. Und zwar mit Hilfe der beauftragten Spedition (DPD), die den entsprechenden Nachweis geliefert hat.

Also kann nur der TE Anzeige erstatten.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
wenn der Versender einen Abstellauftrag erteilt hat.

Wer macht denn sowas?

Der Versender kann gar keinen Abstellauftrag erteilen, es sei denn mit entsprechender Ermächtigung durch den Empfänger.
Der Versender hat zu liefern, und wenn er selbst Unternehmer ist und der Empfänger Verbraucher, dann findet der "Gefahrübergang" bei Übergabe an den Empfänger statt. Daß diese erfolgt ist, muss der Versender (Verkäufer) nachweisen. Geht auf dem Weg von ihm (Verkäufer) bis zum Empfänger (Käufer) etwas schief, dann muss er das mit seinem Transporteur klären. Den Kunden braucht das alles nicht zu interessieren, sofern es vor der Übergabe an ihn passiert ist.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bei Firmen vielleicht, aber doch nicht bei Privatpersonen.
Ähm,.... der Versender ist eine Firma.

Zitat (von eh1960):
denn der Verkäufer hat ja geliefert...
nein hat er nicht denn es gab überhaupt keine Zustellung in den Machtbereich des privaten Empfängers.
Nur dann wenn der Empfänger selbst einen Ablageort ausgewählt hat kann das evtl. eine Rolle spielen.

Zitat (von eh1960):
Beim Versand vom Unternehmer (Juwelier) zum Verbraucher (Privatkunde) findet der "Gefahrübergang" bei der Übergabe durch den Spediteur an den Empfänger statt.
Und die Übergabe an den Empfänger hat nie stattgefunden

Zitat (von eh1960):
Die Sendung ist erst verschwunden, als sie schon im Herrschaftsbereich des Empfängers war.
Nein. Aber selbst wenn der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt hätte wäre das nicht unbedingt der Fall. Das Transportunternehmen muss zusätzlich zur Ablage eine Info darüber geben, damit der Empfänger schnellstmöglich die Ware an sich nehmen kann.
https://www.focus.de/finanzen/news/urteil-gegen-dhl-vereinbarung-zum-abstellen-von-paketen-kann-unwirksam-sein_id_91315556.html

Zitat (von bostonxl):
Also kann nur der TE Anzeige erstatten.
Eine Straftat kann pauschal jeder Anzeigen. Der Verkäufer hat zwar bereits versendet, aber noch nicht geliefert.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wie wäre es damit, den Thread mal ordentlich zu lesen?

Zitat (von lukas001):
Als Beweis war eine Empfängerbestätigung auf dem stand: Kontaktlose Übergabe ohne Unterschrift.

Das war eine grundsätzliche Feststellung...

"Kontaktlose Übergabe ohne Unterschrift" ist eine Behauptung des Spediteurs, die nicht geeignet ist, den Übergang vom Spediteur an den Empfänger nachzuweisen.
Dafür braucht man einen Beleg.
Zitat:
Der Verkäufer hat aber schon geliefert. Und zwar mit Hilfe der beauftragten Spedition (DPD), die den entsprechenden Nachweis geliefert hat.

Die Spedition hat überhaupt keinen Nachweis geliefert. Die Spedition hat eine Behauptung aufgestellt.

Zitat:
Also kann nur der TE Anzeige erstatten.

Kann er, schadet nichts, ist aber nicht zielführend.

Er hat bei einem Juwelier, also einem Unternehmer, etwas gekauft, daß im Wege des Versandhandes geliefert werden soll.
Es ist Sache des Juweliers als Unternehmer-Verkäufer, nachzuweisen, daß der Verbraucher-Empfänger die Sendung erhalten hat.

Die Behauptung des Spediteuers, die Sendung sei "kontaktlos ohne Unterschrift übergeben" worden, ist in keiner Weise ein Nachweis.

Das braucht den Empfänger aber auch überhaupt nicht zu interessieren, denn er hat keinen Vertrag mit dem Spediteur. Er hat einen Vertrag mit dem Juwelier, den dieser erfüllen muss. Und der Juwelier hat einen Vertrag mit dem Spediteur, und wenn der es nicht schafft, nachzuweisen, daß er die Sendung an dem Empfänger übergeben hat, hat der Juwelier das Problem. Nicht der Empfänger.

Der Juwelier kann (und wird) dann den Spediteur in Regress nehmen. Das kann dem Empfänger aber egal sein, der hat Anspruch auf Lieferung der gekauften Ware, und die Lieferung ist hier nicht erfolgt. Punkt.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von eh1960):
denn der Verkäufer hat ja geliefert...

nein hat er nicht denn es gab überhaupt keine Zustellung in den Machtbereich des privaten Empfängers.
Nur dann wenn der Empfänger selbst einen Ablageort ausgewählt hat kann das evtl. eine Rolle spielen.

Ich gebe das wieder, was der Spediteur behauptet hat.

Ich sage nicht, daß das stimmt. Ich schrieb ja vielmehr, daß der Juwelier als Verkäufer den Nachweis führen muss, daß die Ware dem Käufer übergeben wurde.

Dazu könnte eine Empfangsquittung des Käufers dienen. Die gibt es aber nicht, vermutlich aus Kostengründen verzichtet der Paketdienst darauf. Das muss aber den Käufer nicht interessieren, denn der hat ja überhaupt keinen Vertrag mit dem Paketdienst. Sondern einen mit dem Juwelier. Und der muss liefern, und das hat er bisher nicht - denn er kann die erfolgte Lieferung nicht nachweisen.

Da kann sich der Juwelier dann mit dem Paketdienst streiten, bzw. mit dessen Versicherung, aber das alles muss den Käufer in keiner Weise interessieren. Der hat einen Anspruch gegen den Juwelier, und der wurde bis jetzt nicht erfüllt.

Welche besonderen Anforderungen im Fall, daß eine Abstellgenehmigung erteilt wurde, dann noch seitens des Spediteurs zu erfüllen sind, damit der wirksam behaupten kann "Sendung wurde zugestellt", ist eine völlig andere Baustelle.

Der TE beschreibt den ganzen Vorgang vollständig und übersichtlich:

"Ich war zu dem Zeitpunkt nicht zuhause, hatte nichts vor der Tür und kein Nachbar hat mein Paket, ebenso habe ich kein Abstellt-okay gegeben. "

Also lag keine Abstellgenehmigung vor. Es durfte mithin nicht abgestellt wurden, und alles weitere in der Hinsicht ist irrelevant. Und auch, wie ich weiter oben schon schrieb, eine "Zustellung an den Nachbarn" befreit weder den Versender (Juwelier) noch den Paketdienst von der Pflicht zur Lieferung.

"Zustellung an den Nachbarn" macht ein Paketdienst auf eigenes Risiko, sofern er nicht ausdrücklich dazu vom Empfänger ermächtigt wurde.

Auch gegenüber dem Auftraggeber (Versender) befreit das den Paketdienst nicht von seinen Schadensersatzpflichten. Es sei denn, der Versender hätte vertraglich zugestimmt "Zustellung an einen Nachbarn ist okay, sollte die Sendung dann verlorengehen, trage ich selbst den Schaden".

Macht, glaube ich, aber kein Versender, der einen Paketdienst beauftragt. Der zahlt Geld dafür, daß seine Sendung an den Empfänger übergeben wird (damit er seine Leistungspflicht erfüllt hat), und dafür, daß die Sendung versichert ist, falls sie auf dem Weg dahin irgendwo irgendwie durch irgendwen abhanden kommt.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Macht, glaube ich, aber kein Versender, der einen Paketdienst beauftragt.
Viele Paketdienste haben das in deren AGB verankert und gegenüber einem gewerblichen Absender, so behaupte ich jetzt einfach mal, bin ich der Meinung, dass dies dann auch wirksam vereinbart wurde.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Der Versender kann gar keinen Abstellauftrag erteilen, es sei denn mit entsprechender Ermächtigung durch den Empfänger.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von lukas001):
Was wäre die beste Lösung ?

Angesichts der von Dir vorgebenen Bedingungen, wäre dass zum einen, zu akzeptieren das die Ware weg ist und man Pech hatte.
Zum anderen nie wieder per Versand kaufen, nur noch vor Ort.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Was für ein Unfug wird hier wieder verbreitet ....

Erstmal wichtig:

Zitat (von lukas001):
Daraufhin hat der Fahrer von DPD eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er das Paket "DPD ordnungsgemäß" zugestellt hat. Als Beweis war eine Empfängerbestätigung auf dem stand: Kontaktlose Übergabe ohne Unterschrift.


Wie funktioniert die kontaktlose Übergabe bei DPD?
Zitat:
Der Zusteller klingelt beim Empfänger, informiert ihn über die kontaktlose Zustellung und stellt das Paket Empfänger ab. Dann gibt der Zusteller in den Handscanner „AO" (Abkürzung für „Abstellung ohne Unterschrift") sowie den Empfängernamen ein und unterschreibt im Unterschriftenfeld.
=> Mit einer Abstellgenehmigung hat das NICHTS zu tun.

=> Sollte der TE das Paket also nicht erhalten haben, würde ich an seiner Stelle Anzeige gegen den Fahrer von DPD erstatten.

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ähm,.... der Versender ist eine Firma.
Meine Äußerung war natürlich für den Empfänger gemeint.
In dem Fall dürfte es häufiger vorkommen, dass eine Sendung einfach auf dem Firmengelände abgestellt wird (bei Firmen reden wir ehe von Paletten, Containern u.ä.).

Zitat:
nein hat er nicht denn es gab überhaupt keine Zustellung in den Machtbereich des privaten Empfängers.
Das Versandunternehmen behauptet das Gegenteil, und hat sogar einen Beweis (ich sag' ja nicht, dass der stichhaltig ist, aber erstmal ist das Fakt, und damit der Verkäufer raus).
Mindestens müsste jetzt die erfolgte Zustellung zurückgewiesen werden.

Zitat:
Die Spedition hat überhaupt keinen Nachweis geliefert. Die Spedition hat eine Behauptung aufgestellt.
Das ist falsch. Es gibt eine als eidesstattliche Versicherung bezeichnete Erklärung des Zustellers, und das ist als Zeugenaussage zu betrachten (=Beweis).

Zitat:
und wenn der es nicht schafft, nachzuweisen, daß er die Sendung an dem Empfänger übergeben hat, hat der Juwelier das Problem.
Richtig. Nur gibt es hier den geforderten Beweis.

Ich bleibe dabei, Anzeige erstatten, wie in #2 geschildert.

Zitat:
Macht, glaube ich, aber kein Versender, der einen Paketdienst beauftragt.
Bei der Deutschen Post ist das schon mal die Regel, bei gewöhnlichen Briefen und auch bei Warensendungen ... (ist zwar kein Paketdienst, zeigt aber, dass es absolut nicht so ist, dass das keiner macht)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das Versandunternehmen behauptet das Gegenteil,
Ein Ablageort vor der Haustür gehört nicht zum Machtbereich des Empfängers. Ein Briefkasten, ja.... ein Einwurf in einen Briefschlitz, ja.......aber doch nicht eine Ablage vor der Haustür. Der TE hat nichts von einem Einwurf in den Briefkasten geschrieben. Er hat nur davon geschrieben, dass er keine Abstellgenehmigung erteilt hat. Das Paket soll also anscheinend abgestellt worden sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Er hat nur davon geschrieben, dass er keine Abstellgenehmigung erteilt hat. Das Paket soll also anscheinend abgestellt worden sein.
Nö, davon, dass das Paket abgestellt wurde, schreibt der TE nichts. Der TE schreibt aber, dass der Fahrer von DPD an Eides statt versichert, das Paket kontaktlos zugestellt zu haben.

Nochmal die Erklärung von DPD lesen?
Zitat (von bostonxl):
Der Zusteller klingelt beim Empfänger, informiert ihn über die kontaktlose Zustellung und stellt das Paket Empfänger ab. Dann gibt der Zusteller in den Handscanner „AO" (Abkürzung für „Abstellung ohne Unterschrift") sowie den Empfängernamen ein und unterschreibt im Unterschriftenfeld.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein Ablageort vor der Haustür gehört nicht zum Machtbereich des Empfängers.
Was wollt ihr denn immer mit "Ablageort"? Das Paket soll laut Zusteller übergeben worden sein.

Zitat:
Er hat nur davon geschrieben, dass er keine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Ebendt. Daher wäre ein behauptetes Abstellen rechtlich einfach, damit wäre DPD die Verantwortung nämlich nicht los.

Ich deute es so, dass der Zusteller sagt, er hätte den TS angetroffen und ihm die Sendung (coronabedingt) ohne Unterschrift ausgehändigt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es gibt eine als eidesstattliche Versicherung bezeichnete Erklärung des Zustellers, und das ist als Zeugenaussage zu betrachten

Richtig.



Zitat (von reckoner):
Es gibt eine als eidesstattliche Versicherung bezeichnete Erklärung des Zustellers, und das ist als Zeugenaussage zu betrachten (=Beweis).

Falsch. Es ist erst mal nur eine Behauptung.
Zum Beweis erheben, das liegt in der Hoheit eines Gerichtes. Kläger / Beklagte können allenfalls Beweisangebote machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Was für ein Unfug wird hier wieder verbreitet ....


Nun ja, das kommt doch doch öfter mal vor!? :wink:

Zitat (von bostonxl):
Der TE schreibt aber, dass der Fahrer von DPD an Eides statt versichert


Und das hat er vor wem? Vor einem Richter, der Staatsanwaltschaft; oder .....?

Wenn nicht, ist dass ganze das Papier nicht wert.

Zitat (von bostonxl):
Nochmal die Erklärung von DPD lesen?


Für was?

Der Vertragspartner des TE ist der Verkäufer. Was der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers für Erklärungen online stellt ist doch zweitrangig für den TE.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Und das hat er vor wem? Vor einem Richter, der Staatsanwaltschaft; oder .....?

Wenn nicht, ist dass ganze das Papier nicht wert.
Lesen? ich kann mich nur auf den Beitrag des TE beziehen.
Zitat (von lukas001):
Daraufhin hat der Fahrer von DPD eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er das Paket "DPD ordnungsgemäß" zugestellt hat.


Zitat (von charlyt4):
Für was?
Der Vertragspartner des TE ist der Verkäufer. Was der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers für Erklärungen online stellt ist doch zweitrangig für den TE.
"online"???

Das Transportunternehmen ist Erfüllungsgehilfe des Verkäufers und bestätigt die ordnungsgemäße Ablieferung der Ware durch kontaktlose Übergabe. Damit ist der Verkäufer erst mal raus.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das Transportunternehmen ist Erfüllungsgehilfe des Verkäufers und bestätigt die ordnungsgemäße Ablieferung der Ware durch kontaktlose Übergabe. Damit ist der Verkäufer erst mal raus.


Nö - ist der Verkäufer nicht. Bereits vor dem aktuell herrschenden Personalmangel und den damit einhergehenden Problemen bei der Zustellung hat ein Großteil der Gerichte das so schon nimmer akzeptiert. Gerade DPD ist durchaus bekannt dafür die Lieferung einfach vor die Tür zu stellen und sich dann zu verdrücken.

Die habe es bei mir geschafft ein Paket mehrfach laut deren eigener Sendungsauskunft erfolgreich mit Unterrschrift zuzustellen. Während ich nicht zuhause war.

Zitat (von lukas001):
Jedenfalls bin noch Azubi, ein Anwalt ist viel zu teuer, den Stress kann ich eigentlich auch nicht gebrauchen.


Für soetwas gibt es Prozess/Verfahrenskostenhilfe. Beim zuständigen lokalen Amtsgericht anrufen und Fragen was man alles für einen Beratungshilfeschein braucht, den dann beantragen und ab zum Anwalt. Der weiss dann auch wie der Rest zu beantragen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Gerade DPD ist durchaus bekannt dafür die Lieferung einfach vor die Tür zu stellen und sich dann zu verdrücken.
Klar, hier aber bestätigen DPD und der Fahrer die ordnungsgemäße kontaktlose Übergabe. Und darauf kann und darf sich der Verkäufer stützen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das Paket soll laut Zusteller übergeben worden sein.
Nö, das hat der Fragesteller nie geschrieben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nö, das hat der Fragesteller nie geschrieben.
Zitat (von lukas001):
Daraufhin hat der Fahrer von DPD eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dass er das Paket "DPD ordnungsgemäß" zugestellt hat. Als Beweis war eine Empfängerbestätigung auf dem stand: Kontaktlose Übergabe ohne Unterschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Eine kontaktlose Übergabe ist eine Abstellung vor der Tür! Das ist keine persönliche Übergabe. Du hast das bereits selbst zitiert, es ist eine Abstellung ohne Unterschrift. Lies dir deinen Post 11 noch einmal durch. Es ist dabei egal ob jemand zu Hause ist oder nicht. Der Postbote klingelt und wenn niemand antwortet, dann wird einfach abgestellt.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2293 Beiträge, 360x hilfreich)

Den Zusteller würde ich vor Gericht als Zeugen laden lassen.

Dann ein Bild von einem Paket zeigen und fragen "War dies das Paket, von welchem Sie eidesstattlich versichern es zugestellt zu haben?". Danach ein anderes Bild "Oder war es vielleicht dieses Paket?". Danach noch eins und dann fragen, welches es denn genau war. Er wird wohl bestenfalls eidesstattlich versichern können, dass er für irgendwas auf "ist Zugestellt" geklickt hat.

Es ist nämlich unrealistisch, dass ein Zusteller sich ganz konkret an die Zustellung eines ganz speziellen Pakets erinnern kann. Ich persönlich hätte glaube ich als Zusteller mich noch nicht mal getraut da eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Man muss sich mal vorstellen. Der liefert 100 Pakete am Tag aus und versichert einige Tage nach dem Vorfall hier an Eides statt(!), dass er an einem von vielen ganz normalen Arbeitstagen ein ganz bestimmtes Paket einer ganz bestimmten Person übergeben haben will. Unrealistisch das noch zu wissen wenn es nicht andere Begleitumstände gab, die er aber dann plausibel darlegen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Eine kontaktlose Übergabe ist eine Abstellung vor der Tür!
Wie kommt man denn darauf?

Eine Übergabe ist eine Übergabe, und eben kein reines Abstellen.

In Coronahochzeiten war das doch Standard: Der Bote stellt das Paket vor die Tür, klingelt, tritt ein Stück zurück und wartet bis ein Bewohner öffnet, dann noch Bitte Danke etc. und fertig. Öffnet hingegen niemand, so wird das Paket wieder mitgenommen.
Kontaktlos bedeutet hier, dass weder das Paket noch eine Quittung direkt übergeben wurde.

Zitat:
Dann ein Bild von einem Paket zeigen und fragen "War dies das Paket, von welchem Sie eidesstattlich versichern es zugestellt zu haben?". Danach ein anderes Bild "Oder war es vielleicht dieses Paket?". Danach noch eins und dann fragen, welches es denn genau war. Er wird wohl bestenfalls eidesstattlich versichern können, dass er für irgendwas auf "ist Zugestellt" geklickt hat.
Das ist doch Unsinn. Es wird reichen, dass er sagt, er habe wie immer zugestellt. Das sich ein Paketbote jede einzelne Sendung merken soll ist weltfremd, trotzdem kann er aber zusichern, dass er seine Arbeit ordnungsgemäß erledigt hat.
Wem dann ein Gericht glaubenschenken wird hängt vom Einzelfall ab, und da spricht noch etwas ganz anderes eher gegen den TS (ich spreche vom Wert der Sendung).

Zitat:
Ich persönlich hätte glaube ich als Zusteller mich noch nicht mal getraut da eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Warum nicht? Wer da schon Bedenken hat der arbeitet wohl doch nicht so ganz korrekt. Anmerkung: "eidesstattlich" hört sich hochtrabend an, ist in diesem Fall aber nichts anderes als eine ganz normale Zeugenaussage.
Wenn ich Paketbote wäre, dann könnte ich jeden Tag mit reinem Gewissen sagen, dass ich alle Sendungen ordnungsgemäß zugestellt habe (bzw. die, bei denen es nicht geklappt hat nennen). Das dann vielleicht doch mal ein von mir unbemerkter Fehler vorgekommen ist (falsche Adresse, vertauschte Pakete u.s.w.) bedeutet nicht, dass mir irgendetwas passieren kann (ala Falschaussage).
Als Zeuge sagt man grundsätzlich nicht wie es war, sondern wie man es selbst wahrgenommen hat und wie man sich daran erinnert (und das kann ein großer Unterschied sein - vor Gericht kommt es täglich vor, dass sich Zeugen widersprechen, und zwar wohlgemerkt ohne das sie lügen). Selbst mit Eid ist nicht sichergestellt, dass es wirklich so war.

Stefan

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#26
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
In Coronahochzeiten war das doch Standard: Der Bote stellt das Paket vor die Tür, klingelt, tritt ein Stück zurück und wartet bis ein Bewohner öffnet, dann noch Bitte Danke etc. und fertig. Öffnet hingegen niemand, so wird das Paket wieder mitgenommen.


Wo hat man denn solche Märchen aufgeschnappt? Schon vor Corona haben die Zusteller von DPD üblicherweise weder geklingelt noch eine Karte eingeworfen. Das Paket stand vor der Tür und angeblich hatte man selbst unterschrieben. Seit Corona ist es das gleiche nur das jetzt keine Unterschrift mehr fingiert wird.

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#27
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Eine kontaktlose Übergabe ist eine Abstellung vor der Tür! Das ist keine persönliche Übergabe
Falsch! Lies einfach nochmal die Vorgehensweise von DPD in #11. Und genau darauf beruft sich der Fahrer.

Zitat (von Tehlak):
Wo hat man denn solche Märchen aufgeschnappt? Schon vor Corona haben die Zusteller von DPD üblicherweise weder geklingelt noch eine Karte eingeworfen.
Vielleicht bei Dir. Hier klingelt der DPD Fahrer brav, zeigt mir das Paket, legt es ab und unterschreibt selbst.

Zitat (von Kalanndok):
Den Zusteller würde ich vor Gericht als Zeugen laden lassen.
Ach? Welches Gericht denn?
Zitat (von Kalanndok):
Dann ein Bild von einem Paket zeigen und fragen "War dies das Paket, von welchem Sie eidesstattlich versichern es zugestellt zu haben?". Danach ein anderes Bild "Oder war es vielleicht dieses Paket?". Danach noch eins und dann fragen, welches es denn genau war. Er wird wohl bestenfalls eidesstattlich versichern können, dass er für irgendwas auf "ist Zugestellt" geklickt hat.
Noch mehr Humbug.

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#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wie kommt man denn darauf?
Eine Übergabe ist eine Übergabe, und eben kein reines Abstellen.
In Coronahochzeiten war das doch Standard: Der Bote stellt das Paket vor die Tür, klingelt, tritt ein Stück zurück und wartet bis ein Bewohner öffnet, dann noch Bitte Danke etc. und fertig. Öffnet hingegen niemand, so wird das Paket wieder mitgenommen.

Schönes Märchen. Die Realität sieht so aus, dass der Postbote das Paket abstellt, klingelt und sich dann entfernt. Völlig egal ob jemand öffnet oder nicht. Wenn ich Glück habe sehe ich das Postauto noch wegfahren wenn ich die Tür öffne, so schnell sind die wieder weg von der Haustür. Antreffen tue ich den Paketboten schon nicht mehr seit es die kontaktlose Übergabe gibt.

Zitat (von bostonxl):
Falsch! Lies einfach nochmal die Vorgehensweise von DPD in #11.
Ja, das ist ein schönes Märchen. Und das nicht nur bei DPD sondern das gilt eigentlich für alle Paketdienste. Ausnahme, bei uns, ist einer der DHL Boten. Wenn dieser Pakete ausliefert, dann wartet er tatsächlich noch eine kleine Weile ob aufgemacht wird oder nicht. Wenn dann aber niemand zu Hause ist wird trotzdem abgestellt.
Das ist die Realität und nicht das Märchen, dass die Boten darauf warten würden, dass jemand die Tür öffnet.

Signatur:

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#29
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Realität sieht so aus, dass der Postbote das Paket abstellt
Deine (!) Realität.

Zitat (von -Laie-):
Das ist die Realität
Und nochmal Deine (!) Realität.

Es sieht doch einfach so aus: Wenn der Fahrer bezeugt, das Paket kontaktlos übergeben (!) zu haben, ist das Paket aus Sicht des Verkäufers dem TE zugegangen.

Und genau diese "kontaktlose Übergabe" (und keine Abstellung) hat der Fahrer laut TE bestätigt und bezeugt.

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#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Schönes Märchen. Die Realität sieht so aus, dass der Postbote das Paket abstellt, klingelt und sich dann entfernt. Völlig egal ob jemand öffnet oder nicht.
Es steht dir ja frei, genau das nachzuweisen.
Aber natürlich nicht in irgendeinem Fall, sondern bei genau der strittigen Sendung.

Stefan

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