Dauer eines Vertragsverhältnis im Einzelhandel und Gültigkeit der AGB

31. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
MinkyPinky
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Dauer eines Vertragsverhältnis im Einzelhandel und Gültigkeit der AGB

Hallo Forum,

mich interessiert eure Antwort auf meine Betreff-Frage, die ich an folgendem Beispiel erläutere:

A benötigt eine Küche und geht zu I, um die Küche zu erwerben. Die Planungsabteilung von I setzt die Wünsche von A um, erstellt ein Komponentenliste, A kauft die Teile und besucht I mehrfach, um Komponenten zu tauschen, zu reklamieren, ergänzende Komponenten zu erwerben, umzuplanen und hat auf die erworbenen Küchenkomponenten eine mehrjährige Garantie.

Das Vertragsverhältnis zwischen A und I beginnt mit der Planung und dem Kauf der ersten Komponenten auf Basis der AGB von I, die zum Zeitpunkt des Vertragsbeginn gelten.

Wie lange besteht das Vertragsverhältnis? Ich meine, bis alle gegenseitigen Rechte und Pflichten erfüllt sind > z.B. mit Ende der Garantiezeit, wenn keine möglichen gegenseitigen Forderungen mehr offen sind, richtig?

Welche AGB gelten bis zur Bendigung des Vertragsverhältnisses? Ich meine, die AGB mit Beginn der Vertragsverhältnisses, wenn die Vertragsparteien nicht im Laufe des Vertrags eine AGB-Änderung vereinbaren, richtig?

Ich freue miich auf eure Infos, Tipps und Meinungen ...

Gruß
MinkyPinky

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von MinkyPinky):
Wie lange besteht das Vertragsverhältnis? Ich meine, bis alle gegenseitigen Rechte und Pflichten erfüllt sind > z.B. mit Ende der Garantiezeit, wenn keine möglichen gegenseitigen Forderungen mehr offen sind, richtig?

Der Schilderung nach ja.



Zitat (von MinkyPinky):
Ich meine, die AGB mit Beginn der Vertragsverhältnisses, wenn die Vertragsparteien nicht im Laufe des Vertrags eine AGB-Änderung vereinbaren, richtig?

Fast richtig, es können auch ganz neue AGB eingeführt werden z.B. wenn der Vertrag erweitert wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das Vertragsverhältnis an sich bleibt im Grunde bestehen. Das verschwindet, auch dann nur mehr oder weniger, nur zB bei Rücktritt, aber nicht beispielsweise durch Erfüllung der Pflichten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MinkyPinky
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hinweise und Antworten.

Zitat (von Harry van Sell):
Fast richtig, es können auch ganz neue AGB eingeführt werden z.B. wenn der Vertrag erweitert wird.


Ist in meinem Beispiel nicht vorgesehen. Erweiterung nur in dem Sinne, dass weitere Küchenkomponenten im Laufe der Projektumsetzung hinzu gekauft werden, deren Bedarf bei der Planung nicht erkannt wurden.

Mein Frage zielte darauf hinaus, dass weitere Einkäufe für das gleiche Projekt nicht durch das jeweils erneute Betreten des Marktes ein separates Vertragsverhältnis auslösen ...

Ich denke, eure antworten haben meine Meinung bestätigt. Danke.

-- Editiert von MinkyPinky am 31.10.2020 20:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von MinkyPinky):
Mein Frage zielte darauf hinaus, dass weitere Einkäufe für das gleiche Projekt nicht durch das jeweils erneute Betreten des Marktes ein separates Vertragsverhältnis auslösen ...

Das kann durchaus passieren.

Nur weil das Projekt "Küche" gemacht wird, und man dann später einen Mixer oder sogar einen dazu passenden Schrank aus der Serie im gleichen Laden kauft, bedeutet das noch lange nicht, das da nicht vollkommen neue und getrennte Vertragsverhältnisse entstehen.
Im Gegenteil, das ist sogar üblich, das das dann vollkommen neue und getrennte Vertragsverhältnisse entstehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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