Deckungskauf Ersatzkauf Schadensersatz Brautkleid

29. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)
Deckungskauf Ersatzkauf Schadensersatz Brautkleid

folgender fiktiver Fall:
Eine Braut bestellt ein Kleid nach Maß. Zunächst wird der Liefertermin verschoben. Das Kleid kommt erst knapp 10 tage vor der hochzeit an. es ist nciht so geworden wie vorgestellt und hat Mängel wie kleien Löcher im Stoff und es ist zu groß. Braut kontaktiert nun de Verkäufer nicht sondern geht los und kauft sich ein neues kleid vor ort. das neue kleid kostet aber doppelt so viel wie das alte. die braut will den schaden nun ersetzt haben. welche chancen hat sie? da sie ja dem verkäufer keine chance zur nachbessererung gegeben hat, da sie der meineung war, dass es eh zu spät ist. und wie wäre es damit dass das kleid doppet so viel gekostet hat. muss das ersetzt werdne oder gibt es eine pflicht dass das neue kleid ungefähr genauso viel kosten soll.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Nimm doch mal folgenden fiktiven Fall.

Du bestellst bei einem Autohändler einen Golf mit Individualausstattung. Das Auto wird geliefert und weisst eine mangelhafte Lackierung auf.

Ohne den Händler zu kontaktieren kaufst Du dir nun einen Porsche und willst die Differenz vom Händler des Golf's bezahlt haben.

Hmmmm

Aber nun zu Deinem fiktiven Fall.

Die Dame hat jetzt 2 Brautkleider, die sie auch beide selbst bezahlen darf. Natürlich hat sie beim ersten Kleid Anspruch auf Beseitigung der Mängel.

Mehr aber auch nicht.


-- Editiert catwelatze am 29.01.2015 13:20

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#2
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

die braut möchte in diesem fall das erste kleid zurückgeben und weil das zweite kleid so teuer war erwartet sie natürlich, dass der verkäufer den schaden ersetzt.

kann man den fall denn so einfach mit einem wagen vergleichen? hier geht es schliesslich um eine hochzeit. das heisst, dass das kleid zur hochzeit da sein muss! sonst hochzeit ohne kleid ;)

dennoch keine chance?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 13:35

die braut möchte in diesem fall das erste kleid zurückgeben

natürlich möchte sie das. es fehlt aber an der Anspruchsgrundlage!

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"Skype: radfahrer999 123recht.net"

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#4
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

Weil sie dem verkäufer keine Nachbesserungsmöglichkeit gegeben hat?
Gibt es nicht sowas wie Ausnahmefälle in dringenden Situationen? Hochzeit steht vor der Tür und die Braut hat kein tragbares Kleid? Ist das nicht ein Härtefall?

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 13:42

Weil sie dem verkäufer keine Nachbesserungsmöglichkeit gegeben hat?

Ja

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 13:42

Gibt es nicht sowas wie Ausnahmefälle in dringenden Situationen?

Nein

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 13:42

Hochzeit steht vor der Tür und die Braut hat kein tragbares Kleid?

Problem der Braut

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 13:42

Ist das nicht ein Härtefall?

Sieht das Gesetz nicht vor

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"Skype: radfahrer999 123recht.net"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Antwort. In so einem Fall würde ich das persönlich auch so einschätzen, aber leider sieht der zu Rate gezogene Anwalt das anders...Chancen 50:50 nach seiner Ansicht.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 13:53

aber leider sieht der zu Rate gezogene Anwalt das anders.

1.) Warum leider?
2.) Was ist die Argumentationskette des Fachmanns?



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"Skype: radfahrer999 123recht.net"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Fachmann sagt es kommt auf den Richter an. Wenn der Verständnis für die Braut hat, dann könnte die Recht bekommen, weil aufgrund der Dringlichkeit keine Zeit war sich groß nach was anderem umzuschauen. Da musste das genommen werden was ganz schnell lieferbar war und das war nun mal so teuer.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Kruszynka80 am 29.01.2015 14:02

Der Fachmann sagt es kommt auf den Richter an. Wenn der Verständnis für die Braut hat, dann könnte die Recht bekommen, weil aufgrund der Dringlichkeit keine Zeit war sich groß nach was anderem umzuschauen. Da musste das genommen werden was ganz schnell lieferbar war und das war nun mal so teuer.

Halte ich für "an den Haaren herbeigezogen"

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"Skype: radfahrer999 123recht.net"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für die Antwort

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#11
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

nun ja, der Anwalt will schliesslich auch leben.

Was ist denn wen der VK z.b. sagt, mensch, in diesem Notfall hätte ich das Kleid natürlich in 2 Tagen neu gefertigt. Aber wenn ich von der Problematik nichts weiss, kann ich natürlich auch nicht reagieren.

Auch wenn ein Richter Verständnis für die Braut hat, ohne dem VK irgendeine Chance zu geben, hier eine Lösung zu finden, einfach einen Ersatzkauf vorzunehmen, da sehe ich persönlich die Chancen eher bei 0%

Aber ich bin ja weder Anwalt noch Richter. Und natürlich gilt auch hier: Vor Gericht und auf hoher See …

Vielleicht deshalb die 50% Einschätzung des Anwalts



-- Editiert catwelatze am 29.01.2015 14:41

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kruszynka80
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 22x hilfreich)

ja, den Spruche kenne ich auch :)
Die Braut wird argumentieren:
Der 1. Liefertermin wurde auch schon nicht eingehalten. Wie soll ich denn der FA noch vertrauen. Ich kann ja nicht bis zwei Tage vor der Hochzeit mit dem neuen Kauf warten usw. Das wird vielleicht helfen den Fall doch zu gewinnen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

quote:
Das wird vielleicht helfen den Fall doch zu gewinnen.


Unwahrscheinlich. Es steht und fällt damit, dass man dem Lieferanten die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss. Im Zweifelsfall hätte man, bei Termindruck, das Kleid eben früher bestellen müssen.

Ich habe, bisher zumindest, noch nie von einem Fall gehört, wo ein Ersatzkauf vorgenommen wurde, ohne dem ursprünglichen Lieferanten auch nur zu kontaktieren, und dem Käufer dann der Differenzbetrag als Schadenersatz zugesprochen wurde. Aber es gibt natürlich immer ein erstes mal. Somit kann man natürlich auf den Anwalt und die von ihm wohl gesehene 50%
Chance vertrauen.

Oder man hat zuviel Zeit und/oder Geld

Schade, dass der Fall fiktiv ist. Der Ausgang wäre interessant.




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#14
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Naja, so unrecht hat der Anwalt nicht. Letztendlich kommt man über §440 BGB auf §323 Abs. 2 Nr. 3 BGB .

Und den könnte man hier durchaus anwenden. Da kommt es aber extrem auf den Einzelfall an.

Wenn ich mal konstruiere, dass das Kleid 6 Monate vor Hochzeit bestellt wurde, 3 Monate vorher hätte kommen sollen, dann erst 10 Tage vor der Hochzeit in mangelhafter Auführung ankommt, mehrere andere Geschäfte sagen, dass Sie sofort kaufen müsste, damit das Kleid noch vor der Hochzeit ankommt und die 100% Mehrkosten ein üblicher Aufpreis für die "Expresslieferung" eines Hochzeitskleides ist, dann könnte das durchgehen.

Generell würde ich sagen, dass die Anforderungen an die Begründung des Rücktritts, die Geltendmachung von Schadenersatz und die Schadensminderungspflicht bei einem solch einzigartigen, nicht verschiebbaren (zumindest nicht 10 Tage vorher) und in seiner Gesamtheit meist recht teuren Ereignis wie einer Hochzeit eher gering sind.

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

na ja, wenn man mit sehr viel hätte, wäre und wenn konstruiert, dann kann man da natürlich immer eine gewisse Chance herleiten.

Erinnert mich irgendwie an eine Werbung vor Jahren aus dem Münzhandel

garantierte Gewinnsteigerungschance. Selbst wenn dann Verluste eintreten. Die Chance auf eine Gewinnsteigerung war ja da.

Und die Gewinnsteigerungschance im übertragenen Sinn hier ist natürlich, dass man einen möglichen Prozeß gewinnt. Auch diese Chance kann man garantieren, denn sie ist da. Ob sie jetzt 0,0001 oder 50% beträgt.

Aber im Ernst. selbst wenn ...

quote:
dass das Kleid 6 Monate vor Hochzeit bestellt wurde, 3 Monate vorher hätte kommen sollen, dann erst 10 Tage vor der Hochzeit in mangelhafter Auführung ankommt, mehrere andere Geschäfte sagen, dass Sie sofort kaufen müsste, damit das Kleid noch vor der Hochzeit ankommt und die 100% Mehrkosten ein üblicher Aufpreis für die "Expresslieferung" eines Hochzeitskleides ist


selbst wen das alles so wäre, auch dann wäre der Verkäufer der erste Ansprechpartner. Und ohne diesen zu kontaktieren m.m.n. keine Übernahme der Kosten.


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