Deckungskauf gerechtfertigt?

29. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
Deckungskauf gerechtfertigt?

hallo,
ich habe am 29.04. eine Mikrowelle auf Ebay ersteigert. Der Verkäufer hat nur Abholung angeboten. 14 Tage hab ich versucht mich mit dem Verkäufer darauf zu einigen, das Gerät von einem Paketdienst abholen zu lassen. Der Verkäufer wollte mir dazu aber keinen Termin geben. Am 17.05. habe ich dem Verkäufer gesagt, dass ich selber die 90 km fahre und das Gerät selber abhole und bar bezahle. Als Antwort hab ich bekommen, dass er das Gerät schon neu versteigert hat und es ist auch schon abgeholt.

1. Der Verkäufer hat mir keine Frist gestellt. Mein Kaufvertrag mit ihm ist immer noch gültig, richtig?

2. Ich habe Ihm nun eine 14 Tage Frist gesetzt mir das Gerät auszuhändigen. Kann ich danach ein gleichweriges Gerät kaufen und ihm den Mehrpreis in Rechnung stellen?

3. Falls der Verkäufer die Differnenz nicht zahlt (ich gehe dabei von ca. 150 Euro aus) darf ich dann ein gerichtliches Mahnverfahren gegen ihn starten?

danke,
Marcus

Probleme nach Kauf?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Marcus,

sofern Sie einen wirksamen Kaufvertrag über die Mikrowelle mit dem Verkäufer hatten, besteht die Möglichkeit, bei Verstreichen der Frist Schadensersatz zu fordern. Darunter fallen auch die Kosten für einen Deckungskauf, sowie alle weiteren Folgeschäden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn man auch die ebay AGB zu Rate zieht, wonach der VK die Ware nur 10 Tage nach Auktionsende bereithalten muss, und dann weiterverkaufen darf.

Öhm, genau, die eBay-AGB stehen seit gestern morgen offiziell über dem BGB und der BGH-Rechtsprechung.

Wo bitteschön finde ich diese ominöse 10-Tage-Regel in den AGB? §§8, 9 eBay-AGB sagen das genaue Gegenteil.

Ein Kaufvertrag ist erst endgültig abgeschlossen,wenn die Ware übereignet und der Kaufpreis gezahlt wurde.

Ja. Aber zustande gekommen ist er bereits mit der Abgabe des Höchstgebotes.

Desweiteren ist Ihnen kein Schaden entstanden somit kein Schadenersatz. Schon gar nicht als Privatperson.

Entstehen Schäden seit neuestem nur noch Unternehmern? Und vielleicht war die Ware ja billiger als bei der Konkurrenz?

Manchmal muß ich mich über Ihre Postings schon sehr wundern. Oder haben Sie die Ironie-Hinweise vergessen?

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Powerseller,

quote:
Wenn man auch die ebay AGB zu Rate zieht, wonach der VK die Ware nur 10 Tage nach Auktionsende bereithalten muss, und dann weiterverkaufen darf.
Wo steht dies genau in den AGB?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#6
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

^^ danke schonmal für die weiteren meinungen

zur 10 Tage Klausel
- der Verkäufer kann die diese doch sicher nicht verstreichen lassen, indem er mir keinen Abholtermin nennt und ist dann vom Kaufvertrag befreit

zum Schaden
- in 3 Stunden endet ein vergleichbares Gerät (allerdings 100 Watt weniger Leistung), dass steht bereits jetzt 180 Euro höher. Ein Deckungskauf bedeutet sehr wahrscheinlich das ich mehr Geld ausgeben muss

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo dlW,

quote:
der Verkäufer kann die diese doch sicher nicht verstreichen lassen, indem er mir keinen Abholtermin nennt und ist dann vom Kaufvertrag befreit
Das ist korrekt.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Na, Powerseller, spielen wir mal wieder *ich weiß es eh besser als alle anderen, da für mich eigene Gesetze gelten*?

Und ein bißchen den Fragesteller anmachen, gehört wohl auch dazu?

Mal zum Thema AGB versus BGB:

http://www.rae-wess.de/artikel.php?id=238

So und nun dürfen Sie nochmal mit ihrer 10-Tage-Klausel...

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ein anderes AG entscheidet wieder anders.*

Quelle? Behaupten kann man viel...

Wie es um ihre Logik bestellt ist, haben Ihnen ja schon andere hier gesagt. Aber dagegen sind Sie wohl imun.

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#13
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

vielleicht hat er ihnen einen Termin genannt, und sie haben den einfach nicht wahrgenommen

... wofür im Zweifel der VK beweispflichtig ist.

Die Nummer hat ein verkaufsunwilliger VK mit meinem Freund auch mal versucht, am Ende hatte der 'Schlauberger' fünfstellige Prozeßkosten an der Backe. :)

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#14
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Powerseller

Habe ich mir schon gedacht, daß ihre angebliches Urteil eine Luftblase ist, oder bekommen wir es doch nor zu Gesicht? Wo haben Sie bloß das Argumentieren gelernt? In der Gosse?

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