Hallo...eine theoretische Frage.
Angenommen:
-Ich melde ein Gewerbe an.
-Ich kaufe 100 Packungen smarties.
-Ich verkaufe diese 100 Packungen smarties für je 1€ mehr in meinem online Shop.
-schreibe als artikelbeschreibung 1 Packung smarties.
Ist das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen oder benötigt man dafür was besonderes? also müsste ich den Hersteller der Smarties noch um Erlaubnis fragen? Ist dies praxisnah?
Darf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
warum jetzt noch ein Thread? Meinst du bei Smarties wäre es anders als bei Software?
Nein, musst du nicht (sofern du innerhalb der EU gekauft hast - und nicht etwa direkt bei Nestlé in der Schweiz).Zitat:also müsste ich den Hersteller der Smarties noch um Erlaubnis fragen?
Stefan
ZitatHallo, :
warum jetzt noch ein Thread? Meinst du bei Smarties wäre es anders als bei Software?
Nein, musst du nicht (sofern du innerhalb der EU gekauft hast - und nicht etwa direkt bei Nestlé in der Schweiz).Zitat:also müsste ich den Hersteller der Smarties noch um Erlaubnis fragen?
Stefan
Dann ist es ja doch anscheinend anders als bei Software laut deiner Aussage.
Aber die Frage stellt sich nach dem warum
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Hallo,
nein, meiner Ansicht und Aussage nach ist es eben gerade nicht anders.
Alles was einmal in den Markt eingebracht wurde kann frei gehandelt werden (mit ganz wenigen Ausnahmen).
Stefan
Zitat:Aber die Frage stellt sich nach dem warum
Das hängt schlicht und ergreifend mit dem Produkt zusammen. Smarties kannst du als Händlder beispielswiese im Großmarkt kaufen. der Hersteller verkauft gerne breit und großflächig.
Ein Softwarehersteller möchte eben wissen, wer seine Produkte verkauft und den Vertrieb im Auge behalten.
ZitatHallo, :
nein, meiner Ansicht und Aussage nach ist es eben gerade nicht anders.
Alles was einmal in den Markt eingebracht wurde kann frei gehandelt werden (mit ganz wenigen Ausnahmen).
Stefan
Achso das heißt also das du davon ausgehst das das legal ist die Keys weiter Zuverkaufen?
ZitatIst das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen :
Nein.
Smarties sind Lebensmittel, also müssen die gekauften Smarties so beschaffen sein, das sie gemäß den Gesetzen in Deuschtland / der EU verkehrsfähig sind. Das muss der Unternehemer der sie an Enverbraucher verkauft sicherstellen.
ZitatDarf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen? :
Ja. Man muss nur die geltenden Gesetze beachten.
Hallo,
Ja, hatte ich doch im anderen Thread auch so gesagt. Aber nochmal: Vorausgesetzt der gekaufte Key ist auch legal.Zitat:Achso das heißt also das du davon ausgehst das das legal ist die Keys weiter Zuverkaufen?
Tja, das wollen wohl viele Hersteller, egal um welche Produkte es geht. Trotzdem muss man sie nicht um Erlaubnis fragen.Zitat:Ein Softwarehersteller möchte eben wissen, wer seine Produkte verkauft und den Vertrieb im Auge behalten.
Stefan
Hallo nochmal,
Jetzt kommst du schon wieder mit total abstrusen Argumenten. Mal wieder der Beweis, dass du nur verwirren möchtest.Zitat:Smarties sind Lebensmittel, also müssen die gekauften Smarties so beschaffen sein, das sie gemäß den Gesetzen in Deuschtland / der EU verkehrsfähig sind.
Die Frage war ob er den Hersteller um Erlaubnis fragen muss, und das muss er nicht.
Unabhängig davon muss er sich aber natürlich an Gesetze und Verordnungen halten (genauso wie andere Händler, oder der Hersteller selber).
Stefan
ZitatJetzt kommst du schon wieder mit total abstrusen Argumenten. :
ZitatUnabhängig davon muss er sich aber natürlich an Gesetze und Verordnungen halten (genauso wie andere Händler, oder der Hersteller selber). :
LOL
Erst behaupten das wäre abstrus um dann ein paar Zeilen genau dasselbe mit anderen Worten zu schreiben.
So langsam kommst Du wie ein Troll daher...
ZitatDie Frage war ob er den Hersteller um Erlaubnis fragen muss, :
Das war eine der Fragen.
Ich habe die Frage davor beantwortet.
ZitatMal wieder der Beweis, dass du nur verwirren möchtest. :
Nö, ein Beweis das ich Ahnung habe wo von ich schreibe.
Andere machen sich das - warum auch immer - einfacher und betrachten die Problemtik nicht so differenziert. Aber in einem Laienforum ist ja auch das legtim.
Hallo,
Nein, eben nicht. Der TS fragt ausdrücklich nach dem Hersteller, nicht aber danach was passiert wenn er die Batterieverordnung, den Jugendschutz oder was weiß ich nicht beachtet.Zitat:Erst behaupten das wäre abstrus um dann ein paar Zeilen genau dasselbe mit anderen Worten zu schreiben.
Du hast das Thema verfehlt - und zwar wie so oft bewusst nur um zu verwirren.
Natürlich. Wenn jemand etwas Allgemeines fragt und dafür ein Beispiel bringt muss man doch nicht auf die Besonderheiten des Beispiels eingehen (bzw. man kann das in einem Nebensatz, du fokussierst dich aber immer ausschließlich auf diese Randbereiche).Zitat:Andere machen sich das - warum auch immer - einfacher und betrachten die Problemtik nicht so differenziert.
Nochmal, er will wissen, ob man etwas Kaufen und wieder Verkaufen darf ohne den Hersteller zu fragen. Und die Antwort darauf ist eindeutig JA (sowohl bei Software als auch bei Lebensmitteln - und auch bei fast allem anderen). Das ist sogar einer der Grundpfeiler in unserer Marktwirtschaft.
Nenn' du doch mal ein Beispiel wo man den Hersteller um Erlaubnis bitten muss, ich bringe dann leicht Tausend gegenteilige.
Stefan
ZitatDer TS fragt ausdrücklich nach dem Hersteller, :
Nein, tut er nicht. Das war nur eine der Fragen. Ich habe die Frage davor beantwortet.
Lesen und verstehen:
ZitatIst das erlaubt Produkte so weiterzuverkaufen oder benötigt man dafür was besonderes? :
Hallo,
klar, und du würdest die Frage "Darf ich Smarties oder Ecstasy weiterverkaufen" auch mit JA beantworten.
Der mit "also" beginnende Satz konkretiesiert die Frage, beginnt aber keine neue.
Ergo hat der TS nur eine Frage gestellt (bzw. noch ein "Ist dies praxisnah?" drangehängt - das erübrigt sich aber weil die Hauptantwort NEIN ist).
Ja bitte, tu es.Zitat:Lesen und verstehen:
Stefan
also das heißt jetzt zusammen gefasst ich muss das nicht?
Kann man das irgendwo im gesetz rechtssicher nachlesen?
Unsere ganze Weltwirtschaft beruht auf dem System. Das dürfte sich auch rumgesprochen haben. Was soll also diese geistlose Frage?ZitatDarf man Produkte gewinnbringend weiterverkaufen? :
Der Unterschied zwischen einer Packung Smarties und einem Software-Key ist rechtlich gar nicht so groß.
Smarties billig einkaufen und die gleiche Packung teuerer verkaufen ist natürlich erlaubt.
Einen Software-Key billig einkaufen und den gleichen Software-Key teuerer verkaufen ist natürlich auch erlaubt.
Bei der Smarties-Packung muss ich natürlich darauf achten, dass die Smarties allen Vorschriften (Lebensmittelrecht, Grüner Punkt, ...) entsprechen und aus legaler Produktion innerhalb der EU stammen.
Das muss der Verkäufer machen - wie im das gelingt, ist sein Problem. Bei Smarties ist das aber nicht so schwer (Lebensmittelvorschriften kann man nachlesen, Lieferketten lassen sich bei physischer Ware wie Schokolade leicht zurückverfolgen). Außerdem darf man jede Packung Smarties nur 1x Verkaufen, man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung verkaufen. Schon rein praktisch nicht.
Beim Software-Key muss man auch darauf achten, dass der Key allen Vorschriften entspricht und aus legaler Quelle innerhalb der EU stammt. Das muss der Verkäufer machen - wie im das gelingt, ist sein Problem. Bei Software-Keys ist das halt deutlich schwieriger. Wie will man bei digitaler Ware, die man per Klick um die ganze Welt schicken kann, herausbekommen, ob der Key aus legaler Quelle innerhalb der EU stammt? Außerdem muss der Verkäufer sicherstellen, dass der gleiche Key nicht igendwoanders in der Welt schon in Benutzung ist. Man darf gebrauchte Keys verkaufen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Software, für die der Key ursprünglich ausgeliefert war, auf allen Rechnern komplett gelöscht wurde. Wie will ein Verkäufer das gewährleisten?
Das Problem ist nicht die Rechtslage, die ist einfach. Das Problem ist, dass es in der Praxis für den Verkäufer sehr schwer ist, die Legalität nachzuweisen.
Wetten, dass man das doch kann?Zitatman kann nicht zwei Personen die gleiche Packung verkaufen :
Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe....ZitatWetten, dass man das doch kann? :
Zitat:Wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das selbe....ZitatWetten, dass man das doch kann? :
Und ein Verkauf, wie wir hier des öfteren zu lesen bekommen, geht mitnichten immer auch mit einer Warenlieferung einher...
Zitat:man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung verkaufen
Ich präzisiere:
Man kann nicht zwei Personen die gleiche Packung Smarties liefern (wohingegen man halt zwei Personen den gleichen Key liefern könnte, oder einer Person einen Key liefern, der woanders schon/noch in Benutzung ist.)
Ich habe irgendwie den kompletten Anschluss verloren. Wo kommt eigentlich andauernd der Software-Key her?
ZitatMan kann nicht zwei Personen die gleiche Packung Smarties liefern :
Doch dass kann man.
Man kann zwei Personen aber nicht die selbe Packung Smarties liefern (Rückgaben jetzt mal ausgeschlossen).
Klug******modus OFF
ZitatIch habe irgendwie den kompletten Anschluss verloren. Wo kommt eigentlich andauernd der Software-Key her? :
Aus dem anderen Thread des TE
https://www.123recht.de/forum/internetrecht-edv-recht-fernabsatz/Internetrecht,-EDV-Recht,-Fernabsatz-__f571010.html
-- Editiert von spatenklopper am 31.03.2020 13:28
Oh Mann, danke!ZitatAus dem anderen Thread des TE :
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