Darf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen?

29. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Darf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen?



Hallo...eine theoretische Frage.

Angenommen:
-Ich melde ein Gewerbe an.
-Ich kaufe 100 Packungen smarties.
-Ich verkaufe diese 100 Packungen smarties für je 1€ mehr in meinem online Shop.
-schreibe als artikelbeschreibung 1 Packung smarties.

Ist das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen oder benötigt man dafür was besonderes? also müsste ich den Hersteller der Smarties noch um Erlaubnis fragen? Ist dies praxisnah?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

warum jetzt noch ein Thread? Meinst du bei Smarties wäre es anders als bei Software?

Zitat:
also müsste ich den Hersteller der Smarties noch um Erlaubnis fragen?
Nein, musst du nicht (sofern du innerhalb der EU gekauft hast - und nicht etwa direkt bei Nestlé in der Schweiz).

Stefan

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#2
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

warum jetzt noch ein Thread? Meinst du bei Smarties wäre es anders als bei Software?

Zitat:
also müsste ich den Hersteller der Smarties noch um Erlaubnis fragen?
Nein, musst du nicht (sofern du innerhalb der EU gekauft hast - und nicht etwa direkt bei Nestlé in der Schweiz).

Stefan


Dann ist es ja doch anscheinend anders als bei Software laut deiner Aussage.

Aber die Frage stellt sich nach dem warum

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

nein, meiner Ansicht und Aussage nach ist es eben gerade nicht anders.

Alles was einmal in den Markt eingebracht wurde kann frei gehandelt werden (mit ganz wenigen Ausnahmen).

Stefan

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7088 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat:
Aber die Frage stellt sich nach dem warum


Das hängt schlicht und ergreifend mit dem Produkt zusammen. Smarties kannst du als Händlder beispielswiese im Großmarkt kaufen. der Hersteller verkauft gerne breit und großflächig.

Ein Softwarehersteller möchte eben wissen, wer seine Produkte verkauft und den Vertrieb im Auge behalten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

nein, meiner Ansicht und Aussage nach ist es eben gerade nicht anders.

Alles was einmal in den Markt eingebracht wurde kann frei gehandelt werden (mit ganz wenigen Ausnahmen).

Stefan


Achso das heißt also das du davon ausgehst das das legal ist die Keys weiter Zuverkaufen?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Ist das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen

Nein.

Smarties sind Lebensmittel, also müssen die gekauften Smarties so beschaffen sein, das sie gemäß den Gesetzen in Deuschtland / der EU verkehrsfähig sind. Das muss der Unternehemer der sie an Enverbraucher verkauft sicherstellen.



Zitat (von Nutzer3723):
Darf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen?

Ja. Man muss nur die geltenden Gesetze beachten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Achso das heißt also das du davon ausgehst das das legal ist die Keys weiter Zuverkaufen?
Ja, hatte ich doch im anderen Thread auch so gesagt. Aber nochmal: Vorausgesetzt der gekaufte Key ist auch legal.

Zitat:
Ein Softwarehersteller möchte eben wissen, wer seine Produkte verkauft und den Vertrieb im Auge behalten.
Tja, das wollen wohl viele Hersteller, egal um welche Produkte es geht. Trotzdem muss man sie nicht um Erlaubnis fragen.

Stefan

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo nochmal,

Zitat:
Smarties sind Lebensmittel, also müssen die gekauften Smarties so beschaffen sein, das sie gemäß den Gesetzen in Deuschtland / der EU verkehrsfähig sind.
Jetzt kommst du schon wieder mit total abstrusen Argumenten. Mal wieder der Beweis, dass du nur verwirren möchtest.

Die Frage war ob er den Hersteller um Erlaubnis fragen muss, und das muss er nicht.
Unabhängig davon muss er sich aber natürlich an Gesetze und Verordnungen halten (genauso wie andere Händler, oder der Hersteller selber).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Jetzt kommst du schon wieder mit total abstrusen Argumenten.
Zitat (von reckoner):
Unabhängig davon muss er sich aber natürlich an Gesetze und Verordnungen halten (genauso wie andere Händler, oder der Hersteller selber).

LOL

Erst behaupten das wäre abstrus um dann ein paar Zeilen genau dasselbe mit anderen Worten zu schreiben.

So langsam kommst Du wie ein Troll daher...



Zitat (von reckoner):
Die Frage war ob er den Hersteller um Erlaubnis fragen muss,

Das war eine der Fragen.
Ich habe die Frage davor beantwortet.



Zitat (von reckoner):
Mal wieder der Beweis, dass du nur verwirren möchtest.

Nö, ein Beweis das ich Ahnung habe wo von ich schreibe.

Andere machen sich das - warum auch immer - einfacher und betrachten die Problemtik nicht so differenziert. Aber in einem Laienforum ist ja auch das legtim.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Erst behaupten das wäre abstrus um dann ein paar Zeilen genau dasselbe mit anderen Worten zu schreiben.
Nein, eben nicht. Der TS fragt ausdrücklich nach dem Hersteller, nicht aber danach was passiert wenn er die Batterieverordnung, den Jugendschutz oder was weiß ich nicht beachtet.
Du hast das Thema verfehlt - und zwar wie so oft bewusst nur um zu verwirren.

Zitat:
Andere machen sich das - warum auch immer - einfacher und betrachten die Problemtik nicht so differenziert.
Natürlich. Wenn jemand etwas Allgemeines fragt und dafür ein Beispiel bringt muss man doch nicht auf die Besonderheiten des Beispiels eingehen (bzw. man kann das in einem Nebensatz, du fokussierst dich aber immer ausschließlich auf diese Randbereiche).

Nochmal, er will wissen, ob man etwas Kaufen und wieder Verkaufen darf ohne den Hersteller zu fragen. Und die Antwort darauf ist eindeutig JA (sowohl bei Software als auch bei Lebensmitteln - und auch bei fast allem anderen). Das ist sogar einer der Grundpfeiler in unserer Marktwirtschaft.
Nenn' du doch mal ein Beispiel wo man den Hersteller um Erlaubnis bitten muss, ich bringe dann leicht Tausend gegenteilige.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der TS fragt ausdrücklich nach dem Hersteller,

Nein, tut er nicht. Das war nur eine der Fragen. Ich habe die Frage davor beantwortet.
Lesen und verstehen:
Zitat (von Nutzer3723):
Ist das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen oder benötigt man dafür was besonderes?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13684 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

klar, und du würdest die Frage "Darf ich Smarties oder Ecstasy weiterverkaufen" auch mit JA beantworten.

Der mit "also" beginnende Satz konkretiesiert die Frage, beginnt aber keine neue.
Ergo hat der TS nur eine Frage gestellt (bzw. noch ein "Ist dies praxisnah?" drangehängt - das erübrigt sich aber weil die Hauptantwort NEIN ist).

Zitat:
Lesen und verstehen:
Ja bitte, tu es.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nutzer3723
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

also das heißt jetzt zusammen gefasst ich muss das nicht?

Kann man das irgendwo im gesetz rechtssicher nachlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Nutzer3723):
Darf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen?
Unsere ganze Weltwirtschaft beruht auf dem System. Das dürfte sich auch rumgesprochen haben. Was soll also diese geistlose Frage?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Der Unterschied zwischen einer Packung Smarties und einem Software-Key ist rechtlich gar nicht so groß.

Smarties billig einkaufen und die gleiche Packung teuerer verkaufen ist natürlich erlaubt.
Einen Software-Key billig einkaufen und den gleichen Software-Key teuerer verkaufen ist natürlich auch erlaubt.

Bei der Smarties-Packung muss ich natürlich darauf achten, dass die Smarties allen Vorschriften (Lebensmittelrecht, Grüner Punkt, ...) entsprechen und aus legaler Produktion innerhalb der EU stammen.
Das muss der Verkäufer machen - wie im das gelingt, ist sein Problem. Bei Smarties ist das aber nicht so schwer (Lebensmittelvorschriften kann man nachlesen, Lieferketten lassen sich bei physischer Ware wie Schokolade leicht zurückverfolgen). Außerdem darf man jede Packung Smarties nur 1x Verkaufen, man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung verkaufen. Schon rein praktisch nicht.

Beim Software-Key muss man auch darauf achten, dass der Key allen Vorschriften entspricht und aus legaler Quelle innerhalb der EU stammt. Das muss der Verkäufer machen - wie im das gelingt, ist sein Problem. Bei Software-Keys ist das halt deutlich schwieriger. Wie will man bei digitaler Ware, die man per Klick um die ganze Welt schicken kann, herausbekommen, ob der Key aus legaler Quelle innerhalb der EU stammt? Außerdem muss der Verkäufer sicherstellen, dass der gleiche Key nicht igendwoanders in der Welt schon in Benutzung ist. Man darf gebrauchte Keys verkaufen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Software, für die der Key ursprünglich ausgeliefert war, auf allen Rechnern komplett gelöscht wurde. Wie will ein Verkäufer das gewährleisten?

Das Problem ist nicht die Rechtslage, die ist einfach. Das Problem ist, dass es in der Praxis für den Verkäufer sehr schwer ist, die Legalität nachzuweisen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung verkaufen
Wetten, dass man das doch kann?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wetten, dass man das doch kann?
Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von NaibaF123):
Wetten, dass man das doch kann?
Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe....

Und ein Verkauf, wie wir hier des öfteren zu lesen bekommen, geht mitnichten immer auch mit einer Warenlieferung einher...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung verkaufen

Ich präzisiere:
Man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung Smarties liefern (wohingegen man halt zwei Personen den gleichen Key liefern könnte, oder einer Person einen Key liefern, der woanders schon/noch in Benutzung ist.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Ich habe irgendwie den kompletten Anschluss verloren. Wo kommt eigentlich andauernd der Software-Key her?

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung Smarties liefern


Doch dass kann man.
Man kann zwei Personen aber nicht die selbe Packung Smarties liefern (Rückgaben jetzt mal ausgeschlossen).

Klug******modus OFF ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10626 Beiträge, 4198x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Aus dem anderen Thread des TE
Oh Mann, danke!

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