Defekt, Hersteller insolvent, welche Rechte beim Händler ?

30. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Defekt, Hersteller insolvent, welche Rechte beim Händler ?

hi,

da ich nicht genau weiss wo ich das hier fragen soll stelle ich es einfach mal hier rein.

wie evtl schon bekannt sein wird ist scott-dvd (abteilung) insolvent und es werden keine geräte mehr getauscht. ich erwarb den scott dvd 841 im februar für 149 euro nun will mir cyber**** dort wo ich den player kaufte, und auch jetzt einschickte, eine gutschrift von 65 euro erstatten das ergab angeblich das zeitwert gutachten und kulanterweise soll ich 50% vom kaufpreis erstattet bekommen der im februar bei 149 euro lag, aber ich finde das eigentlich gar nicht so kulant das gerät wäre nicht mehr reparabel - es ist grade mal 6 monate und ich soll nur 75 euro dafür bekommen?????? ist das rechtens oder steht mir mehr zu als nur die 75euro denn ich hab ja noch garantie auf das gerät usw ausserdem ist es nicht mein problem das die nicht fähig sind es zu reparieren ich weiss das dieses gerät bei cyber**** zuletzt 99 euro kostete als es noch vertrieben wurde! stehen mir dann nicht wenigstens 99 euro zu??

für antworten die mir weiterhelfen wäre ich auch sehr dankbar denn die firma will von mir eine antwort ;)

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GeBo
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Auf den Hersteller kommt es in diesem Fall nicht an. Sie dürfen "Garantie" nicht mit "Gewährleistung" verwechseln.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Bestimmung. Sie beträgt 2 Jahre (nachzulesen im § 438 BGB .

Wenn das Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist einen Defekt aufweist, ist IMMER derjenige der Ansprechpartner, von dem Sie das Gerät erworben haben.

Alle Aussagen der Händler wie z. B. "Da müssen Sie sich an den Hersteller wenden." oder "Das ist ein Garantiefall, damit haben wir nix zu tun." sind dummes Zeug.

Wenn das Gerät einen Sachmangel aufweist, ist der Händler gem. § 437 BGB zur Nacherfüllung verpflichtet. Nacherfüllung bedeutet in diesem Fall Reparatur oder ein Neugerät.

Wenn eine Reparatur nicht möglich und ein Neugerät nicht lieferbar ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall bekommen Sie den Kaufpreis erstattet und nicht den angeblichen "Zeitwert".

Mein Tip: Kaufen Sie sich eine aktuelle Ausgabe des BGB (z. B. vom Beck-Verlag für ca. 5 €), gehen Sie damit zum Händler und "hauen" diesem die §§ 433 fortfolgende um die Ohren. Wenn nötig, mit Anwalt und Klage drohen.

Grüße

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#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Hansi25,

sollte der Fehler innerhalb von sechs Monaten aufgetaucht sein und der Verkäufer ein Unternehmer sein, weil gewerblicher Verkäufer, dann hast du volle Gewährleistungsrecht und den Vorteil der Beweislastumkehr aus § 476 BGB .

Also: nicht auf die Minderung einlassen, sondern auf Wandelung, also Rücktritt vom Vertrag bestehen.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)

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#3
 Von 
helloagain
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

>>Sollten die von uns gelieferten Waren fehlerhaft sein, oder nicht die von uns garantierte Beschaffenheit aufweisen, so sind wir nach ihrer Wahl verpflichtet, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern (das bedeutet, eine sachgerechte Reparatur durchzuführen) oder eine Nachlieferung vorzunehmen. Wir dürfen Sie allerdings auf unser Recht zur Nachbesserung verweisen, wenn die Nachlieferung mit unverhältnismäßigen Kosten für unser Haus verbunden ist. Alternativ dürfen wir Sie auch auf unser Recht zur Nachlieferung verweisen, wenn die Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten für unser Haus verbunden ist. Sollten Nachbesserungen fehlschlagen oder eine Nachlieferung nicht in angemessener Zeit bei Ihnen ankommen, so sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Damit Sie ohne Zeitverzögerung in den Genuss von Nachbesserung und/oder Nachlieferung kommen, möchten wir Sie bitten, Mängel möglichst unverzüglich in Textform mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort erkennbar sind, sind sofort nach Bemerken, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung schriftlich mitzuteilen. <<

Da hat man schon mal die vorbildlichsten ( ich habe bisher noch keinen Händler gesehen ,der seinen Informationspflichten dermaßen vollständig nachkommt und das auch noch korrekt ) und vor allem höflichsten AGBs :

>>Bei allem Verständnis für die Belange des Verbraucherschutzes bitten wir Sie höflich auf die unfreie Rücksendung von Waren zu verzichten<<

Übrigens Bitten sind juristisch unverbindlich ;)

und dann das .

Wie bereits gesagt :

Da Nachbesserung erfolglos bzw. unmöglich auf Wandlung also Rücktritt und volle Erstattung des von Ihnen gezahlten Kaufpreises 149 Eur bestehen , da Ihr gesetzliches Recht und unabhängig davon auch über AGBs durch Cyberport ,wie oben nachzulesen, zugesicherter Vertragsbestandteil.

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#4
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Also,

sach ich doch! Aber "helloagain" hat es sehr gut begründet.

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Es ist ein Beweis hoher Bildung, die größten Dinge auf die einfache Art zu sagen" (Emerson)

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#5
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

erstmal vielen dank für die aufklärenden antworten ;)

wäre es denn möglich wenn es nicht zuviel arbeit wäre das mir jemand was kleines schreibt was ich cyberport antworten könnte mit nennung der geltenden paragraphen usw denn da habe ich leider nicht viel ahnung. denn ich denke das es schon eindruck macht wenn man was schreibt was hand und fuss hat und zeigt das man ahnung hat und sich nicht abspeisen lässt.

wenn mir jemand helfen mag kann er das ja gerne hier für mich posten oder auch an meine email adresse hanspeter_s@gmx.de schicken ich wäre sehr dankbar dafür. wie gesagt muss nichts grosses sein wenig worte viel aussage ;)

vielen dank euch allen

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#6
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

ich habe noch eine frage zu §476 zur beweislastumkehr steht mir denn auch wenn die 6 monate um circa 3 wochen überschritten sind noch rücktritt vom kv bzw wandlung zu nachdem der player ja nicht reparabel ist und auch kein austausch lieferbar ist?

wie schon im vorigen beitrag gebeten wäre es super nett wenn mir jemand helfen könnte was aufzusetzen

danke

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#7
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

ich habe soeben mit cyberport gesprochen telefonisch. sie haben mir nochmals 25 euro mehr angeboten also 100 euro aber den vollen betrag von 149 euro wollten sie mir nicht erstatten da das gerät ja schon in meiner benutzung war und funktionierte! ich hätte nur die ersten 6 monate das recht vom kaufvertrag zurückzutreten. falls ich mit den 100 euro nicht einverstanden sei sollte ich dies schriftlich senden und dann würde sich die rechtsabteilung darum kümmern. nun meine frage wie soll ich weiter vorgehen mit 100 euro zufrieden sein oder mich mit der rechtsabteilung anlegen wegen 149 euro ?

mit freundlichem gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

@ Hansi25 : wegen 49,00 €... also für 55,00 € mach ich es ;) nich... :)

Nicht böse sein, aber das lohnt sich nicht und ich denke, dass Angebot der Firma ist gut.

Vielleicht ist jemand andere Meinung ?

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Gesetz ist mächtig, mächtiger ist die Not." (Goethe)

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#9
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

natürlich bin ich nicht böse ;) bin ja schon dankbar für die hilfe die ich bisher bekam und das ich dieses forum hier gefunden habe ;) wenn jemand noch anderer meinung ist und diese mir gern mitteilen möchte schreibt mir eure meinung noch ansonsten gehe ich auf das angebot der firma ein und lasse mir die 100 euro gutschreiben ;)

danke an alle die mir bisher geholfen haben

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#10
 Von 
sewemup
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

meiner meinung nach solltest du kämpfen. es geht doch nicht um den betrag sondern ums prinzip und 50€ sind doch auchnicht gerade soo wenig!? du bist im recht und wieso solltest du dir es gefallen lassen das dich diese firma abzockt?
lass dir nichts gefallen.

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#11
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

@sewemup
Manchmal ist Prinzipienreiterei ja angebracht, aber eben dieses Denken hindert oft sehr.
Wegen 150,-€ einen Aufwand zu betreiben, welcher das zehnfache an Arbeitsaufwand etc. locker überschreitet, nur um eventuell mit dem Gefühl des Siegers einzuschlafen ist kein Zeichen von Weisheit. Ohne etwas an den Haaren herbeiziehen zu wollen, aber diese Denkweise transformiere ich mal aufs Auto : Den krieg´ ich noch...(auch wenn ich das Aggregat dabei hoffnungslos überlaste!!!)
Man kann auch Sieger durch kluge Zurückhaltung sein, nicht immer ist es angebracht, die Gesellschaft mit Rechthaberei zu nähren...

MfG,
Andreas


-----------------
"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

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#12
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo,

das problem ist schon mal dieses, das ich keine rechtsschutzversicherung habe :( und selbst der hotline freak dem ich mit den aussagen die ich hier bekam von wegen §438 BGB usw nannte meinte das ich halt kommen soll und es gern drauf anlegen kann und sich die rechtsabteilung darum kümmere ich soll mich schriftlich beschweren und sie hätten schon gute anwälte... ich weiss nicht was es kostet wenn ich mir von einem anwalt an die firma was schreiben lasse aber es kostet mich sicher soviel das die 50 euro die ich mir erstreiten will dabei drauf gehen würden denke ich mal :( wobei klar 50 euro sind 50 euro die ich gern hätte und die mir eigentlich zustehen aber vielleicht doch besser jetzt 100 euro als vielleicht in 6 monaten 150 euro - ich warte noch ein wenig meinungen ab dann werde ich mich entscheiden was ich letztendlich tun werde.

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#13
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

schließe mich ra sevriens und andreas an... geld nehmen, entspannen, weiterleben, energie sparen...

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"Huhu - lacht mal! :) "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Schön, dass wir (fast) alle einer Meinung sind!

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Wenn der Mensch sicht etwas vornimmt, so ist
ihm mehr möglich, als man glaubt. (Pestalozzi)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sewemup
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

die verhandlung würde er doch eh gewinnen, ihr ******t das geld scheinbar nur so, wenn ihr euch jederzeit mal um 50€ betrügen lasst..

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Die c`t - die Zeitschrift , falls das jemand nichts sagen sollte ;) - hat eine Rubrik " Vorsicht Kunde " : Unser Fall hier ein Pradefall dafür , denke ich.

Ein weiterer Ansprechpartner ,wäre eine Verbraucherzentrale - in fast jeder gräßeren Stadt - Die haben solche Firmen zum Fressen gern ;) - und schreiben unter Umständen denen auch ein entsprechendes Schreiben - für den Normelbürger ;) kostet das nichts´bzw. fast nichts.

Bevor Sie also das Angebot akzeptieren , würde ich diese Möglichkeiten in Erwägung ziehen .


Es ist schade ,wie wenig die Firmen heutzutage begriffen haben ,wie wichtig Kundenbindung in dieser schwierigen Zeit ist. Anstatt das beschriebene Verhalten zu zeigen , zu sagen Ihre Situation tut uns leid , wir zahlen selbstverständlich den vollen Kaupreis zurück entsprechend unseren AGBs und für den Ärger legen wir noch eine DVD oben drauf , damit Sie allen sagen können , daß man gerne bei uns einkauft und das immer wieder.

Kaufmännisches Grundwissen ist die Tatsache,daß es ein Vielfaches kostet an Zeit und Geld , einen Neukunden zu werben ,als einen Bestandskunden zu halten.

Auch wenn mich jetzt vielleicht einige Träumer nennen ,ich weiß , wovon ich rede , wir haben selber einen Gewerbebetrieb , das ist unser täglich Brot.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kobold
Status:
Schüler
(319 Beiträge, 28x hilfreich)

@psst
Da hast Du vollkommen Recht, ABER :
Auch ich habe einige Erfahrung sammeln dürfen, unter anderem war ich ein Jahr lang in einem kleinen Einzelhandelsgeschäft (Eisenwaren und Baubedarf) tätig...zur Überbrückung. Jedesmal wenn ich Kunden ausgiebig beraten habe kamen dumme Kommentare vom Chef (allerdings wollten diese Kunden grundsätzlich nur von mir beraten werden und kamen immer wieder, kauften fleissig und wenn etwas nicht passte, dann habe ich´s umgetauscht). Ich bin auch mal öfter zu den Kunden hingefahren, um sie dann am Folgetag mit den richtigen Utensilien zu versorgen. Leider waren die Kollegen ein klein wenig anders eingestellt : Firmen wie Metabo und Bosch haben feste Preise für Instandsetzungen und Reparaturen. Oft wurde dies dem Kunden verschwiegen, die Maschine blieb liegen und der Chef rief einige Zeit später an und erzählte etwas von einem Kostenvoranschlag. Dieser lag dann um bis zu 25v.H. höher als der Standardpreis der Reparatur. Diese Rep. ist übrigens eine Generalüberholung, es wird alles erneuert was sein muss und dann gibt es wieder ein Jahr Garantie auf die komplette Maschine. Dies wurde dem Kunden verschwiegen. Wenn der Kunde dem genannten Preis zustimmte, dann wurde das Gerät eingesandt. Normal ist es nach 72h wieder da, aber bei uns lag es dann nochmal einige Tage :-(
Allerdings bin ich gelernter elektriker und liebe den Kundendienst, aber zu was man da genötigt wird ist auch sehr unschön.
Sei´s drum...ich verstehe Deinen Standpunkt und zolle diesem meine Hochachtung.

MfG,
Andreas


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"Jede Information ist nur so gefährlich wie die Intension des sie Erfahrenden oder des Informanten"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

OKAY,

ich sehe ein, es ist nicht schön betrogen zu werden. Vielleicht nütz es ja, wie von "psst" vorgeschlagen, einen Verbraucherschutzverein einzuschalten.

ABER: Nutze die zeit und hole das Geld bei der nächsten Gelegenheit wieder rein. Es gibt doch schöneres als wegen 50 Euro wie Don Quichote loszulegen ;)

Nach den kosmischen Gesetzen müßtest Du wieder Glück haben ;)

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Wer glücklich ist, kann glücklich machen, wer`s tut, vermehrt sein eigenes Glück." (Gleim)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hansi25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,

ja nachdem ich das mit der verbraucherzentrale usw gelesen habe dachte ich mir ich hol mir erstmal die 100 euro und dann mach ich noch bisschen unruhe und informiere mal die ct´oder so ;) besser die 100 in der tasche und dann noch 50 zuschlag als nix in der tasche und viel stress :(

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